Zahl­schein­ge­bühr­en: OGH er­klärt sie für rechts­widrig

Die Einhebung von Strafentgelten für die Bezahlung von Rechnungen mittels Erlagschein oder der Erteilung eines Überweisungsauftrages im Onlinebanking ist unzulässig!

Das entschied der Oberste Gerichtshof (OGH) in mehreren von den Kon­sum­ent­en­schütz­ern geführten Verfahren. Entsprechende Urteile liegen gegen T-Mobile, A1, Hutchison 3 und die Generali Versicherung vor.

Unternehmen ignorierten 5 Jahre lang das Ge­setz

Schon seit 1.11.2009 verbietet das Zahlungsdienstegesetz die Verrechnung von Strafentgelten für bestimmte Zahlweisen. Dies betrifft insbesondere auch die Bezahlung per Zahlschein beziehungsweise per Online-Überweisung. Trotz­dem haben Unternehmen diese Strafentgelte weiterhin verrechnet. Mit der Rechtsprechung des OGH ist die Sache nun klar geregelt.

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