AK Erfolg für Reisende: kostenpflichtige Opodo-Prime-Mitgliedschaft ungültig!
Der Oberste Gerichtshof hat bestätigt: Der gleichzeitige Abschluss einer kostenpflichtigen Prime-Mitgliedschaft über die Buchungsplattform Opodo im Zuge einer Reisebuchung ist ungültig.
Abzocke wird Riegel vorgeschoben!
Konsument:innen wurden unmittelbar vor Bestätigung des Buttons „jetzt kaufen“ nicht nochmals ausreichend auf die Vertragsbedingungen für das Prime-Abo, insbesondere dessen Kostenpflichtigkeit hingewiesen. Einzig im Kleingedruckten befand sich ein Hinweis, dass nach dem 30-tägigen Probezeitraum automatisch Geld abgebucht wird. Dies widerspricht den Voraussetzungen des Fern- und Auswärtsgeschäftegesetzes (FAGG). Das Abo kam daher nie gültig zustande. Der Mitgliedsbeitrag kann zurückgefordert werden.
Geld zurück mit dem AK Musterbrief
Konsument:innen können mit dem AK Musterbrief Geld zurückholen. Wenn du ebenfalls ungewollt - durch bloße Bestätigung deiner Reisebuchung - eine Opodo-Prime-Mitgliedschaft eingegangen bist, kannst du dir den Mitgliedsbeitrag zurückholen!
Ungültige Klauseln in den AGB
Auch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB, Stand September 2021) der Buchungsplattform sind zum Teil rechtswidrig. Die AK hat 11 Klauseln geklagt und in allen Punkten Recht bekommen. Die praxisrelevantesten Klauseln:
- Ungültige Abo-Verlängerung: Nicht nur der Abschluss des Opodo-Prime-Abos ist zu Unrecht erfolgt. In den AGB wurde außerdem eine automatische Verlängerung dieser Mitgliedschaft festgelegt, sofern nicht rechtzeitig die Kündigung ausgesprochen wurde. Für eine automatische Vertragsverlängerung gibt es jedoch klare Voraussetzungen: Sowohl im Vertrag als auch faktisch müssen Verbraucher:innen auf eine bevorstehende Verlängerung des Vertrags hingewiesen werden und es muss ihnen die Möglichkeit eingeräumt werden, in angemessener Frist Widerspruch gegen die Verlängerung zu erheben. Dies hat Opodo nicht eingehalten – die Verlängerung ist ungültig!
- Entfall des Preisvorteils bei Reisestorno: Im Falle eines kundenseitigen Stornos sollte laut einer Klausel der Prime-Preisvorteil entfallen, was dazu führte, dass die Differenz zum Normalpreis an die Buchungsplattform zu zahlen wäre. Das Gericht gab uns Recht, dass der Preisvorteil nicht im Gegenzug für die Reisebuchung, sondern für das entgeltliche Prime-Abo zugestanden wird. Es gibt daher keine Pflicht zur Aufzahlung für Konsument:innen, bereits bezahlte Gebühren können zurückgefordert werden.
- Verfall des Mitgliedsbeitrages bei Kündigung: Sofern Konsument:innen die Prime-Mitgliedschaft vorzeitig kündigten, sah eine Klausel vor, dass der bereits vorausbezahlte Mitgliedsbeitrag für den gesamten Zeitraum einbehalten wird. Ein entsprechender Verwaltungsaufwand wurde von Opodo jedoch nicht dargelegt, womit die Klausel dem Gesetz widerspricht. Anteilige Mitgliedsbeiträge können im Falle einer Kündigung zurückverlangt werden.