1.1.2024

Gehälter & Funktionsgebühren

Die Arbeiterkammer Kärnten legt die Bezüge, die Gehälter und Funktionsgebühren ihrer Entscheidungsträger offen.

Kammerräte

Die 70 Kammerräte arbeiten ehrenamtlich. Sie erhalten nur ihre Aufwendungen für die Sitzungsteilnahme ersetzt, aber kein Gehalt, keine Abfertigung und keine Pension.

Präsident

Der Bezug des Präsidenten ist nach dem Bundesbezügegesetz geregelt. Der Präsident der AK Kärnten hat einen Nettobezug von 6.194,79 Euro im Monat und keinen Anspruch auf Abfertigung und Pension.

Die Bezüge der Vizepräsidenten, der Vorstandsmitglieder sowie des Vorsitzenden des Kontrollausschusses leiten sich vom Bezug des Präsidenten ab. 

Die Vizepräsidenten können nach dem Arbeiterkammergesetz 25 Prozent, die Vorstandsmitglieder 10 Prozent des Bezuges des Präsidenten erhalten. In Kärnten werden diese Höchstgrenzen nicht ausgeschöpft. 

Die Vizepräsidenten erhalten 12-mal jährlich eine Funktionsgebühr von 2.928,83 Euro. Die Vorstandsmitglieder und der Vorsitzende des Kontrollaussschusses erhalten eine Funktionsgebühr von 910,51 Euro ebenfalls 12-mal pro Jahr. 

Alle Funktionäre der AK haben keinen Anspruch auf Abfertigung und Pension.

Direktorin

Der Bezug der Direktorin wird aufgrund von Richtlinien festgelegt, die von der Bundesarbeitskammer beschlossen und von der Aufsichtsbehörde, das ist das Bundesministerium für Arbeit, genehmigt worden sind.

Die Direktorin der AK Kärnten hat derzeit einen Nettobezug von 7.842,81 Euro monatlich.

Die stellvertretende Direktorin erhält monatlich 90 Prozent vom Bezug der Direktorin.

Stand: 1. Jänner 2024

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