Günther Goach
Präsident (FSG)
Arbeiterkammer Kärnten
Der Präsident ist der gesetzliche Vertreter der Arbeiterkammer. Ihm obliegt die Leitung der AK unter Beachtung der Beschlüsse der Vollversammlung. Präsident und Vizepräsidenten werden wie die übrigen Mitglieder des Vorstandes alle fünf Jahre aus den Reihen der Vollversammlung gewählt.
Präsident (FSG)
Arbeiterkammer Kärnten
Vizepräsidentin (FSG)
Krankenhaus des Deutschen Ordens Friesach
Vizepräsident (FSG)
KNG-Kärnten Netz
Vizepräsident (FSG)
KABEG LKH Wolfsberg
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