Entscheidende Organe der Arbeiterkammer
„Entscheidende Organe“ der
Arbeiterkammer: Darunter versteht man FunktionärInnen und Gremien, die
bestimmen, wofür sich die AK interessenpolitisch ins Zeug legen soll. Alle
Organe der Arbeiterkammer sind demokratisch legitimiert, und zwar durch die AK Wahlen, die alle 5 Jahre stattfinden.
Organe der Arbeiterkammern in den Bundesländern
Präsident oder Präsidentin:
An der Spitze jeder Länderkammer steht der Präsident oder die Präsidentin. Präsidentin oder Präsident wird von der Vollversammlung der jeweiligen Länderkammer gewählt. Er oder sie ist der/die oberste politische Repräsentant/in der ArbeitnehmerInnen des jeweiligen Bundeslandes.
Vollversammlung
Die Vollversammlung ist das „ArbeitnehmerInnen-Parlament“ der Arbeiterkammer. Wie dieses Parlament besetzt ist, entscheiden die AK Mitglieder alle fünf Jahre mit der AK Wahl. Die Abgeordneten des AK Parlamentes heißen KammerrätInnen. Je nach Bundeslandgröße und Mitgliederstärke gibt es unterschiedlich viele Sitze in der Vollversammlung. Die Vollversammlung gibt vor, wofür sich die AK besonders engagieren soll. Außerdem beschließt sie den Budgetvoranschlag, den Rechnungsabschluss und die AK Geschäftsordnung. Die Vollversammlung tagt in der Regel zwei Mal pro Jahr.
Präsidium
Das Präsidium besteht aus PräsidentIn und den VizepräsidentInnen der jeweiligen Länderkammer. Auch die VizepräsidentInnen werden von der Vollversammlung gewählt. Das Präsidium bereitet Vorstandsbeschlüsse vor und befasst sich mit besonders dringlichen Angelegenheiten.
Vorstand
Der Vorstand besteht aus PräsidentIn, VizepräsidentInnen sowie weiteren KammerrätInnen, die von der Vollversammlung gewählt werden. Je nach Bundeslandgröße sind unterschiedlich viele KammerrätInnen im Vorstand vertreten. Der Vorstand entsendet außerdem KammerrätInnen in die BAK-Hauptversammlung, setzt Ausschüssen ein (zum Beispiel zu Sozialpolitik, Finanzpolitik, Arbeitsrecht, Jugendschutz, Sozialversicherung, Bildung oder Frauenarbeit) und entscheidet über wichtige finanzielle Fragen sowie über die Bestellung oder Abberufung des Direktors oder der Direktorin. Der Vorstand tagt einmal pro Monat.
Kontrollausschuss
Der Kontrollausschuss überprüft die Gebarung der AK, ob sie alle gesetzlichen Vorschriften, die Geschäftsordnung, die Haushaltsordnung und der Beschlüsse der AK-Organe eingehalten hat. Der oder die Vorsitzende des Kontrollausschusses darf nicht der Fraktion der Präsidentin oder des Präsidenten angehören. Auch der Kontrollausschluss wird von den KammerrätInnen gewählt.
Aufgaben der AK Büros
Die
gewählten politischen FunktionärInnen werden durch die Büros der jeweiligen
Arbeiterkammern unter der Leitung der Direktorin oder des Direktors mit technischen
und administrativen Dienstleistungen unterstützt, damit die Arbeiterkammern
ihren gesetzlichen Auftrag erfüllen können.
Die Belegschaft der AK Büros umfasst ExpertInnen aus allen Gebieten der Wirtschafts-,
Sozial- und Bildungspolitik. Sie erstellen Studien zu aktuellen Themen (z.B.
Konsumentenschutz), nehmen jährlich zu Hunderten Gesetzesentwürfen und
Verordnungen Stellung, liefern politische
Vorschläge und erbringen vielfältige Beratungsleistungen.
Insgesamt arbeiten in den Arbeiterkammerbüros rund
2.600 Personen für rund 3,7 Millionen
Mitglieder.
Organe der Bundesarbeitskammer
Präsident oder Präsidentin
An der Spitze der Bundesarbeitskammer (BAK) – der österreichweiten Dachorganisation aller Arbeiterkammern in den Bundesländern – steht der Präsident oder die Präsidentin. Der Präsident oder die Präsidentin wird von der Hauptversammlung gewählt, und zwar aus dem Kreis der Länderkammer-PräsidentInnen.
Vorstand der Bundesarbeitskammer
Ein weiteres Organ ist der BAK-Vorstand: In ihm sind die neun AK-PräsidentInnen der jeweiligen Länderkammern vertreten. Außerdem wählen die FunktionärInnen, die in der Hauptversammlung vertreten sind, weitere sieben Mitglieder aus ihren Reihen in den Vorstand. Der Vorstand bereitet die Hauptversammlung vor und überwacht, ob deren Beschlüsse auch umgesetzt werden.
Hauptversammlung
Die Hauptversammlung ist das höchste Gremium der Bundesarbeitskammer. Sie legt den interessenpolitischen Kurs der Arbeiterkammern auf Bundesebene fest und besteht aus den neun AK PräsidentInnen und 58 KammerrätInnen aus allen Bundesländern.
Die Bürogeschäfte der Bundesarbeitskammer werden vom Büro – also den Beschäftigten – der AK Wien besorgt.