Pendlerpauschale
Ob Sie Anspruch auf ein Pendlerpauschale haben und wenn ja, in welcher Höhe, entscheidet seit 2014 der Pendlerrechner des Finanzministeriums.
Mit dem Auto, dem Bus, dem Zug oder auch mit dem Rad: Mehr als die Hälfte der ArbeitnehmerInnen pendelt zum Arbeitsplatz. Wir haben die wichtigsten Informationen und nützliche Links für alle zusammengetragen, deren Arbeitsplatz nicht gleich um die Ecke liegt.
Der Weg zur Arbeit kostet Zeit und Geld. Darum werden Ihnen Fahrtkosten für den Arbeitsweg zunächst einmal pauschal mit dem Verkehrsabsetzbetrag abgegolten – der Betrag wird automatisch mit der Lohnabrechnung berücksichtigt und beträgt seit 1.1.2016 400 Euro.
Unter bestimmten Voraussetzungen bekommen Sie auch ein Pendlerpauschale und eventuell auch den so genannten Pendlereuro. Ob und in welcher Höhe Ihnen diese Leistungen zustehen, finden Sie mit dem Pendlerrechner des Finanzministeriums heraus.
Betragen Sie Pendlerpauschale und Pendlereuro bei Ihrem Arbeitgeber. Sie benötigen dazu einen Ausdruck Ihrer Pendlerrechner-Abfrage.
Wenn der Pendlerrechner aus technischen Gründen kein Ergebnis liefert oder Ihr Wohnsitz außerhalb Österreichs liegt, dann verwenden Sie das Formular L33 bei Finanz Online . Dann können Pendlerpauschale und Pendlereuro gleich bei der monatlichen Lohnverrechnung berücksichtigt werden.
Ist das nicht der Fall, dann können Sie Pendlerpauschale (und Pendlereuro) auch als „Werbungskosten“ bei der ArbeitnehmerInnenveranlagung geltend machen. Hier finden Sie das passende Formular.
Ihr Arbeitsplatz liegt nicht allzu weit weg von daheim? Sie könnten den täglichen Arbeitsweg auch mit dem Rad schaffen, zumindest hin und wieder? Finden Sie hier einen Routenplaner, Sicherheitstipps und Infos zur jährlichen Aktion „Radelt zur Arbeit“.
Mit dem können Sie Preise vergleichen und die günstigste Tankstelle in Ihrer Umgebung finden. Der billigste Sprit ist der, den man nicht verfährt. Holen Sie sich bei Klimaaktiv Tipps, wie Sie umweltfreundlicher, entspannter und günstiger fahren können.
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