Arbeitslosigkeit
Zumutbarkeit
Sie müssen eine Stelle vom AMS nur annehmen, wenn sie „objektiv zumutbar“ ist. Arbeitsweg, Bezahlung, Kurse usw. – was gilt als angemessen, was nicht?
Der Job ist weg, ein neuer noch nicht in Sicht. Wie geht es weiter? Das hängt ganz von Ihrer persönlichen Situation ab. Was Sie nun tun können und welche Unterstützung es gibt.
Melden Sie sich zunächst beim AMS arbeitslos und beantragen Sie Arbeitslosengeld. Sie können sich auch frühzeitig arbeitslos melden, sobald Sie wissen, wann Ihr Arbeitsverhältnis endet. Mehr Infos finden Sie hier…
Sie bekommen Arbeitslosengeld, wenn Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Zum Beispiel müssen Sie lange genug über der Geringfügigkeitsgrenze verdient haben. Hier erfahren Sie Näheres zum Arbeitslosengeld – zum Beispiel wie lange man es bekommt, wie man versichert ist oder ob man dazuverdienen kann. Mehr Infos...
Bitte füttern Sie den AMS-Rechner mit Ihren Daten, dann erfahren Sie, mit wie viel Geld Sie rechnen können.
Wenn alle Voraussetzungen passen, bekommen Sie das Arbeitslosengeld ab dem Tag, an dem Sie die Unterstützung beim AMS beantragen. Wenn Sie die Unterstützung schon vorzeitig beantragt haben, bekommen Sie es frühestens am ersten Tag nach dem Ende Ihres Beschäftigungsverhältnisses.
Mitunter wird das Arbeitslosengeld nicht sofort ausgezahlt, sondern ruht. Zum Beispiel,
wenn bei Beendigung des Dienstverhältnisses noch ein Resturlaub offen ist
wenn Sie Kündigungsentschädigung erhalten
wenn wegen einer Erkrankung noch Entgeltfortzahlungspflicht des ehemaligen Dienstgebers besteht
während des Bezuges von Kranken- oder Wochengeld
während eines Auslandsaufenthaltes - sofern Sie nicht nachweislich im Ausland einen Arbeitsplatz suchen
Wenn Sie schon länger arbeitslos sind und der Anspruch auf Arbeitslosengeld erschöpft ist, können Sie beim AMS Notstandhilfe beantragen. Erfahren Sie hier mehr über Höhe und Bedingungen…
Sollten Sie keine AMS-Leistung erhalten, können Sie unter Umständen die Mindestsicherung beziehen. Erfahren Sie hier die Voraussetzungen…
Ihre Firma ist in die Pleite geschlittert? Bitte beachten Sie, dass Ihr Arbeitsverhältnis nicht automatisch endet, wenn ein Insolvenzverfahren bei Ihrer Firma eröffnet wird. Oft ist es möglich, Unternehmen noch zu retten. Ihre Ansprüche wie offener Lohn, Urlaubsgeld etc. sind durch den Insolvenzentgeltfonds gesichert. Die ExpertInnen des Insolvenzschutzverbandes für ArbeitnehmerInnen, einer gemeinsame Einrichtung von Arbeiterkammer und Gewerkschaftsbund, verhelfen Ihnen zu Ihrem Recht.
Wenn Sie arbeitslos sind, können sich von einer Reihe an Gebühren befreien lassen und bestimmte Zuschüsse bzw. Beihilfen in Anspruch nehmen. Mehr Infos...
Sollten Sie einen AMS-Kurs machen, können Sie auch eine Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhalts beantragen. Hier die näheren Bedingungen…
Sie haben ganz andere Fragen zum Thema Arbeitslosigkeit? Vielleicht hilft Ihnen einer der folgenden Artikel weiter:
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