AK Logo

Karenz

Regeln, Fristen & Bedingungen

Papa und Kind

Papa­monat & Familienzeitbonus

Für wen gilt der Papa­monat? In welchem Zeit­raum und wie lange kann er genutzt werden? Wie der Papa­monat funktioniert, erfahren Sie hier.

Alleinerziehende Mutter mit Kleinkind

Karenz-Regelung

Die Elternkarenz beginnt nach Ende der Mutterschutzfrist. Sie müssen die Karenzdauer schriftlich beim Arbeitgeber bekannt geben.

Nachhaltigkeit

Aufgeschobene Karenz

Nach Vereinbarung mit Ihrem Dienstgeber können Sie sich 3 Monate Ihrer Karenz aufheben und erst bis zum 7. Geburtstag des Kindes verbrauchen.

Vater sitzt mit Baby in einer chaotischen Küche und gibt ihm einen Kuss auf die Wange

Teilung der Karenz

Beide Elternteile haben das Recht auf Karenz! Nach welchen Modellen Sie sie sich teilen können und wann und wie Sie Arbeitgeber informieren müssen.

Eltern schauen ihr kleines Baby liebevoll lächelnd an

Meldefristen für Elternkarenz

Wann Mütter und Väter ihre Karenz dem Arbeitgeber melden müssen, was bei Versäumen der Frist passiert und wie Sie die Karenz verlängern können.

Lachende Mutter mit ihrem Baby

Mutterschafts- / Vaterschaftsaustritt

Sie wollen Ihr Dienstverhältnis anlässlich der Geburt Ihres Kindes beenden? Informieren Sie sich hier über Ihren Anspruch auf Abfertigung!

Familie liest am Boden ein Buch

Adoptiv- oder Pflegeeltern

Sie möchten ein Kind adoptieren oder kostenlos in Pflege nehmen? Dann können Sie in Karenz oder Elternteilzeit gehen. Hier die wichtigsten Infos.

Vater sitzt mir Baby auf einer Parkbank

Verhinderungs­karenz

Kann der/die Karenzierte das Kind wegen unvorhersehbarer Ereignisse nicht weiter betreuen, hat der zweite Elternteil Anspruch auf Verhinderungskarenz.

Kleinkind löffelt aus einer Schüssel, Mutter schaut ihm lächelnd zu

Geringfügige Arbeit während der Karenz

Wie viel Arbeit bzw. Zuverdienst ist erlaubt? Wie kombinieren Sie geringfügige Beschäftigung mit Pauschalmodellen?

Links

Kontakt

Kontakt

Beruf, Familie und Gleichstellung
Tel. : 050 477-1005
E-Mail: bfg@akktn.at

  • © 2024 AK Kärnten | Bahnhofplatz 3, 9021 Klagenfurt am Wörthersee, +43 50 477

  • Impressum