Wiedereinstieg
Nach der Karenz zurück in den Job: Welche Rechte Sie Ihrem Arbeitgeber gegenüber haben und wie Sie sich selbst den Wiedereinstieg erleichtern können!
Während der Karenz können Sie geringfügig arbeiten. Die Geringfügigkeitsgrenze beträgt 2026 551,10 Euro brutto pro Monat.
Beim selben Arbeitgeber
Bei einem anderen Arbeitgeber
Eine geringfügige Beschäftigung ist meist bis zum Ende der Karenz befristet und endet automatisch mit deren Ablauf.
Werden Sie während der Karenz erneut schwanger, endet das geringfügige Arbeitsverhältnis bereits mit Beginn des neuerlichen Beschäftigungsverbots.
Beim einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld gilt eine niedrigere Zuverdienstgrenze als beim Kinderbetreuungsgeld-Konto.
Das entspricht bei ganzjährigem Bezug einem Zuverdienst von 551,10 Euro brutto pro vollem Bezugsmonat (14-mal jährlich).
Als Bezugsmonat zählt nur ein Kalendermonat, in dem an allen Tagen Kinderbetreuungsgeld bezogen wurde. Einkommen aus Zeiträumen vor Beginn oder nach Ende des Bezugs wird nicht als Zuverdienst angerechnet.
Während der Karenz können Sie mit Ihrem:ihrer bisherigen Arbeitgeber:in auch eine Beschäftigung über der Geringfügigkeitsgrenze vereinbaren – allerdings höchstens für 13 Wochen pro Kalenderjahr.
Dauert die Karenz nicht das ganze Kalenderjahr, verkürzt sich dieser Zeitraum entsprechend.
Beispiele
Eine Beschäftigung über der Geringfügigkeitsgrenze bei einem:einer anderen Arbeitgeber:in ist nur mit Zustimmung Ihres:ihrer karenzierten Arbeitgeber:in zulässig.
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