AMS-­Kinder­betreuungs­beihilfe

Die Kinderbetreuungsbeihilfe ist eine Förderung des AMS für einen kost­en­pflicht­ig­en Kinderbetreuungsplatz.

Diese kann gewährt werden, wenn Sie einen Kinderbetreuungsplatz be­nötig­en, um eine Arbeit aufzunehmen, um Ihre Beschäftigung beizubehalten oder eine Aus- und Weiterbildung machen zu können. Das monatliche Brutto­ein­komm­en darf eine bestimmte Grenze nicht überschreiten.

Tipp

Sie können einen Antrag auf Kinderbetreuungsbeihilfe auch stellen, wenn Sie noch kein konkretes Stellenangebot haben.

Wann Sie den Antrag stellen müssen

Den Antrag müssen Sie grundsätzlich stellen, bevor Sie eine neue Arbeit beginnen und bevor das Kind in einer Betreuungseinrichtung untergebracht ist oder bevor sich Ihre Arbeitszeit ändert.

Wann Ihr Antrag Aussicht auf Erfolg hat

Ihr Förderantrag beim AMS hat nur Aussicht auf Erfolg, wenn für Sie mind­est­ens eine dieser Bedingungen gilt:                                                                            

  • Sie nehmen eine Arbeit auf.
  • Sie sind arbeitssuchend oder besuchen einen Kurs, der Sie fit macht für den Arbeitsmarkt.
  • Sie beginnen eine Ausbildung (auch Studium), die das AMS fördert.
  • Sie besuchen das Unternehmensgründungsprogramm des AMS.
  • Eine Änderung der Arbeitszeit erfordert eine andere Betreuungszeit für Ihr Kind.
  • Eine bisherige Betreuungsperson fällt aus.

Was gefördert wird

Gefördert werden Betreuungskosten von Kindern bis zum Ende des 15. Lebens­jahr­es, wenn Ihr Kind behindert ist, auch bis zum Ende des 18. Lebens­jahr­es. Anerkannt werden Krippen, Kindergärten, Horte, angestellte Tag­es­mütt­er oder Tagesväter sowie selbstständige Tagesmütter und Tagesväter, die über die entsprechende Bewilligung für die Betreuung von Kindern verfügen. Nicht anerkannt wird die Be­treu­ung durch Familienangehörige oder Au-Pair-Kräfte.

Wie hoch ist die Förderung?

Abhängig vom Einkommen und von den entstehenden Betreuungskosten können arbeitsuchende Mütter und Väter bis zu 300 Euro Zuschuss pro Monat für einen Betreuungsplatz bekommen. Die Bewilligung kann für jeweils sechs Monate erteilt werden. Die maximale Förderdauer für ein Kind beträgt drei Jahre.

Einkommensobergrenze für die Beihilfe

Das monatliche Bruttoeinkommen der Person, die um die Förderung ansucht, darf 2.700 Euro nicht überschreiten. Es gibt keinen Rechtsanspruch.

Achtung!

Die Kinderbetreuungshilfe ist nur nach einem vorangegangenen Be­rat­ungs­ge­spräch mit dem AMS möglich.

Link

Die Förderungserklärung des AMS finden Sie hier.

Links

Kontakt

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Beruf, Familie und Gleichstellung
Tel. : 050 477-1005
E-Mail: bfg@akktn.at

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