AMS-­Kinder­betreuungs­beihilfe

Die Kinderbetreuungsbeihilfe des AMS unterstützt Sie bei den Kosten für einen kostenpflichtigen Kinderbetreuungsplatz.

Sie können die Förderung erhalten, wenn Sie eine Kinderbetreuung benötigen, um eine Beschäftigung aufzunehmen oder fortzusetzen oder um an einer Aus- oder Weiterbildung teilzunehmen. Voraussetzung ist außerdem, dass Ihr monatliches Bruttoeinkommen eine bestimmte Einkommensgrenze nicht überschreitet.

Tipp

Sie können die Kinderbetreuungsbeihilfe auch beantragen, wenn Sie noch kein konkretes Stellenangebot haben.

Wann muss der Antrag gestellt werden?

Den Antrag müssen Sie grundsätzlich stellen,

  • bevor Sie eine neue Beschäftigung aufnehmen,
  • bevor Ihr Kind erstmals betreut wird oder
  • bevor sich Ihre Arbeitszeit und dadurch der Betreuungsbedarf ändert.

Wann ist eine Förderung möglich?

Eine Förderung kommt insbesondere in Betracht, wenn mindestens eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist:

  • Sie nehmen eine Beschäftigung auf.
  • Sie sind arbeitsuchend oder besuchen eine Qualifizierungsmaßnahme zur Verbesserung Ihrer Arbeitsmarktchancen.
  • Sie beginnen eine vom AMS geförderte Aus- oder Weiterbildung (auch ein Studium).
  • Sie nehmen am Unternehmensgründungsprogramm des AMS teil.
  • Eine Änderung Ihrer Arbeitszeit macht andere Betreuungszeiten erforderlich.
  • Die bisherige Betreuungsperson fällt aus.

Was wird gefördert?

Gefördert werden die Betreuungskosten für Kinder bis zum Ende des 15. Lebensjahres. Bei Kindern mit Behinderung ist eine Förderung bis zum Ende des 18. Lebensjahres möglich.

Anerkannt werden Betreuungsangebote wie:

  • Kinderkrippen,
  • Kindergärten,
  • Horte,
  • angestellte Tagesmütter und Tagesväter sowie
  • selbstständige Tagesmütter und Tagesväter mit entsprechender behördlicher Bewilligung.

Nicht gefördert wird die Betreuung durch Familienangehörige oder Au-pair-Kräfte.

Wie hoch ist die Förderung?

Je nach Einkommen und Höhe der Betreuungskosten können arbeitsuchende Eltern einen Zuschuss von bis zu 300 Euro pro Monat erhalten.

Die Beihilfe wird jeweils für bis zu sechs Monate bewilligt. Die maximale Förderdauer beträgt drei Jahre pro Kind.

Einkommensgrenze

Das monatliche Bruttoeinkommen der antragstellenden Person darf 2.700 Euro nicht überschreiten.

Auf die Förderung besteht kein Rechtsanspruch.

Achtung

Die Kinderbetreuungsbeihilfe kann nur nach einem Beratungsgespräch beim AMS beantragt werden.

Links

Kontakt

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Beruf, Familie und Gleichstellung
Tel. : 050 477-1005
E-Mail: bfg@akktn.at

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