Zuverdienst zum Kinderbetreuungsgeld
Wie viel Sie dazuverdienen dürfen und wie Sie arbeitsrechtlich geschützt sind.
Die Kinderbetreuungsbeihilfe des AMS unterstützt Sie bei den Kosten für einen kostenpflichtigen Kinderbetreuungsplatz.
Sie können die Förderung erhalten, wenn Sie eine Kinderbetreuung benötigen, um eine Beschäftigung aufzunehmen oder fortzusetzen oder um an einer Aus- oder Weiterbildung teilzunehmen. Voraussetzung ist außerdem, dass Ihr monatliches Bruttoeinkommen eine bestimmte Einkommensgrenze nicht überschreitet.
Sie können die Kinderbetreuungsbeihilfe auch beantragen, wenn Sie noch kein konkretes Stellenangebot haben.
Den Antrag müssen Sie grundsätzlich stellen,
Eine Förderung kommt insbesondere in Betracht, wenn mindestens eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist:
Gefördert werden die Betreuungskosten für Kinder bis zum Ende des 15. Lebensjahres. Bei Kindern mit Behinderung ist eine Förderung bis zum Ende des 18. Lebensjahres möglich.
Anerkannt werden Betreuungsangebote wie:
Nicht gefördert wird die Betreuung durch Familienangehörige oder Au-pair-Kräfte.
Je nach Einkommen und Höhe der Betreuungskosten können arbeitsuchende Eltern einen Zuschuss von bis zu 300 Euro pro Monat erhalten.
Die Beihilfe wird jeweils für bis zu sechs Monate bewilligt. Die maximale Förderdauer beträgt drei Jahre pro Kind.
Das monatliche Bruttoeinkommen der antragstellenden Person darf 2.700 Euro nicht überschreiten.
Auf die Förderung besteht kein Rechtsanspruch.
Achtung
Die Kinderbetreuungsbeihilfe kann nur nach einem Beratungsgespräch beim AMS beantragt werden.
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