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Lehre

Rechte, Pflichten, Geld & Ausbildung

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Die interaktive Plattform der AK-Kärnten für Jugendliche

Lehrling mit seinem Ausbilder © auremar , stock.adobe.com

Weiter­beschäftigungs­pflicht

Nach Ende der Lehre hat ein Lehrling das Recht, noch 3 Monate beschäftigt zu werden. Freiwillig dürfen Sie den Arbeitsplatz aber auch sofort wechseln!

Ausbildung zum Installateur - Mädchen und Bub mit Lehrherrn © Atelier 211, stock.adobe.com

Berufsausbildung: verlängerte Lehrzeit oder Teilqualifizierung

Verbesserte Ein­gliederung in das Berufs­leben von benach­teiligten Personen mit persönlichen Vermittlungs­hindernissen.

Lehrling mit Tablet © auremar, stock.adobe.com

Unterrichtszeit - Arbeitszeit

Wie passen Berufsschule und Ausbildung im Betrieb unter einen Hut? Diese Regeln gelten, damit Sie nicht mehr im Einsatz sind, als das Gesetz erlaubt.

Ein männlicher Jugendlicher mit Gehörschutz steht an einer Werkbank und bearbeitet ein Holzbrett mit einer Fräsmaschine. © jörn buchheim, stock.adobe.com

Rechte & Pflichten

Lehrzeit ist keine Herrenzeit? Tatsächlich haben Sie als Lehrling während der Ausbildung im Betrieb und in der Schule Pflichten - aber auch Rechte!

Automechanikerin steht stolz vor einem aufgebockten Fahrzeug © runzelkorn, stock.adobe.com

Lehr­ver­hält­nis und Lehr­ver­trag

Mit dem Start der fachlichen Ausbildung und der Arbeit im Lehrbetrieb beginnt das Lehrverhältnis. Worauf Sie beim Lehrvertrag achten sollten.

Geld © mocker_bat, Fotolia.com

Lehrlingseinkommen

Wie viel Lehrlingseinkommen steht Ihnen zu? Wann wird gezahlt? Bekommen Sie Urlaubs- und Weihnachtsgeld? Und was passiert im Krankheitsfall?

Beendigung & Vor­zeitige Auf­lösung

Wo liegt der Unterschied zwischen Beendigung und vorzeitiger Auflösung eines Lehrverhältnisses? Wer darf es auflösen – und aus welchen Gründen?

Mann in Arbeitshose und Frau im Anzug stehen vor einem Fahrzeug in einer Werkstatt und geben beide einen Daumen nach oben. © Karin & Uwe Annas, stock.adobe.com

Ar­beits­zeit

Lehr­ling unter 18? Als Jugend­liche gelten für Sie eigene Ar­beits­zeit­be­stimmung­en. Wie lange Sie ar­beit­en dürfen und was Ihn­en bei Über­stund­en zu­steht.

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Kontakt

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E-Mail: akyoung@akktn.at
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