Lehrabschluss nachholen
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie den Lehrabschluss nachholen und einen anerkannten Berufsabschluss erwerben.
Sie haben eine Lehre oder eine andere berufliche Ausbildung abgeschlossen und möchten die Matura nachholen? Mit der Berufsreifeprüfung (BRP) erwerben Sie einen Abschluss, der der Matura gleichgestellt ist.
Damit können Sie an Universitäten, Fachhochschulen und Kollegs studieren. Anders als bei der Studienberechtigungsprüfung sind Sie nicht auf eine bestimmte Studienrichtung beschränkt.
Die Berufsreifeprüfung ...
Sie können die Berufsreifeprüfung absolvieren, wenn Sie eine gesetzlich anerkannte Vorbildung abgeschlossen haben.
Dazu gehören unter anderem:
Die vollständige Liste der anerkannten Abschlüsse finden Sie am Ende dieser Seite.
Den Antrag stellen Sie bei jener höheren Schule, an der Sie die Externistenprüfung ablegen.
Vorbereitungskurse bieten unter anderem:
Je nach Vorkenntnissen dauert die Vorbereitung durchschnittlich vier bis fünf Semester.
Die Berufsreifeprüfung besteht aus vier Teilprüfungen:
Mindestens eine Teilprüfung legen Sie an einer höheren Schule als Externistenprüfung ab.
Bis zu drei Teilprüfungen können Sie bei anerkannten Einrichtungen der Erwachsenenbildung absolvieren.
Drei Teilprüfungen können häufig bereits während der Ausbildung abgelegt werden.
Die letzte Teilprüfung ist nach Vollendung des 19. Lebensjahres möglich.
| Fach | Prüfungsform |
|---|---|
| Deutsch | schriftlich und mündlich |
| Mathematik | schriftlich |
| Lebende Fremdsprache | schriftlich oder mündlich |
| Fachbereich | schriftlich und mündlich oder Projektarbeit |
Wenn Sie die schriftliche Prüfung nicht bestehen, können Sie die negative Beurteilung noch im selben Prüfungstermin mit einer mündlichen Kompensationsprüfung ausgleichen.
Für die Berufsreifeprüfung gibt es in allen Bundesländern Fördermöglichkeiten.
Auch die Arbeiterkammer unterstützt den Abschluss mit dem AK Bildungsgutschein.
Mit Lehre mit Matura können Lehrlinge kostenlos bereits während der Lehrzeit mit der Berufsreifeprüfung beginnen.
Ja. Sie ist der Matura gleichgestellt.
Ja. Sie können damit an Universitäten, Fachhochschulen und Kollegs studieren.
Vier: Deutsch, Mathematik, lebende Fremdsprache und Fachbereich.
Ja. Unter bestimmten Voraussetzungen können bereits absolvierte Prüfungen oder anerkannte Zertifikate angerechnet werden.
Ja. Fördermöglichkeiten gibt es in allen Bundesländern. Zusätzlich unterstützt die Arbeiterkammer mit dem AK Bildungsgutschein.
Zur Berufsreifeprüfung sind unter anderem Personen zugelassen mit:
Die vollständigen Voraussetzungen ergeben sich aus dem Berufsreifeprüfungsgesetz.
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