Studierende im Hörsaal
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Studien­ge­bühr­en

An öffentlichen Uni­ver­sitäten gilt folgende Regelung betreffend Studiengebühren (Studien­bei­trag):

Langzeitstudierende

Eine Studiengebühr in der Höhe von € 363,36/Semester müssen Studierende an öffentlichen Universitäten (ausgenommen der Donau-Universität-Krems) und Pädagogischen Hochschulen zahlen, die die vorgesehene Studienzeit um mehr als zwei Semester überschritten haben. Bei Krankheit, Schwangerschaft, Be­hind­er­ung und Kinderbetreuung sind jedoch Be­frei­ung­en vorgesehen.

Berufstätige

Ab dem Wintersemester 2018 müssen berufstätige Studierende an Universitäten, die die vorgesehene Studienzeit um mehr als zwei Semester überschritten haben, wieder Studiengebühren zahlen. Bis dahin waren sie von Gebühren befreit.

Ich studiere mehrere Fächer ...

Der Beitrag ist auch für mehrere Universitätsstudien nur einmal zu bezahlen.

Ich studiere an einer Fachhochschule oder Privatuniversität …

Bei Fachhochschulen entscheidet der/die Erhalter/innen, ob sie einen Studienbeitrag von höchstens 363,36 Euro pro Semester einfordern. Die Einhebung von Studienbeiträgen an Privatuniversitäten unterliegt keiner Beschränkung. Konkrete Informationen erhalten Sie an der jeweiligen Hochschule.

Studierende aus Drittstaaten

Für Studierende aus Drittstaaten gelten besondere Bestimmungen. Diese haben grundsätzlich einen Studienbeitrag in der Höhe von 726,72 Euro pro Semester zu bezahlen.

Tipp

Für Fragen zu Studienbeiträgen sowie Gebührenbefreiung wenden Sie sich am besten an Ihre Hochschule. Weitere Infos finden Sie bei der Österreichischen HochschülerInnenschaft unter der Tel. +43 1 3108880/0 und auf der ÖH Webseite: www.oeh.ac.at.

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