Studiengebühren
An öffentlichen Universitäten gilt folgende Regelung betreffend Studiengebühren (Studienbeitrag).
„Langzeitstudierende“
Eine Studiengebühr in der Höhe von € 363,36/Semester müssen Studierende zahlen, die die vorgesehene Studienzeit um mehr als zwei Semester überschritten haben. Bei Krankheit, Schwangerschaft, Behinderung und Kinderbetreuung sind jedoch Befreiungen vorgesehen.
Berufstätige
Ab Wintersemester 2018 müssen berufstätige Studierende, die die vorgesehene Studienzeit um mehr als zwei Semester überschritten haben, wieder Studiengebühren zahlen. Bis dahin waren sie von Gebühren befreit.
Ich studiere mehrere Fächer...
Der Beitrag ist auch für mehrere Universitätsstudien nur einmal zu bezahlen.
Studierende aus Drittstaaten
Für Studierende aus Drittstaaten gelten besondere Bestimmungen.