Familienbeihilfe nach der Matura
Matura (nicht) bestanden? So geht es jetzt mit der Familienbeihilfe weiter.
Die Schul- und Heimbeihilfe unterstützt Schüler:innen aus einkommensschwachen Familien dabei, ihre Ausbildung erfolgreich abzuschließen.
Anspruch auf Schul- oder Heimbeihilfe haben:
Die Heimbeihilfe kann ab der 9. Schulstufe (nach Abschluss der 8. Schulstufe) beantragt werden. Die Schulbeihilfe steht ab der 10. Schulstufe zur Verfügung.
Für den Bezug der Schul- oder Heimbeihilfe müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Die Antragsformulare sowie Informationsblätter sind in den Direktionen der Polytechnischen Schulen sowie der mittleren und höheren Schulen erhältlich. Sie können außerdem online über den Ratgeber für Schüler:innen heruntergeladen werden.
Für den Antrag sind Bestätigungen der Schule erforderlich. Diese bestätigt die besuchte Schulstufe und den Schulbesuch. Bei einem Antrag auf Heimbeihilfe bestätigt die Schule zusätzlich, dass der tägliche Schulweg vom Wohnort der Eltern nicht zumutbar ist. Darüber hinaus muss der Unterkunftgeber den auswärtigen Aufenthalt bestätigen.
Der Antrag muss spätestens bis zum 31. Dezember jenes Kalenderjahres eingebracht werden, in dem das jeweilige Unterrichtsjahr beginnt. Die Einreichung ist online oder in Papierform bei der zuständigen Schülerörde möglich.
Wird der Antrag verspätet gestellt, wird die Beihilfe entsprechend gekürzt.
Für Schüler:innen an Schulen für Berufstätige, bei denen ein Semester einer Schulstufe entspricht, ist der Antrag für jedes Semester gesondert einzubringen. Dem Antrag ist eine Kopie des Semesterzeugnisses beizulegen.
Tipp
Erfahren Sie alles über die allgemeine Anspruchsberechtigung - Schritt für Schritt mit dem Online-Ratgeber des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung. Formulare zum Downloaden sind bei diesem Service integriert.
Über den Beihilfenrechner der Arbeiterkammer Oberösterreich kann anonym ermittelt werden, ob die Voraussetzung der Bedürftigkeit erfüllt ist und wie hoch die Schulbeihilfe, Heim- und Fahrtkostenbeihilfe voraussichtlich sein wird.
© 2026 AK Kärnten | Bahnhofplatz 3, 9021 Klagenfurt am Wörthersee, +43 50 477