Kammerräte & Vollversammlung

Alle fünf Jahre wählen die AK-Mitglieder Kammerräte in die Vollversammlung, das Parlament der Arbeitnehmer. Zweimal jährlich trifft die Vollversammlung zusammen, um die Positionen der Arbeiterkammer zu interessenpolitischen Themen zu formulieren oder zu beschließen.

Die Vollversammlung ist das oberste Gremium der AK, das den Präsidenten, die Vizepräsidenten und den Vorstand wählt. In Kärnten gehören der Vollversammlung 70 Kammerräte an. Sie kommen aus der betrieblichen Praxis und gehören zurzeit folgenden Fraktionen in der AK an:

FSG - 50 Kammerrät:innen

Günther Goach – Sozialdemokratische Gewerkschafter:innen in der AK

FA-FPÖ - 13 Kammerrät:innen

Freiheitliche Arbeitnehmer – FPÖ (FA-FPÖ)

FCG-ÖAAB - 3 Kammerrät:innen

FCG-ÖAAB – Kärntner Arbeitnehmer:innen (FCG - ÖAAB)

AUGE/UG - 2 Kammerrät:innen

Alternative, Unabhängige Gewerkschafter*innen Kärnten (AUGE/UG)

ALG - 2 Kammerrätinnen

Allgemeine Liste Gesundheitspersonal (ALG)

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