Kammerräte & Vollversammlung

Alle fünf Jahre wählen die AK-Mitglieder Kammerräte in die Vollversammlung, das Parlament der Arbeitnehmer. Zweimal jährlich trifft die Vollversammlung zusammen, um die Positionen der Arbeiterkammer zu interessenpolitischen Themen zu formulieren oder zu beschließen.

Die Vollversammlung ist das oberste Gremium der AK, das den Präsidenten, die Vizepräsidenten und den Vorstand wählt. In Kärnten gehören der Vollversammlung 70 Kammerräte an. Sie kommen aus der betrieblichen Praxis und gehören zurzeit folgenden Fraktionen in der AK an:

FSG - 56 Kammerräte

Fraktion Günther Goach - Sozialdemokratischer GewerkschafterInnen in der AK

FPÖ - 9 Kammerräte

Freiheitlichen Arbeitnehmer - FPÖ

ÖAAB-FCG - 4 Kammerräte

KammerrätInnen des ÖAAB - Christliche GewerkschafterInnen (ÖAAB-FCG)

GrüneUG - 1 Kammerrätin

KammerrätInnen der Grünen & Unabhängigen GewerkschafterInnen Kärnten/Koroška - GrüneUG

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