Organisation
Um möglichst nahe bei den Mitgliedern sein zu können, gibt es in jedem
Bundesland eine Länderkammer für Arbeiternehmer:innen und Angestellte.
Welche Länderkammer Ansprechpartner für das jeweilige Mitglied ist,
hängt nicht vom Wohnort, sondern vom Standort des Betriebes ab, in dem der Arbeiternehmer oder die Arbeitnehmerin beschäftigt ist. Bei Arbeitssuchenden entscheidet der Wohnort darüber, welche AK zuständig ist.
Dachorganisation
Die Bundesarbeitskammer (BAK) ist die Dachorganisation der neun Arbeiterkammern in den Bundesländern. Renate Anderl, Präsidentin der Arbeiterkammer Wien, ist derzeit auch gewählte Präsidentin der Bundesarbeitskammer.
Die Bundesarbeitskammer befasst sich mit Angelegenheiten, die das gesamte Bundesgebiet oder mehrere Bundesländer betreffen. Sie nimmt ihre interessenpolitische Aufgabe unter anderem gegenüber Parlament und Ministerien wahr. Zuvor werden die Stellungnahmen der einzelnen Länderkammer eingeholt und ein gemeinschaftliches Vorgehen festgelegt.
Die Bürogeschäfte der Bundesarbeitskammer werden von der AK Wien besorgt. Die Direktorin der AK Wien ist gleichzeitig Leiter des BAK-Büros, seine Bestellung muss daher vom BAK-Vorstand genehmigt werden.
Arbeiterkammer in Brüssel
Spätestens seit Österreich der Europäischen Union beigetreten ist, wird ein erheblicher Anteil der österreichischen Gesetze von Brüssel bestimmt. Die Bundesarbeitskammer hat daher 1991 ein Büro in der EU-Hauptstadt gegründet, um die Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu vertreten. Diese Einrichtung hat sich seither als unentbehrliches Instrument der Interessendurchsetzung erwiesen. Gerade in Brüssel ist die Finanz- und Industrielobby zu einer fast erdrückenden Übermacht geworden. Rund 1.600 Lobbyorganisationen der Wirtschaft stehen 50 Einrichtungen von Gewerkschaften und Konsument:innen gegenüber.
Selbstverwaltete Arbeiterkammer
Wofür sich die Arbeiterkammer als Interessenvertretung einsetzen soll, bestimmen die AK Mitglieder mit der AK Wahl. Diese finden alle 5 Jahre für jedes Bundesland statt. Je nach Wahlausgang werden die Vollversammlungen ("Arbeitnehmer:innenparlamente") der Länderkammern mit Kammerrät:innen verschiedener Fraktionen besetzt. Die Kammerrät:innen wählen aus ihrem Kreis eine Präsidentin oder einen Präsidenten, die/der auch gleichzeitig einen Sitz im Vorstand und in der Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer einnimmt. In der Hauptversammlung - dem höchsten Gremium der Bundesarbeitskammer - sind neben den 9 Länderkammerpräsident:innen auch insgesamt 58 Kammerrät:innen aus allen Länderkammern vertreten.
Die Arbeiterkammer kann sich durch diese Struktur selbst verwalten und sich unabhängig von Regierung und Wirtschaft für ihre Mitglieder einsetzen („Selbstverwaltungskörper“). Das ist vom Gesetzgeber auch so gewollt. Voraussetzung dafür ist die gesetzlich definierte Mitgliedschaft, auch „Pflichtmitgliedschaft“ genannt.
Abgesehen von den staatlich übertragenen Verwaltungsaufgaben sind die Kammern völlig autonom - der Staat darf keinerlei Weisungen erteilen. Die Arbeiterkammern unterliegen jedoch der staatlichen Aufsicht. Zuständiges Aufsichtsorgan ist das Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft (BMAW).