1.1.2023

AK-Insolvenz-Soforthilfe

Die AK Kärnten gewährt in Zusammenarbeit mit dem Land Kärnten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die von einer Insolvenz ihres Arbeitgebers betroffen sind, eine Soforthilfe in Form eines rückzahlbaren Darlehens. Aufgrund der Teuerungswelle und der Inflation wurde die AK-Soforthilfe auf maximal 3.000 Euro erhöht.

Ziel ist die kurzfristige Überbrückung von Zahlungsverpflichtungen der Betroffenen. Die Rückzahlung des Darlehens muss spätestens nach sechs Monaten ab Erhalt des Geldes erfolgen.

Die Vergabe erfolgt unabhängig sonstiger Vorauszahlungen, Zuschüssen oder etwaiger Zahlungen durch das AMS.

Voraussetzungen

Der/Die AntragstellerIn muss zum Zeitpunkt der Antragstellung, oder zumindest bis zur Beendigung des Dienstverhältnisses, Mitglied der Arbeiterkammer Kärnten gewesen sein. Die Antragstellung kann auch von volljährigen Lehrlingen, freien Dienstnehmern und geringfügig Beschäftigten erfolgen.

Darüber hinaus kann die AK-Insolvenz-Soforthilfe auch weiteren Personengruppen, wie z.B. Mitgliedern der Landarbeiterkammer Kärnten u.a. gewährt werden.

Es müssen offene Forderungen gegenüber dem insolventen Unternehmen bestehen und diese beim Insolvenz-Entgelt-Fond (IEF) angemeldet werden. Die Anmeldung geschieht durch Gläubigervertreter wie den Insolvenzschutzverband für Arbeitnehmerinnen (ISA).

Der Antragsteller muss zwingend eine Forderungsabtretung zugunsten der AK- Insolvenz-Soforthilfe unterschreiben.Zum Zeitpunkt der Antragstellung darf keine Exekution bzw. Privatkonkurs gegen den Antragsteller anhängig sein.

Der Hauptwohnsitz der Antragstellerin / des Antragstellers muss in Österreich liegen.

Förderhöhe

Die maximale Förderhöhe beträgt 3.000 Euro und ist limitiert:

  • mit der Höhe des doppelten Monatsnettobezuges des betroffenen Mitgliedes
  • der beim IEF eingebrachten Forderung

Das Antragsformular ist über den jeweiligen Gläubigervertreter oder die AK-Fachabteilung erhältlich.

Kontakt

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