Mautkostenersatz
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Wer viel unterwegs ist, soll keinen Nachteil haben: Arbeitnehmer:innen haben Anspruch auf Mautkostenersatz aus der Arbeitnehmerförderung des Landes.
Voraussetzungen für den Mautkostenersatz:
- Sie haben den Hauptwohnsitz in Kärnten.
- Sie benützen nachweislich die Maustrecken Tauernautobahn, Felbertauerntunnel oder die ÖBB-Autoschleuse Tauernbahn.
- Ihr jährliches steuerpflichtiges Einkommen darf max. 31.680 Euro betragen (Jahreslohnzettel Ziffer 245).
Auf die Förderung besteht kein Rechtsanspruch, sie wird für ein Kalenderjahr rückwirkend gewährt.
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