Mautkostenersatz

Wir fördern Mobilität!

Wer viel unterwegs ist, soll keinen Nachteil haben: Arbeitnehmer:innen haben Anspruch auf Mautkostenersatz aus der Arbeitnehmerförderung des Landes.

Voraussetzungen für den Mautkostenersatz:

  • Sie haben den Hauptwohnsitz in Kärnten.
  • Sie benützen nachweislich die Maustrecken Tauernautobahn, Felbertauerntunnel oder die ÖBB-Autoschleuse Tauernbahn.
  • Ihr jährliches steuerpflichtiges Einkommen darf max. 31.680 Euro betragen (Jahreslohnzettel Ziffer 245).

Auf die Förderung besteht kein Rechtsanspruch, sie wird für ein Kalenderjahr rückwirkend gewährt. 

Einreichschluss: 31. Oktober 2024


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Mautkostenersatz

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