AK fördert "Junges Wohnen"
Junge Arbeitnehmer:innen, die ein eigenes Zuhause gründen wollen, erhalten für eine Genossenschafts- oder Gemeindewohnung von der Arbeiterkammer ein zinsenloses Wohnbaudarlehen in der Höhe von 3.000 Euro.
Voraussetzungen für das zinsenlose AK-Wohnbaudarlehen „Junges Wohnen“ in der Höhe von 3.000 Euro:
- Sie haben das 35. Lebensjahr noch nicht vollendet.
- Sie müssen, wenn Sie Arbeitnehmer:in sind, zum Zeitpunkt der Antragstellung bei der AK Kärnten umlagepflichtig sein (mind. 6 Monate).
- Sie müssen, wenn Sie Lehrling sind, zum Zeitpunkt der Antragstellung das 18. Lebensjahr vollendet haben und in einem aufrechten Lehrverhältnis stehen.
Bei Alleinverdiener:innen und Alleinerzieher:innen wird das Darlehen pro Kind um 500 Euro erhöht. Die monatliche Rückzahlungsrate beträgt 50 Euro.
Hinweis
Die exakten Voraussetzungen für das zinsenlose AK-Wohnbaudarlehen „Schaffung von Wohnraum“ bis zu 12.000 Euro entnehmen Sie bitte den Richtlinien (0,3 MB)Wohnbaudarlehen - Rechner
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