AK fördert "Junges Wohnen"

Junge Arbeitnehmer:innen, die ein eigenes Zuhause gründen wollen, erhalten für eine Genossenschafts- oder Gemeindewohnung von der Arbeiterkammer ein zinsenloses Wohnbaudarlehen in der Höhe von 3.000 Euro.

Voraussetzungen für das zinsenlose AK-Wohnbaudarlehen „Junges Wohnen“ in der Höhe von 3.000 Euro:

  • Sie haben das 35. Lebensjahr noch nicht vollendet.
  • Sie müssen, wenn Sie Arbeitnehmer:in sind, zum Zeitpunkt der Antragstellung bei der AK Kärnten umlagepflichtig sein (mind. 6 Monate).
  • Sie müssen, wenn Sie Lehrling sind, zum Zeitpunkt der Antragstellung das 18. Lebensjahr vollendet haben und in einem aufrechten Lehrverhältnis stehen.

Bei Alleinverdiener:innen und Alleinerzieher:innen wird das Darlehen pro Kind um 500 Euro erhöht. Die monatliche Rückzahlungsrate beträgt 50 Euro.

Hinweis

Aufgrund der derzeit sehr hohen Anzahl von Darlehensanträgen kann es zu einer Verzögerung bei der Auszahlung des Darlehens kommen. Die Vergabe erfolgt nach Verfügbarkeit unserer Finanzmittel.


Downloads

Kontakt

Kontakt

Förderungen für Arbeitnehmer:innen
Tel. : 050 477-4002
E-Mail: foerderungen@akktn.at

Das könnte Sie auch interessieren

Haus

AK-Wohnbaudarlehen: Neue Richtlinien

Mit 1. September 2024 wurden die Richtlinien für die Vergabe eines Wohnbaudarlehens der Arbeiterkammer Kärnten geändert.

  • © 2024 AK Kärnten | Bahnhofplatz 3, 9021 Klagenfurt am Wörthersee, +43 50 477

  • Impressum