AK-Wohnbaudarlehen: Neue Richtlinien
Mit 1. September 2024 wurden die Richtlinien für die Vergabe eines Wohnbaudarlehens der Arbeiterkammer Kärnten geändert.
Junge Arbeitnehmer:innen, die ein eigenes Zuhause gründen wollen, erhalten für eine Genossenschafts- oder Gemeindewohnung von der Arbeiterkammer ein zinsenloses Wohnbaudarlehen in der Höhe von 3.000 Euro.
Voraussetzungen für das zinsenlose AK-Wohnbaudarlehen „Junges Wohnen“ in der Höhe von 3.000 Euro:
Bei Alleinverdiener:innen und Alleinerzieher:innen wird das Darlehen pro Kind um 500 Euro erhöht. Die monatliche Rückzahlungsrate beträgt 50 Euro.
Hinweis
Aufgrund der derzeit sehr hohen Anzahl von Darlehensanträgen kann es zu einer Verzögerung bei der Auszahlung des Darlehens kommen. Die Vergabe erfolgt nach Verfügbarkeit unserer Finanzmittel.Richtlinien
Antrag zum Download
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