AK-Wohnbaudarlehen: Neue Richtlinien ab September

Mit 1. September 2024 ändern sich die Richtlinien für die Vergabe eines Wohnbaudarlehens der Arbeiterkammer Kärnten.

  • Wir reduzieren die Wartezeit für die Vergabe eines neuerlichen Darlehens, nach Tilgung eines vorhergehenden, von fünf Jahren auf ein Jahr.
  • Die Darlehenshöhe für Wärmepumpenheizung, Pelletheizungen oder Photovoltaikanlagen wird mit 6.000 Euro bzw. maximal 100% des Rechnungsbetrages, festgelegt. Die Vergabe des Darlehens erfolgt dabei ungeachtet einer etwaigen sonstigen Förderung.

Wir erreichen damit eine planbare und einfache Darlehensvergabe für alle Kärntner Arbeitnehmer:innen.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den Richtlinien.

Richtlinien ab September 2024

Schaffung von Wohnraum (0,3 MB)

Junges Wohnen (0,1 MB)

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