1.9.2024

AK-Wohnbaudarlehen: Neue Richtlinien

Mit 1. September 2024 wurden die Richtlinien für die Vergabe eines Wohnbaudarlehens der Arbeiterkammer Kärnten geändert.

  • Die Wartezeit für die Vergabe eines neuerlichen Darlehens, nach Tilgung eines vorhergehenden, wurde von fünf Jahren auf ein Jahr reduziert.
  • Die Darlehenshöhe für Wärmepumpenheizung, Pelletheizungen oder Photovoltaikanlagen wurde mit 6.000 Euro bzw. maximal 100 % des Rechnungsbetrages festgelegt. Die Vergabe des Darlehens erfolgt dabei ungeachtet einer etwaigen sonstigen Förderung.

Damit wurde eine planbare und einfache Darlehensvergabe für alle Kärntner Arbeitnehmer:innen erreicht.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den Richtlinien.

Richtlinien 

Schaffung von Wohnraum (0,3 MB)

Junges Wohnen (0,1 MB)

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Tel. : 050 477-4002
E-Mail: foerderungen@akktn.at

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