AK-Wohnbaudarlehen: Neue Richtlinien ab September
Mit 1. September 2024 ändern sich die Richtlinien für die Vergabe eines Wohnbaudarlehens der Arbeiterkammer Kärnten.
- Wir reduzieren die Wartezeit für die Vergabe eines neuerlichen Darlehens, nach Tilgung eines vorhergehenden, von fünf Jahren auf ein Jahr.
- Die Darlehenshöhe für Wärmepumpenheizung, Pelletheizungen oder Photovoltaikanlagen wird mit 6.000 Euro bzw. maximal 100% des Rechnungsbetrages, festgelegt. Die Vergabe des Darlehens erfolgt dabei ungeachtet einer etwaigen sonstigen Förderung.
Wir erreichen damit eine planbare und einfache Darlehensvergabe für alle Kärntner Arbeitnehmer:innen.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den Richtlinien.