AK Logo

Studierende

Lernen & arbeiten - was Sie beachten sollten

Studiengebühren für Berufstätige

Studenten: Werk- oder freier Dienst­vertrag?

Beim Jobben auf Honorarbasis entstehen betriebliche Einkünfte. Ab einem bestimmten Einkommen müssen sie versteuert werden. Welche Regeln gelten dabei?

Studierende

Familienbeihilfe für Studierende

Familienbeihilfe für Studierende: Bis zu 271,30 € monatlich bei erfüllten Voraussetzungen.

Wenn das nötige Kleingeld für die Ausbildung fehlt, können Kredite helfen

Studis mit nicht­selbständig­er Ar­beit

Ab einem bestimmten Jahreseinkommen gilt die Steuerpflicht. Tipp: Steuergutschrift bei niedrigem Jahreseinkommen.

Job­mix bei Studier­enden - Steuer­tipps

Ab 12.756 € Jahreseinkommen sind auch StudentInnen steuerpflichtig. Besonderheiten bei Jobmix und wie Sie sich Geld vom Finanzamt zurück holen können.

Kontakt

Kontakt

Steuerrecht
Tel. : 050 477-3000
E-Mail: steuer@akktn.at
  • © 2026 AK Kärnten | Bahnhofplatz 3, 9021 Klagenfurt am Wörthersee, +43 50 477

  • Datenschutz
  • Impressum