Steuersparen von A bis Z

Was kann man bei der Arbeitnehmer:innenveranlagung alles geltend machen? Klicken Sie sich durch das ABC des Steuersparens:

AfA oder Absetzung für Abnutzung

Beruflich genützte Geräte können von der Steuer abgeschrieben werden. Anschaffung, die mehr als 1.000 Euro (2020 bis 2022: 800 Euro; bis 2019: 400 Euro) kosten, sind auf mehrere Jahre zu verteilen. Nähere Infos dazu finden Sie unter Werb­ungskosten.

Adoptionskosten ...

... zählen zu den außergewöhnlichen Belastungen. Nähere Infos dazu finden Sie hier.

Alleinerzieherabsetzbetrag

Den Alleinerzieherabsetzbetrag (AEAB) gibt es für Mütter oder Väter, die Familienbeihilfe be­zieh­en und länger als sechs Monate im Kalenderjahr in keiner Beziehung gelebt haben. Nähere Infos dazu finden Sie unter Steuervorteile für Familien.

Alleinverdienerabsetzbetrag

Beim Alleinverdienerabsetzbetrag (AVAB) kommt es auf das Einkommen der (Ehe-) Partner:innen an: Es darf im Jahr 2024 gesamt 6.937 Euro (bis 2023: 6.312 Euro) nicht übersteigen. Außerdem muss für mindestens ein Kind mehr als sechs Monate Familienbeihilfe bezogen worden sein. Nähere Infos dazu finden Sie unter Steuer­vor­teile für Familien.

Allergien

Die Kosten für die Behandlung von Allergien sind von der Steuer absetzbar, sofern diese den steuerlichen Selbst­be­halt übersteigen oder Sie deswegen eine Behinderung haben. Nähere Infos dazu finden Sie unter Außergewöhnliche Belastungen.

Alimente

Alimente sind als solche nicht von der Steuer absetzbar. Für jene, die Kindesunterhalt bezahlen, gibt es aber den Unterhaltsabsetzbetrag. Nähere Infos dazu finden Sie unter Steuervorteile für Familien.

Arbeitskleidung

Arbeitskleidung kann man als Werbungskosten berücksichtigen lassen, wenn es sich um typische Berufsbekleidung handelt, die privat nicht getragen werden kann (z.B. Sicherheitsarbeitsschuhe). 

Arbeitsmittel

Arbeitsmittel wie Büromaterial, ein Telefon, das Internet, ein Computer und vieles andere mehr, kann von der Steuer abgesetzt werden – sofern man sie beruflich benötigt und die Arbeitgeberin bzw. der Arbeitgeber die Kosten nicht trägt.

Ausbildungskosten

Zu den Ausbildungskosten zählen Bildungsmaßnahmen, die künftig eine Berufsausübung er­mög­lich­en. 

Auswärtige Berufsausbildung

Die auswärtige Berufsausbildung eines Kindes kann nur dann von der Steuer abgesetzt werden, wenn es keine Alternative zur Schule, Lehrstelle oder Universität im näheren Umfeld gibt. Nähere Infos dazu finden Sie unter Steuervorteile für Familien.

Begräbniskosten

Von den Begräbniskosten und Kosten für den Grabstein können insgesamt 20.000 Euro in die Ar­beit­­nehmer­­:innen­­ver­an­lag­ung genommen werden, wenn diese Kosten nicht durch Aktivposten im Nachlass abgedeckt sind. Nähere Infos dazu finden Sie unter Außergewöhnliche Belastungen.

Behinderung

Bei Behinderungen mit einem Grad von mindestens 25 % können die Ausgaben, die krank­heits­be­dingt entstehen, die Steuer verringern. Nähere Infos dazu finden Sie unter Außergewöhnliche Belastungen.

Behinderung von Kindern

Bei einer Behinderung von Kindern ab einem Grad von 50 % gibt es zusätzlich einen Freibetrag. Nähere Infos dazu finden Sie unter Krankheitskosten bei Kindern.

Betriebsratsumlage

Die Betriebsratsumlage wird zwar bei der Lohnverrechnung gleich von den Arbeitgeber:innen einbehalten. Sie wirkt sich da aber noch nicht steuermindernd aus. Deshalb lohnt es sich die gesamte Betriebsratsumlage bei der Arbeit­nehmer­:innen­veranlagung unter „Sonstige Werb­ungs­kost­en“ ein­zu­tragen.

Aber Achtung:

Ein monatlich einbehaltener Gewerkschaftsbeitrag oder eine Personalvertretungsumlage wird bereits in der Lohnverrechnung steuermindernd berücksichtigt und kann daher nicht noch einmal bei der Veranlagung geltend gemacht werden.

Büromaterial

Büromaterial, das man für den Beruf braucht und welches nicht die Arbeitgeberin bzw. der Arbeitgeber bezahlt, kann von der Steuer abgesetzt werden. 

Computer

Computer und Zubehör sind absetzbar, wenn man sie auch beruflich nützt. Nähere Infos dazu finden Sie unter Werbungskosten.

Diätverpflegung

Diätverpflegung aufgrund einer Krankheit wird ohne Selbstbehalt bei der Arbeitnehmer:innenveranlagung berücksichtigt, sofern Sie eine Behinderung von mindestens insgesamt 25% und 20% für die Krankheit, wegen der Sie Diät halten müssen, haben. Nähere Infos dazu finden Sie unter Außergewöhnliche Belastungen.

Dienstreisen

Dienstreisen wirken sich nur dann auf die Steuer aus, wenn die Arbeitgeberin bzw. der Arbeitgeber die Kosten dafür nicht bezahlt hat. Nähere Infos dazu finden Sie unter Dienst­reis­en im Steuerrecht.

Doppelte Haushaltsführung

Eine doppelte Haushaltsführung ist nur dann absetzbar, wenn man zumindest 80 Kilometer vom Wohnort entfernt arbeitet, die Fahrtzeit mehr als eine Stunde beträgt und die Verlegung des Wohnsitzes zum Arbeitsplatz nicht zumutbar ist.

e-Card-Gebühren

e-Card-Gebühren können als Werbungskosten ab­ge­schrieb­en werden, wenn diese nicht vom Arbeitgeber oder von der Arbeitgeberin abgezogen werden, sondern selbst an die Kranken­kasse bezahlt werden müssen.

Eigentumswohnungen

Eigentumswohnungen gehören zur Wohnraumschaffung. Die Kosten dafür sind als Sonderausgaben absetzbar, wenn Sie Erstbesitzerin oder Erstbesitzer der Wohnung sind und der Kaufvertrag vor dem 1. Jänner 2016 abgeschlossen wurde. Ab 2021 können die Kosten generell nicht mehr geltend gemacht werden. Nähere Infos finden Sie unter Sonderausgaben.

Ergonomisches Mobiliar

Ab der Veranlagung 2020 können Sie die Kosten für ergonomisches Mobiliar geltend machen. Voraussetzung ist, dass Sie an mindestens 26 Tagen im Jahr im Homeoffice gearbeitet haben. Nähere Informationen finden Sie hier.

Fachliteratur

Fachliteratur müssen berufsspezifische Bücher oder auch Zeitschriften sein, die Sie sich für die Arbeit selbst anschaffen. Tageszeitungen sind in der Regel nicht absetzbar. 

Familienheimfahrten

Familienheimfahrten sind nur dann von der Steuer absetzbar, wenn einem die tägliche Heimfahrt von der Arbeit nicht zugemutet werden kann und die Voraussetzungen für die doppelte Haushaltsführung vorliegen. 

Familienbonus

Der Familienbonus ist ein Steuerabsetzbetrag. Er reduziert die bezahlende Lohnsteuer bzw. Einkommensteuer. Der Familienbonus kann pro Kind bis zu 2.000 Euro (bis 2021: 1.500 Euro) bzw. für volljährige Kinder bis zu 650 Euro (bis 2021: 500 Euro) im Kalenderjahr betragen. Er kann entweder mit der laufenden Gehaltsabrechnung oder bei der Ar­beit­nehm­er:­innen­ver­an­lag­ung berücksichtigt werden. Mehr... 

Ferialpraktikant:innen

Ferialpraktikant:nnen erhalten, wenn sie nicht das gesamte Jahr arbeiten, bei der Arbeitnehmer:innenveranlagung besonders häufig Geld zurück. Nähere Infos dazu finden Sie unter Steuergutschrift bei niedrigem Einkommen.

Fortbildungskosten

Fortbildungskosten können auch Sprachkurse sein, sofern die Sprachkenntnisse beruflich verwendet werden. 

Freiwillige Personenversicherung

Eine freiwillige Höherversicherung in der gesetzlichen Pensionsversicherung oder eine private Krankenzusatzversicherung wirken steuermindernd aus, sofern die Versicherung vor dem 1. Jänner 2016 abgeschlossen wurde. Ab 2021 können Beiträge generell nicht mehr geltend gemacht werden. Nähere Infos dazu finden Sie unter Sonderausgaben.

Gewerkschaftsbeiträge

Gewerkschaftsbeiträge können, sofern sie nicht schon von der Arbeitgeberin bzw. vom Arbeitgeber bei der Lohnverrechnung berücksichtigt wurden, bei der Arbeit­nehmer­:innen­ver­an­lagung angegeben werden.

Homeoffice

 Haben Sie im Homeoffice gearbeitet und dafür keine Kostenersätze bekommen? Dann erhalten Sie ab 2021 automatisch 3 Euro pro Homeoffice-Tag, maximal 300 Euro im Jahr, als Homeoffice Pauschale anerkannt. Sind Ihre Kosten für digitale Arbeitsmittel wie Computer und Internet höher, dann können Sie den tatsächlichen Betrag geltend machen. Nähere Informationen finden Sie hier.

Internatskosten

Ist Ihr Kind in einem Internat untergebracht, da in der Nähe des Wohnortes keine entsprechende Ausbildungsmöglichkeit besteht, dann kann im Rahmen der Arbeit­nehmer­:innen­veranlagung ein Freibetrag für die auswärtige Berufs­aus­bildung geltend gemacht werden. Nähere Infos dazu finden Sie unter Steuervorteile für Familien.

Internet

Für das Internet, das man beruflich oder für die Ausbildung verwendet, kann man einen Teil der Provider- und Online­gebühren absetzen. 

Jahresausgleich

Der Jahresausgleich wird seit 1994 Arbeit­nehmer­:innen­ver­anlagung genannt.

Katastrophenschäden

Katastrophenschäden, die nicht durch eine Versicherung oder Subventionen gedeckt sind, können von der Steuer abgesetzt werden. Nähere Infos dazu finden Sie hier.

Kilometergeld

Kilometergeld kann man für Dienstfahrten mit dem Privat-Auto absetzen, wenn die Arbeitgeberin bzw. der Arbeitgeber die Kosten nicht ersetzt. Nähere Infos dazu finden Sie unter Reisekosten im Steuerrecht.

Kirchenbeiträge

Kirchenbeiträge sind bis zu einer Höchstgrenze von 400 Euro von der Steuer absetzbar. Die Kirchenbeiträge werden automatische dem Finanzamt übermittelt und müssen nicht mehr selbst eingetragen werden. Nähere Infos dazu finden Sie unter Sonderausgaben.

Krankheitskosten

Krankheitskosten sind nur dann absetzbar, wenn sie einen Selbstbehalt, der von der Einkommenshöhe abhängig ist, übersteigen. Vorbeugende Maßnahmen wie Impfungen können nicht geltend gemacht werden. Stehen die Krankheitskosten mit einer Behinderung von mindestens 25% im Zusammenhang, dann können diese ohne Selbstbehalt abgeschrieben werden. Nähere Infos dazu finden Sie unter Außergewöhnliche Belastungen.

Krankheitskosten von Kindern

Krankheitskosten von Kindern werden genauso bei der Steuer berücksichtigt, wie eigene Krankheitskosten. Nähere Infos dazu finden Sie unter Steuervorteile für Familien.

Künstliche Befruchtung

Kosten der künstlichen Befruchtung sind als außer­ge­wöhn­liche Belastung mit Selbstbehalt abzugsfähig. Nähere Infos dazu finden Sie unter Außergewöhnliche Belastungen.

Kurkosten

Von den Kurkosten, die man von der Steuer absetzen kann, muss eine Haushaltsersparnis von 5,23 Euro pro Tag abgezogen werden. Nähere Infos dazu finden Sie unter Außergewöhnliche Belastungen.

Lebensversicherungen

Lebensversicherungen sind nur dann absetzbar, wenn es sich um reine Ablebensversicherungen handelt oder eine auf Lebensdauer ausbezahlte Rente vereinbart ist und die Versicherung vor dem 1. Jänner 2016 abgeschlossen wurde. Ab 2021 können Beiträge generell nicht mehr geltend gemacht werden. Nähere Infos dazu finden Sie unter Sonderausgaben.

Medikamente

Medikamente gehören zu den Krankheitskosten. Nähere Infos dazu finden Sie unter Außergewöhnliche Belastungen.

Mehrkindzuschlag

Der Mehrkindzuschlag steht ab dem dritten Kind zu, wenn das Familieneinkommen 55.000 Euro im Kalenderjahr nicht über­steigt. Nähere Infos dazu finden Sie unter Steuervorteile für Familien.

Mitversicherte Angehörige

Für mitversicherte Angehörigen kann man verpflichtende Sozial­versicherungsbeiträge, die direkt an die Krankenkasse bezahlt wurden, bei der Steuer geltend machen. Nähere Infos dazu finden Sie unter Werbungskosten.

Nachzahlungen zur Sozialversicherung

Wenn Sie einen geringfügigen Nebenverdienst haben oder mehrere geringfügige Jobs gleichzeitig ausüben und insgesamt mehr als die Geringfügigkeitsgrenze verdienen, müssen Sie Sozialversicherungsbeiträge nachzahlen. Einen Teil davon können Sie sich über die Arbeitnehmer:innenveranlagung zurückholen.

Nachkauf von Schulzeiten

Der Nachkauf von Schulzeiten für die Pension kann in voller Höhe von der Steuer abgeschrieben werden. Die Ausgaben werden dem Finanzamt gemeldet und werden automatisch berücksichtigt. Nähere Infos dazu finden Sie unter Sonderausgaben.

Nächtigungsgeld

Nächtigungsgeld kann anstelle der tatsächlichen Übernachtungskosten bei Dienstreisen von der Steuer abgesetzt werden, wenn die Arbeitgeberin bzw. der Arbeitgeber die Kosten nicht bezahlt. Nähere Infos zum Thema Dienstreise aus Steuersicht finden Sie hier.

Negativsteuer

Wegen der Negativsteuer lohnt sich die Ar­beit­nehm­er:­innenveranlagung auch für jene, die keine Lohnsteuer zahlen. Ab 2020 gibt es eine Art Negativsteuer, den sogenannten SV-Bonus, sogar für ArbeitnehmerInnen über der Steuergrenze. Nähere Infos dazu finden Sie unter Steuergutschrift bei niedrigem Einkommen.

Öko-Sonderausgaben

Ab 2022 werden für bestimmte Ausgaben für die thermisch-energetische Gebäudesanierung oder für den Austausch fossiler Heizsysteme automatisch pauschale Sonderausgaben berücksichtigt. Nähere Infos dazu finden Sie unter Sonderausgaben.

PendlerInnen

Das Pendlerpauschale und der Pendlereuro können gleich bei der Lohnverrechnung oder bei der Ar­beit­nehm­er:­innenveranlagung berücksichtigt werden. Nähere Infos dazu finden Sie unter Pendler.

Pensionskassenbeiträge

Pensionskassenbeiträge, die für eine Betriebspension bezahlt werden, sind genauso von der Steuer absetzbar wie eine freiwillige Pensionsvorsorge, wenn keine staatliche Prämie dafür in Anspruch genommen wurde. Voraussetzung ist, dass Sie bereits vor dem 1. Jänner 2016 Pensionskassenbeiträge geleistet haben. Ab 2021 können Beiträge generell nicht mehr geltend gemacht werden. Nähere Infos dazu finden Sie unter Sonderausgaben.

Personenversicherungen

Zu Personenversicherungen zählen freiwillige Pensions-, Unfall- oder Krankenversicherungen. Diese sind als Sonderausgaben abschreibbar, wenn die Versicherung vor dem 1. Jänner 2016 abgeschlossen wurde. Ab 2021 können Beiträge generell nicht mehr geltend gemacht werden. Nähere Infos dazu finden Sie unter Sonderausgaben.

Pflegeheime und häusliche Pflege

Pflegeheime und Kosten für die häusliche Pflege können entweder von der zu pflegenden Person geltend gemacht werden oder wenn diese Ausgaben von den Angehörigen bezahlt werden, können die Angehörigen diese Ausgaben bei der Steuer berücksichtigt werden. Nähere Infos dazu finden Sie unter Außergewöhnliche Belastungen.

Reisekosten

Reisekosten sind für beruflich veranlasste Reisen absetzbar, wenn die Arbeitgeberin bzw. der Arbeitgeber die Kosten nicht bezahlt. Das können Dienstreisen für den Arbeitgeber sein oder Fahrten zu einer beruflichen Aus- bzw. Fortbildung oder Umschulung. Nähere Infos dazu finden Sie hier

Spenden

Spenden sind bis zu einem Höchstbetrag, der 10 % der Jahreseinkünfte entspricht, von der Steuer absetzbar. Spenden werden automatisch ans Finanzamt gemeldet und müssen nicht mehr selbst geltend gemacht werden. Nähere Infos dazu finden Sie unter Sonderausgaben.

Steuerberatungskosten

Steuerberatungskosten können im vollen Umfang von der Steuer abgesetzt werden. Nähere Infos dazu finden Sie unter Sonderausgaben.

Taggeld

Taggeld kann bei Dienstreisen abgerechnet werden, sofern sie nicht von der Arbeitgeberin bzw. dem Arbeitgeber bezahlt werden. Aber auch für Reisen zu einer Aus- bzw. Fortbildung oder Umschulung kann ein Taggeld geltend gemacht werden. Nähere Infos dazu finden Sie hier.

Taxikosten

Taxikosten von bis zu 153 Euro im Monat können Gehbehinderte ab einem Behinderungsgrad von 50 % und Blinde bzw. Schwerstsehbehinderte geltend machen. Nähere Infos dazu finden Sie unter Außergewöhnliche Belastungen.

Telefon

Beim Telefon können sowohl die Anschaffung des Geräts als auch die Gebühren berücksichtigt werden, wenn man es beruflich nutzt. Nähere Infos dazu finden Sie unter Werbungskosten.

Unterhaltsabsetzbetrag

Den Unterhaltsabsetzbetrag gibt es, wenn man nachweislich den vollständigen gesetzlichen Unterhalt für Kinder, die in Österreich oder in einem Staat der EU bzw. EWR oder der Schweiz leben, geleistet hat. Nähere Infos dazu finden Sie unter Steuervorteile für Familien.

Unterhalt für im Ausland lebende Kinder

Den Unterhalt für Kinder, die außerhalb der EU, EWR oder der Schweiz leben, kann man entweder zur Hälfte geltend machen oder pauschal mit 50 € im Monat. Nähere Infos dazu finden Sie unter Steuervorteile für Familien.

Umschulungskosten

Um Umschulungskosten absetzen zu können, muss die Ausübung des neu erlernten Berufs tatsächlich angestrebt werden. 

Umzugskosten

Umzugskosten sind dann absetzbar, wenn der Umzug beruflich veranlasst war, weil die tägliche Rückkehr zum alten Wohnsitz unzumutbar wäre.

Versicherungen

Versicherungen können nur berücksichtigt werden, wenn es sich um Personenversicherungen handelt, die vor dem 1. Jänner 2016 abgeschlossen wurden. Ab 2021 können Versicherungsprämien generell nicht mehr geltend gemacht werden. Nähere Infos dazu finden Sie unter Sonderausgaben.

Wohnraumsanierungen & Wohnraumschaffung

Wohnraumsanierungen und die Wohnraumschaffung sind bis zu einem Betrag von 2.920 Euro jährlich absetzbar. Der Betrag erhöht sich, wenn Sie alleinverdienend oder -erziehend sind. Der Beginn der Bauausführung oder die Vertragsunterzeichnung muss aber vor dem 1. Jänner 2016 stattgefunden haben. Ab 2021 können Kosten für Wohnraumschaffung und –sanierung generell nicht mehr geltend gemacht werden. Nähere Infos dazu finden Sie unter Sonderausgaben.

Zahnbehandlungskosten

Zahnbehandlungskosten zählen zu den Krankheitskosten und können bei den außergewöhnlichen Belastungen mit Selbstbehalt berücksichtigt werden. Vorbeugende Maßnahmen wie eine Mundhygiene zählen jedoch nicht zu den Krankheitskosten. Nähere Infos dazu finden Sie unter Außergewöhnliche Belastungen.

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