Steuersparen von A bis Z
Was kann man bei der Arbeitnehmer:innenveranlagung alles geltend machen? Klicken Sie sich durch das ABC des Steuersparens:
AfA oder Absetzung für Abnutzung
Beruflich genützte Geräte können von der Steuer abgeschrieben werden. Anschaffung, die mehr als 1.000 Euro (2020 bis 2022: 800 Euro; bis 2019: 400 Euro) kosten, sind auf mehrere Jahre zu verteilen. Nähere Infos dazu finden Sie unter Werbungskosten.
Adoptionskosten ...
... zählen zu den außergewöhnlichen Belastungen. Nähere Infos dazu finden Sie hier.
Alleinerzieherabsetzbetrag
Den Alleinerzieherabsetzbetrag (AEAB) gibt es für Mütter oder Väter, die Familienbeihilfe beziehen und länger als sechs Monate im Kalenderjahr in keiner Beziehung gelebt haben. Nähere Infos dazu finden Sie unter Steuervorteile für Familien.
Alleinverdienerabsetzbetrag
Beim Alleinverdienerabsetzbetrag (AVAB) kommt es auf das Einkommen der (Ehe-) Partner:innen an: Es darf im Jahr 2024 gesamt 6.937 Euro (bis 2023: 6.312 Euro) nicht übersteigen. Außerdem muss für mindestens ein Kind mehr als sechs Monate Familienbeihilfe bezogen worden sein. Nähere Infos dazu finden Sie unter Steuervorteile für Familien.
Allergien
Die Kosten für die Behandlung von Allergien sind von der Steuer absetzbar, sofern diese den steuerlichen Selbstbehalt übersteigen oder Sie deswegen eine Behinderung haben. Nähere Infos dazu finden Sie unter Außergewöhnliche Belastungen.
Alimente
Alimente sind als solche nicht von der Steuer absetzbar. Für jene, die Kindesunterhalt bezahlen, gibt es aber den Unterhaltsabsetzbetrag. Nähere Infos dazu finden Sie unter Steuervorteile für Familien.
Arbeitskleidung
Arbeitskleidung kann man als Werbungskosten berücksichtigen lassen, wenn es sich um typische Berufsbekleidung handelt, die privat nicht getragen werden kann (z.B. Sicherheitsarbeitsschuhe).
Arbeitsmittel
Arbeitsmittel wie Büromaterial, ein Telefon, das Internet, ein Computer und vieles andere mehr, kann von der Steuer abgesetzt werden – sofern man sie beruflich benötigt und die Arbeitgeberin bzw. der Arbeitgeber die Kosten nicht trägt.
Ausbildungskosten
Zu den Ausbildungskosten zählen Bildungsmaßnahmen, die künftig eine Berufsausübung ermöglichen.
Auswärtige Berufsausbildung
Die auswärtige Berufsausbildung eines Kindes kann nur dann von der Steuer abgesetzt werden, wenn es keine Alternative zur Schule, Lehrstelle oder Universität im näheren Umfeld gibt. Nähere Infos dazu finden Sie unter Steuervorteile für Familien.
Begräbniskosten
Von den Begräbniskosten und Kosten für den Grabstein können insgesamt 20.000 Euro in die Arbeitnehmer:innenveranlagung genommen werden, wenn diese Kosten nicht durch Aktivposten im Nachlass abgedeckt sind. Nähere Infos dazu finden Sie unter Außergewöhnliche Belastungen.
Behinderung
Bei Behinderungen mit einem Grad von mindestens 25 % können die Ausgaben, die krankheitsbedingt entstehen, die Steuer verringern. Nähere Infos dazu finden Sie unter Außergewöhnliche Belastungen.
Behinderung von Kindern
Bei einer Behinderung von Kindern ab einem Grad von 50 % gibt es zusätzlich einen Freibetrag. Nähere Infos dazu finden Sie unter Krankheitskosten bei Kindern.
Betriebsratsumlage
Die Betriebsratsumlage wird zwar bei der Lohnverrechnung gleich von den Arbeitgeber:innen einbehalten. Sie wirkt sich da aber noch nicht steuermindernd aus. Deshalb lohnt es sich die gesamte Betriebsratsumlage bei der Arbeitnehmer:innenveranlagung unter „Sonstige Werbungskosten“ einzutragen.
Aber Achtung:
Ein monatlich einbehaltener Gewerkschaftsbeitrag oder eine Personalvertretungsumlage wird bereits in der Lohnverrechnung steuermindernd berücksichtigt und kann daher nicht noch einmal bei der Veranlagung geltend gemacht werden.Büromaterial
Büromaterial, das man für den Beruf braucht und welches nicht die Arbeitgeberin bzw. der Arbeitgeber bezahlt, kann von der Steuer abgesetzt werden.
Computer
Computer und Zubehör sind absetzbar, wenn man sie auch beruflich nützt. Nähere Infos dazu finden Sie unter Werbungskosten.
Diätverpflegung
Diätverpflegung aufgrund einer Krankheit wird ohne Selbstbehalt bei der Arbeitnehmer:innenveranlagung berücksichtigt, sofern Sie eine Behinderung von mindestens insgesamt 25% und 20% für die Krankheit, wegen der Sie Diät halten müssen, haben. Nähere Infos dazu finden Sie unter Außergewöhnliche Belastungen.
Dienstreisen
Dienstreisen wirken sich nur dann auf die Steuer aus, wenn die Arbeitgeberin bzw. der Arbeitgeber die Kosten dafür nicht bezahlt hat. Nähere Infos dazu finden Sie unter Dienstreisen im Steuerrecht.
Doppelte Haushaltsführung
Eine doppelte Haushaltsführung ist nur dann absetzbar, wenn man zumindest 80 Kilometer vom Wohnort entfernt arbeitet, die Fahrtzeit mehr als eine Stunde beträgt und die Verlegung des Wohnsitzes zum Arbeitsplatz nicht zumutbar ist.
e-Card-Gebühren
e-Card-Gebühren können als Werbungskosten abgeschrieben werden, wenn diese nicht vom Arbeitgeber oder von der Arbeitgeberin abgezogen werden, sondern selbst an die Krankenkasse bezahlt werden müssen.
Eigentumswohnungen
Eigentumswohnungen gehören zur Wohnraumschaffung. Die Kosten dafür sind als Sonderausgaben absetzbar, wenn Sie Erstbesitzerin oder Erstbesitzer der Wohnung sind und der Kaufvertrag vor dem 1. Jänner 2016 abgeschlossen wurde. Ab 2021 können die Kosten generell nicht mehr geltend gemacht werden. Nähere Infos finden Sie unter Sonderausgaben.
Ergonomisches Mobiliar
Ab der Veranlagung 2020 können Sie die Kosten für ergonomisches Mobiliar geltend machen. Voraussetzung ist, dass Sie an mindestens 26 Tagen im Jahr im Homeoffice gearbeitet haben. Nähere Informationen finden Sie hier.
Fachliteratur
Fachliteratur müssen berufsspezifische Bücher oder auch Zeitschriften sein, die Sie sich für die Arbeit selbst anschaffen. Tageszeitungen sind in der Regel nicht absetzbar.
Familienheimfahrten
Familienheimfahrten sind nur dann von der Steuer absetzbar, wenn einem die tägliche Heimfahrt von der Arbeit nicht zugemutet werden kann und die Voraussetzungen für die doppelte Haushaltsführung vorliegen.
Familienbonus
Der Familienbonus ist ein Steuerabsetzbetrag. Er reduziert die bezahlende Lohnsteuer bzw. Einkommensteuer. Der Familienbonus kann pro Kind bis zu 2.000 Euro (bis 2021: 1.500 Euro) bzw. für volljährige Kinder bis zu 650 Euro (bis 2021: 500 Euro) im Kalenderjahr betragen. Er kann entweder mit der laufenden Gehaltsabrechnung oder bei der Arbeitnehmer:innenveranlagung berücksichtigt werden. Mehr...
Ferialpraktikant:innen
Ferialpraktikant:nnen erhalten, wenn sie nicht das gesamte Jahr arbeiten, bei der Arbeitnehmer:innenveranlagung besonders häufig Geld zurück. Nähere Infos dazu finden Sie unter Steuergutschrift bei niedrigem Einkommen.
Fortbildungskosten
Fortbildungskosten können auch Sprachkurse sein, sofern die Sprachkenntnisse beruflich verwendet werden.
Freiwillige Personenversicherung
Eine freiwillige Höherversicherung in der gesetzlichen Pensionsversicherung oder eine private Krankenzusatzversicherung wirken steuermindernd aus, sofern die Versicherung vor dem 1. Jänner 2016 abgeschlossen wurde. Ab 2021 können Beiträge generell nicht mehr geltend gemacht werden. Nähere Infos dazu finden Sie unter Sonderausgaben.
Gewerkschaftsbeiträge
Gewerkschaftsbeiträge können, sofern sie nicht schon von der Arbeitgeberin bzw. vom Arbeitgeber bei der Lohnverrechnung berücksichtigt wurden, bei der Arbeitnehmer:innenveranlagung angegeben werden.
Homeoffice
Haben Sie im Homeoffice gearbeitet und dafür keine Kostenersätze bekommen? Dann erhalten Sie ab 2021 automatisch 3 Euro pro Homeoffice-Tag, maximal 300 Euro im Jahr, als Homeoffice Pauschale anerkannt. Sind Ihre Kosten für digitale Arbeitsmittel wie Computer und Internet höher, dann können Sie den tatsächlichen Betrag geltend machen. Nähere Informationen finden Sie hier.
Internatskosten
Ist Ihr Kind in einem Internat untergebracht, da in der Nähe des Wohnortes keine entsprechende Ausbildungsmöglichkeit besteht, dann kann im Rahmen der Arbeitnehmer:innenveranlagung ein Freibetrag für die auswärtige Berufsausbildung geltend gemacht werden. Nähere Infos dazu finden Sie unter Steuervorteile für Familien.
Internet
Für das Internet, das man beruflich oder für die Ausbildung verwendet, kann man einen Teil der Provider- und Onlinegebühren absetzen.
Jahresausgleich
Der Jahresausgleich wird seit 1994 Arbeitnehmer:innenveranlagung genannt.
Katastrophenschäden
Katastrophenschäden, die nicht durch eine Versicherung oder Subventionen gedeckt sind, können von der Steuer abgesetzt werden. Nähere Infos dazu finden Sie hier.
Kilometergeld
Kilometergeld kann man für Dienstfahrten mit dem Privat-Auto absetzen, wenn die Arbeitgeberin bzw. der Arbeitgeber die Kosten nicht ersetzt. Nähere Infos dazu finden Sie unter Reisekosten im Steuerrecht.
Kirchenbeiträge
Kirchenbeiträge sind bis zu einer Höchstgrenze von 400 Euro von der Steuer absetzbar. Die Kirchenbeiträge werden automatische dem Finanzamt übermittelt und müssen nicht mehr selbst eingetragen werden. Nähere Infos dazu finden Sie unter Sonderausgaben.
Krankheitskosten
Krankheitskosten sind nur dann absetzbar, wenn sie einen Selbstbehalt, der von der Einkommenshöhe abhängig ist, übersteigen. Vorbeugende Maßnahmen wie Impfungen können nicht geltend gemacht werden. Stehen die Krankheitskosten mit einer Behinderung von mindestens 25% im Zusammenhang, dann können diese ohne Selbstbehalt abgeschrieben werden. Nähere Infos dazu finden Sie unter Außergewöhnliche Belastungen.
Krankheitskosten von Kindern
Krankheitskosten von Kindern werden genauso bei der Steuer berücksichtigt, wie eigene Krankheitskosten. Nähere Infos dazu finden Sie unter Steuervorteile für Familien.
Künstliche Befruchtung
Kosten der künstlichen Befruchtung sind als außergewöhnliche Belastung mit Selbstbehalt abzugsfähig. Nähere Infos dazu finden Sie unter Außergewöhnliche Belastungen.
Kurkosten
Von den Kurkosten, die man von der Steuer absetzen kann, muss eine Haushaltsersparnis von 5,23 Euro pro Tag abgezogen werden. Nähere Infos dazu finden Sie unter Außergewöhnliche Belastungen.
Lebensversicherungen
Lebensversicherungen sind nur dann absetzbar, wenn es sich um reine Ablebensversicherungen handelt oder eine auf Lebensdauer ausbezahlte Rente vereinbart ist und die Versicherung vor dem 1. Jänner 2016 abgeschlossen wurde. Ab 2021 können Beiträge generell nicht mehr geltend gemacht werden. Nähere Infos dazu finden Sie unter Sonderausgaben.
Medikamente
Medikamente gehören zu den Krankheitskosten. Nähere Infos dazu finden Sie unter Außergewöhnliche Belastungen.
Mehrkindzuschlag
Der Mehrkindzuschlag steht ab dem dritten Kind zu, wenn das Familieneinkommen 55.000 Euro im Kalenderjahr nicht übersteigt. Nähere Infos dazu finden Sie unter Steuervorteile für Familien.
Mitversicherte Angehörige
Für mitversicherte Angehörigen kann man verpflichtende Sozialversicherungsbeiträge, die direkt an die Krankenkasse bezahlt wurden, bei der Steuer geltend machen. Nähere Infos dazu finden Sie unter Werbungskosten.
Nachzahlungen zur Sozialversicherung
Wenn Sie einen geringfügigen Nebenverdienst haben oder mehrere geringfügige Jobs gleichzeitig ausüben und insgesamt mehr als die Geringfügigkeitsgrenze verdienen, müssen Sie Sozialversicherungsbeiträge nachzahlen. Einen Teil davon können Sie sich über die Arbeitnehmer:innenveranlagung zurückholen.
Nachkauf von Schulzeiten
Der Nachkauf von Schulzeiten für die Pension kann in voller Höhe von der Steuer abgeschrieben werden. Die Ausgaben werden dem Finanzamt gemeldet und werden automatisch berücksichtigt. Nähere Infos dazu finden Sie unter Sonderausgaben.
Nächtigungsgeld
Nächtigungsgeld kann anstelle der tatsächlichen Übernachtungskosten bei Dienstreisen von der Steuer abgesetzt werden, wenn die Arbeitgeberin bzw. der Arbeitgeber die Kosten nicht bezahlt. Nähere Infos zum Thema Dienstreise aus Steuersicht finden Sie hier.
Negativsteuer
Wegen der Negativsteuer lohnt sich die Arbeitnehmer:innenveranlagung auch für jene, die keine Lohnsteuer zahlen. Ab 2020 gibt es eine Art Negativsteuer, den sogenannten SV-Bonus, sogar für ArbeitnehmerInnen über der Steuergrenze. Nähere Infos dazu finden Sie unter Steuergutschrift bei niedrigem Einkommen.
Öko-Sonderausgaben
Ab 2022 werden für bestimmte Ausgaben für die thermisch-energetische Gebäudesanierung oder für den Austausch fossiler Heizsysteme automatisch pauschale Sonderausgaben berücksichtigt. Nähere Infos dazu finden Sie unter Sonderausgaben.
PendlerInnen
Das Pendlerpauschale und der Pendlereuro können gleich bei der Lohnverrechnung oder bei der Arbeitnehmer:innenveranlagung berücksichtigt werden. Nähere Infos dazu finden Sie unter Pendler.
Pensionskassenbeiträge
Pensionskassenbeiträge, die für eine Betriebspension bezahlt werden, sind genauso von der Steuer absetzbar wie eine freiwillige Pensionsvorsorge, wenn keine staatliche Prämie dafür in Anspruch genommen wurde. Voraussetzung ist, dass Sie bereits vor dem 1. Jänner 2016 Pensionskassenbeiträge geleistet haben. Ab 2021 können Beiträge generell nicht mehr geltend gemacht werden. Nähere Infos dazu finden Sie unter Sonderausgaben.
Personenversicherungen
Zu Personenversicherungen zählen freiwillige Pensions-, Unfall- oder Krankenversicherungen. Diese sind als Sonderausgaben abschreibbar, wenn die Versicherung vor dem 1. Jänner 2016 abgeschlossen wurde. Ab 2021 können Beiträge generell nicht mehr geltend gemacht werden. Nähere Infos dazu finden Sie unter Sonderausgaben.
Pflegeheime und häusliche Pflege
Pflegeheime und Kosten für die häusliche Pflege können entweder von der zu pflegenden Person geltend gemacht werden oder wenn diese Ausgaben von den Angehörigen bezahlt werden, können die Angehörigen diese Ausgaben bei der Steuer berücksichtigt werden. Nähere Infos dazu finden Sie unter Außergewöhnliche Belastungen.
Reisekosten
Reisekosten sind für beruflich veranlasste Reisen absetzbar, wenn die Arbeitgeberin bzw. der Arbeitgeber die Kosten nicht bezahlt. Das können Dienstreisen für den Arbeitgeber sein oder Fahrten zu einer beruflichen Aus- bzw. Fortbildung oder Umschulung. Nähere Infos dazu finden Sie hier.
Spenden
Spenden sind bis zu einem Höchstbetrag, der 10 % der Jahreseinkünfte entspricht, von der Steuer absetzbar. Spenden werden automatisch ans Finanzamt gemeldet und müssen nicht mehr selbst geltend gemacht werden. Nähere Infos dazu finden Sie unter Sonderausgaben.
Steuerberatungskosten
Steuerberatungskosten können im vollen Umfang von der Steuer abgesetzt werden. Nähere Infos dazu finden Sie unter Sonderausgaben.
Taggeld
Taggeld kann bei Dienstreisen abgerechnet werden, sofern sie nicht von der Arbeitgeberin bzw. dem Arbeitgeber bezahlt werden. Aber auch für Reisen zu einer Aus- bzw. Fortbildung oder Umschulung kann ein Taggeld geltend gemacht werden. Nähere Infos dazu finden Sie hier.
Taxikosten
Taxikosten von bis zu 153 Euro im Monat können Gehbehinderte ab einem Behinderungsgrad von 50 % und Blinde bzw. Schwerstsehbehinderte geltend machen. Nähere Infos dazu finden Sie unter Außergewöhnliche Belastungen.
Telefon
Beim Telefon können sowohl die Anschaffung des Geräts als auch die Gebühren berücksichtigt werden, wenn man es beruflich nutzt. Nähere Infos dazu finden Sie unter Werbungskosten.
Unterhaltsabsetzbetrag
Den Unterhaltsabsetzbetrag gibt es, wenn man nachweislich den vollständigen gesetzlichen Unterhalt für Kinder, die in Österreich oder in einem Staat der EU bzw. EWR oder der Schweiz leben, geleistet hat. Nähere Infos dazu finden Sie unter Steuervorteile für Familien.
Unterhalt für im Ausland lebende Kinder
Den Unterhalt für Kinder, die außerhalb der EU, EWR oder der Schweiz leben, kann man entweder zur Hälfte geltend machen oder pauschal mit 50 € im Monat. Nähere Infos dazu finden Sie unter Steuervorteile für Familien.
Umschulungskosten
Um Umschulungskosten absetzen zu können, muss die Ausübung des neu erlernten Berufs tatsächlich angestrebt werden.
Umzugskosten
Umzugskosten sind dann absetzbar, wenn der Umzug beruflich veranlasst war, weil die tägliche Rückkehr zum alten Wohnsitz unzumutbar wäre.
Versicherungen
Versicherungen können nur berücksichtigt werden, wenn es sich um Personenversicherungen handelt, die vor dem 1. Jänner 2016 abgeschlossen wurden. Ab 2021 können Versicherungsprämien generell nicht mehr geltend gemacht werden. Nähere Infos dazu finden Sie unter Sonderausgaben.
Wohnraumsanierungen & Wohnraumschaffung
Wohnraumsanierungen und die Wohnraumschaffung sind bis zu einem Betrag von 2.920 Euro jährlich absetzbar. Der Betrag erhöht sich, wenn Sie alleinverdienend oder -erziehend sind. Der Beginn der Bauausführung oder die Vertragsunterzeichnung muss aber vor dem 1. Jänner 2016 stattgefunden haben. Ab 2021 können Kosten für Wohnraumschaffung und –sanierung generell nicht mehr geltend gemacht werden. Nähere Infos dazu finden Sie unter Sonderausgaben.
Zahnbehandlungskosten
Zahnbehandlungskosten zählen zu den Krankheitskosten und können bei den außergewöhnlichen Belastungen mit Selbstbehalt berücksichtigt werden. Vorbeugende Maßnahmen wie eine Mundhygiene zählen jedoch nicht zu den Krankheitskosten. Nähere Infos dazu finden Sie unter Außergewöhnliche Belastungen.
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