Steuerberechnung für Zuverdienst
Dazuverdienen zu Job oder Pension zieht oft eine Steuernachforderung nach sich. Wann Sie zahlen müssen und wie Sie Ihre Steuer selbst berechnen.
Sie möchten neben Ihrem "Hauptjob" (Anstellung) noch was dazuverdienen - und das mit einem freien Dienstvertrag? Hier ein Überblick, was es in Sachen Steuer und Sozialversicherung zu bedenken gibt.
Ein freier Dienstvertrag gilt steuerrechtlich als selbstständige Tätigkeit. Zusätzlich zu einer nichtselbstständigen Tätigkeit, also einem Arbeitsverhältnis, bei dem das steuerpflichtige Einkommen über 12.000 € im Kalenderjahr liegt, gibt es drei Varianten:
Bei einem freien Dienstvertrag werden genau wie bei einem regulären Arbeitsverhältnis bereits alle Beiträge laufend abgezogen. Eine Beitragsnachforderung ist aber dann möglich, wenn der Gewinn aus einem geringfügigen freien Dienstvertrag kommt und Sie insgesamt über der Geringfügigkeitgrenze (2021: 475,86 Euro) verdienen. Es gelten dabei die gleichen Bestimmungen wie bei einer geringfügigen Zusatzanstellung.
Andere Einkünfte neben einem Arbeitsverhältnis, also auch dem Gewinn aus dem freien Dienstvertrag, von maximal 730 € müssen beim Finanzamt nicht angegeben werden. Und zwar unabhängig davon, wie viel Sie bei Ihrem Arbeitsverhältnis verdienen. In diesem Fall können Sie regulär eine ArbeitnehmerInnenveranlagung einreichen.
Ein Angestellter verdient mit seinem Arbeitsverhältnis monatlich 2.000 € brutto. Daneben hat er im April für einen Monat auf Basis eines freien Dienstvertrages gearbeitet. Der Gewinn nach Abzug von Sozialversicherungsbeiträgen und anderer Ausgaben beträgt 980 €. Er verdient im Jahr insgesamt mehr als 12.000 € und hat einen Gewinn von mehr als 730 €. Er muss daher eine Einkommensteuererklärung beim Finanzamt einreichen. Dabei gibt er den vollen Gewinn von 980 € an. Aufgrund der Einschleifregelung bei Gewinnen zwischen 730 € und 1.460 € wird nur ein Teil des Gewinns versteuert.
So wird der steuerpflichtige Anteil berechnet:
Für die Sozialversicherung ist dieser freie Dienstnehmervertrag nicht relevant, weil er über der Geringfügigkeitsgrenze liegt und die Beiträge für den Monat April bereits von den laufenden Bezügen abgezogen wurden.
Bruttogehalt | Abgezogene Sozialversicherung | Abgezogene Steuer |
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2.500 € | 453,00 € | 269,18 € |
Berechnung | |
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Laufende Bruttobezüge | 2.500,00 € x 12 = 30.000 € |
minus Sozialversicherung | 453 € x 12 = 5.436 € |
plus steuerpflichtiger Teil des Gewinns | 500,00 € |
Einkommen | 25.064,00 € |
Seine steuerpflichtigen Einkünfte betragen für das gesamte Jahr 25.064,00 €. Sollte er Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen haben, sind diese von den Einkünften noch abzuziehen. Vom verbleibenden Betrag ist die Steuer zu berechnen. Der Arbeitnehmer hat für dieses Jahr mit einer Steuernachforderung von ca. 175 € zu rechnen. Je nachdem, wie hoch seine Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen sind, kann sich die Steuernachforderung noch verringern.
Wie können Sie den Gewinn ermitteln? Was kann steuerlich abgesetzt werden? Die AK bietet dazu zahlreiche Tipps und Infos für freie DienstnehmerInnen und WerkvertragsnehmerInnen - steuerlich sind diese beiden Gruppen übrigens völlig gleichgestellt!
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