Geringes Einkommen

Wer wenig verdient, zahlt weniger Arbeitslosenversicherungsbeitrag. Wird keine Lohnsteuer abgezogen, können Sie außerdem einen Teil Ihrer Sozialversicherungsbeiträge als Negativsteuer zurückbekommen.

Arbeitslosenversicherung

Der Arbeitslosenversicherungsbeitrag wird automatisch mit den Sozialversicherungsbeiträgen vom Lohn abgezogen. Kontrollieren Sie trotzdem Ihren Lohnzettel – schließlich geht es um Ihr Geld.

Wichtig 

Verdienen Sie 2026 monatlich höchstens 2.225 Euro brutto, zahlen Sie keinen Arbeitslosenversicherungsbeitrag. Sie sind dennoch voll arbeitslosenversichert.
 

Beitragssätze 2026

Monatliches BruttoeinkommenArbeitslosenversicherungsbeitrag
bis 2.225 Euro0 Prozent
2.225,01 bis 2.427 Euro1 Prozent
2.427,01 bis 2.630 Euro2 Prozent
über 2.630 Euro2,95 Prozent

Rechnen Sie nach!

Ob Ihr Beitrag richtig berechnet wurde, können Sie mit Ihrem aktuellen Lohnzettel überprüfen.

Tipp

Auf dem Lohnzettel finden Sie die Sozialversicherungs-Bemessungsgrundlage und die abgezogenen Sozialversicherungsbeiträge.

Negativsteuer

Wenn Ihr Einkommen so niedrig ist, dass keine Lohnsteuer abgezogen wird, können Sie einen Teil Ihrer Sozialversicherungsbeiträge vom Finanzamt zurückbekommen. Diese Rückzahlung heißt Negativsteuer beziehungsweise Sozialversicherungs-Rückerstattung.

Haben Sie Anspruch auf das Pendlerpauschale, kann sich die Negativsteuer zusätzlich erhöhen.

Links

Kontakt

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Steuerrecht
Tel. : 050 477-3000
E-Mail: steuer@akktn.at

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