Geringes Ein­kommen

Für Personen mit niedrigen Einkommen gibt es einige Erleichterungen. Zum Beispiel müssen sie weniger Beitrag zur Arbeitslosenversicherung leisten oder können sich vom Finanzamt die Negativsteuer zurückholen.

Arbeitslosenversicherung

Der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung wird Ihnen automatisch mit dem Sozialversicherungsbeitrag abgezogen. Überprüfen Sie dennoch Ihren Lohnzettel, schließlich geht es um Ihr Geld.

Beachten Sie:

Wenn Sie im Jahr 2024 nicht mehr als 1.951 Euro brutto verdienen, zahlen Sie keinen Arbeitslosenversicherungsbeitrag, sind aber trotzdem voll arbeitslosenversichert!

Danach geht es gestaffelt weiter. Für 2024 gilt:

  • bis 2.128 Euro monatlichem Bruttoeinkommen zahlen Sie ein Prozent
  • bis 2.306 Euro brutto zwei Prozent und
  • darüber den üblichen Arbeitslosenversicherungsbeitrag von 2,95 Prozent der Sozial­versicherungs­-Bemessungs­grundlage.

Rechnen Sie nach!

Um selbst zu überprüfen, ob bei entsprechend geringem Einkommen der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung richtig reduziert wurde, brauchen Sie einen aktuellen Lohnzettel und einen Taschenrechner.

Tipp

Auf dem Lohnzettel ist die Bemessungsgrundlage für die Sozialversicherung sowie die Abzüge für Ihre Sozialversicherung ausgewiesen.

Negativsteuer

Wer so wenig verdient, dass keine Lohnsteuer abgezogen wird, bekommt einen Teil der bezahlten Sozialversicherungsbeiträge vom Finanzamt zurück. Man erhält einen bestimmten Prozentsatz der Sozialversicherungsbeiträge als Negativsteuer. Bei einem Anspruch auf das Pendlerpauschale erhöht sich die Negativsteuer noch zusätzlich.

Näheres zur Negativsteuer finden Sie hier. 

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Steuerrecht
Tel. : 050 477-3000
E-Mail: steuer@akktn.at

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