Fälle aus der Beratung
Wie groß der Unterstützungsbedarf ist und welche finanziellen Auswirkungen richtige Beratung haben kann, zeigen konkrete Fälle aus der Praxis der AK Kärnten.
Ein AK-Mitglied mit Wohnsitz in Kärnten arbeitet seit Jahren in Oberösterreich und pendelt regelmäßig. Während der Pflege seiner Mutter war ihm eine Wohnsitzverlegung steuerlich nicht zumutbar, weshalb Familienheimfahrten anerkannt wurden. Nach dem Tod der Mutter im Jahr 2018 machte das Mitglied diese weiterhin geltend, obwohl die Voraussetzungen nicht mehr vorlagen. Das Finanzamt nahm die Steuerbescheide von 2019 bis 2023 wieder auf und setzte eine Nachzahlung von 6.137 Euro fest. Die AK Kärnten bestätigte die rechtliche Beurteilung des Finanzamts, prüfte jedoch eine alternative steuerliche Möglichkeit und brachte eine Beschwerde ein: Statt Familienheimfahrten standen dem Mitglied Pendlerpauschale und Pendlereuro zu. Nach Ablehnung durch das Finanzamt entschied das Bundesfinanzgericht zugunsten der AK-Rechtsansicht. Die Nachzahlung reduzierte sich dadurch auf 1.646 Euro und sank inklusive gutgeschriebener Anspruchszinsen auf rund 1.200 Euro.
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