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Rücktritt von Bank- oder Versicherungsverträgen
Haben Sie vorschnell ein Bank- oder Versicherungsgeschäft am Telefon oder im Internet abgeschlossen? So treten Sie unkompliziert davon zurück.
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Haben Sie vorschnell ein Bank- oder Versicherungsgeschäft am Telefon oder im Internet abgeschlossen? So treten Sie unkompliziert davon zurück.
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Haben Sie vorschnell ein Zeitungsabo abgeschlossen? Oder bei einer Werbeveranstaltung eine Matratze gekauft? So geht der Rücktritt.
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Ihr Kind hat ohne Ihre Zustimmung einen Kaufvertrag abgeschlossen? Wann das Geschäft unwirksam ist und die richtige Formulierung für Ihren Einspruch!
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Tritt der Konsument von einem Kreditvertrag zurück, so hat er das Recht, innerhalb 1 Woche auch von dem damit finanzierten Kaufvertrag zurücktreten.
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Für Kreditverträge, die seit dem 11.6.2010 abgeschlossen wurden, sieht der Gesetzgeber grundsätzlich ein Rücktrittsrecht vor.
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Von Verträgen, die Sie mittels Bestellschein, Internet oder Telefon abschließen, können Sie innerhalb von 14 Tagen zurücktreten.
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Von Versicherungsverträgen können Sie innerhalb von 14 Tagen meist problemlos zurücktreten.
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Sie haben sich am Telefon haben überrumpeln lassen und vorschnell einen Vertrag abgeschlossen? So können Sie ganz unkompliziert davon zurücktreten!
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