AK Logo

Arbeitnehmerförderung


Land Kärnten fördert Arbeitnehmer:innen

Für die Fahrt zur Arbeit sowie für Aus- und Weiterbildung kann eine finanzielle Unterstützung beantragt werden. Die Arbeiterkammer Kärnten wickelt diese Förderungen im Auftrag des Landes ab.  Auf die Förderungen besteht kein Rechtsanspruch, sie werden für ein Kalenderjahr rückwirkend gewährt.  

Die Anträge für das Jahr 2024 stehen voraussichtlich ab Ende Jänner 2025 zur Verfügung.

Reisende

Zuschuss für Fahrtkosten

Arbeitnehmer, die täglich zur Arbeit pendeln, können einen Fahrkostenzuschuss aus der Arbeitnehmerförderung des Landes beantragen.

Mautgebühren

Mautkostenersatz

Wer viel unterwegs ist, soll keinen Nachteil haben: Arbeitnehmer:innen haben Anspruch auf Mautkostenersatz aus der Arbeitnehmerförderung des Landes.

Lehrlinge

Fahrtkosten für berufstätige Abendschüler

Arbeitnehmer:innen, die sich in einer Abendschule weiterbilden, haben Anspruch auf einen Fahrtkostenzuschuss aus der Arbeitnehmerförderung des Landes.

Schreinerin mit Hobel

Fahrtkosten für Lehrlinge

Lehrlinge und Jugendliche mit Anlern- und Praktikantenverträgen können einen Fahrtkostenzuschuss aus der Arbeitnehmerförderung des Landes beantragen.

Lehrlinge

Fahrtkosten für Berufswettbewerbe

Lehrlinge erhalten einen Fahrtkostenzuschuss für Fahrten zu Berufswettbewerben aus der Arbeitnehmerförderung des Landes.

Kontakt

Kontakt

Förderungen für Arbeitnehmer:innen
Tel. : 050 477-4003
E-Mail: anf@akktn.at
  • © 2024 AK Kärnten | Bahnhofplatz 3, 9021 Klagenfurt am Wörthersee, +43 50 477

  • Impressum