Arbeitnehmerförderung

Land Kärnten fördert ArbeitnehmerInnen

Für die Fahrt zur Arbeit sowie für Aus- und Weiterbildung kann eine finanzielle Unterstützung beantragt werden. Die Arbeiterkammer Kärnten wickelt diese Förderungen im Auftrag des Landes ab.

Seit 1.1.2024 gelten neue Richtlinien: Es wurden die Einkommensgrenzen bei Nutzung des privaten PKW sowie einige Zuschüsse für den öffentlichen Verkehr erhöht.

Auf die Förderungen besteht kein Rechtsanspruch, sie werden für ein Kalenderjahr rückwirkend gewährt.  

Einreichschluss: 31. Oktober 2024

Mehr Informationen: arbeitnehmerfoerderung.at

Reisende in Bewegung

Formulare für Arbeit­neh­mer­förderung sind da!

Alle Anträge für Förderungen des Landes gibt es bei der AK Kärnten, online sowie als Download.

Kontakt

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Förderungen für Arbeitnehmer:innen
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