1.1.2025

Fahrtkosten für berufstätige Abendschüler

Wir fördern Abendschüler:innen!

Einsatz lohnt sich: Arbeitnehmer:innen, die sich in einer Abendschule weiterbilden, haben Anspruch auf einen Fahrtkostenzuschuss für berufstätige Abendschüler:innen aus der Arbeitnehmerförderung des Landes.

Voraussetzungen für den Fahrtkostenzuschuss für berufstätige Abendschüler:innen

  • Sie haben Ihren Hauptwohnsitz in Kärnten.
  • Sie haben das Schuljahr positiv abgeschlossen.
  • Ihr jährliches steuerpflichtiges Einkommen darf max. 31.680 Euro betragen (Jahreslohnzettel Ziffer 245).

Auf die Förderung besteht kein Rechtsanspruch, sie wird für ein Kalenderjahr rückwirkend gewährt.


Downloads

Kontakt

Kontakt

Förderungen für Arbeitnehmer:innen
Tel. : 050 477-4003
E-Mail: anf@akktn.at
  • © 2025 AK Kärnten | Bahnhofplatz 3, 9021 Klagenfurt am Wörthersee, +43 50 477

  • Impressum