Fahrtkosten für Lehrlinge
Lehrlinge und Jugendliche mit Anlern- und Praktikantenverträgen können einen Fahrtkostenzuschuss aus der Arbeitnehmerförderung des Landes beantragen.
Das Land Kärnten gewährt im Rahmen des Kärntner Arbeitnehmer- und Weiterbildungsförderungsgesetzes Fahrtkostenzuschüsse für Kärntner Arbeitnehmer:innen. Diese werden aus Mitteln der Arbeitnehmerförderung finanziert und von der Arbeiterkammer Kärnten administriert.
Im Rahmen einer Sonderaktion gewährt das Land Kärnten jenen Kärntner Arbeitnehmer:innen, die für den aktuellen „Fahrtkostenzuschuss für Berufspendler:innen“ sowie für den „Fahrtkostenzuschuss für Lehrlinge“ anspruchsberechtigt sind – jeweils für den Individualverkehr/Privatfahrzeug – einen einmaligen Zuschuss in Höhe von € 75 ab einer einfachen Wegstrecke von 30 Kilometern vom Wohn- zum Dienstort.
Hinweis
Auf die genannte Förderung und den genannten Zuschuss besteht kein Rechtsanspruch.Die Antragstellung ist ab 1. Juni möglich. Mehr Informationen finden Sie im Merkblatt (0,8 MB)
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