AK-Wohnbaudarlehen: "Schaffung von Wohnraum"
Arbeitnehmer:innen, die ein Haus bauen oder sanieren, können für Investitionen in alternative Energieformen bei der Arbeiterkammer Kärnten ein zinsenloses Darlehen beantragen.
Seit 1. Juni 2023 gelten neue Richtlinien für das zinsenlose AK-Wohnbaudarlehen für Wärmepumpen, Pellet- oder Hackschnitzelheizungen und für Photovoltaikanlagen.
Um möglichst vielen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern das zinsenlose Wohnbaudarlehen ermöglichen zu können, wurde - entsprechend dem zur Verfügung gestellten zweckgebundenen Fondsvermögen – die Vergabe, wie auch die Förderrichtlinien, ab 1. Juni 2023 angepasst.
Damit ist auch gewährleistet, dass die AK Kärnten ihren Mitgliedern beim Ausstieg aus der fossilen Wärmeerzeugung und der Schaffung von alternativen Energieformen mit einem zinsenlosen Darlehen helfen kann.
Hinweis
Aufgrund der derzeit sehr hohen Anzahl von Darlehensanträgen kann es zu einer Verzögerung bei der Auszahlung des Darlehens kommen. Die Vergabe erfolgt nach Verfügbarkeit unserer Finanzmittel.
Konkrete Maßnahmen
- Sie bauen, kaufen oder erweitern ein Haus.
- Sie schaffen eine Eigentums- oder Genossenschaftswohnung an.
- Sie sanieren Wohnraum (Dach, Böden, sanitäre Anlagen, …)
oder stellen einen Kanalanschluss her. - Sie investieren in den Klimaschutz (Vollwärmeschutz, Fenstertausch…).
- Sie nutzen alternative Energieformen
Voraussetzungen für das AK-Wohnbaudarlehen
- Sie müssen zum Zeitpunkt der Antragstellung bei der AK Kärnten umlagepflichtig sein (mind. 1 Jahr), geringfügig beschäftigt sein, oder sich in Karenz befinden.
- Voraussetzung für die Vergabe des Darlehens ist eine Bankgarantie oder die Eintragung eines Mitschuldners.
- Das zu fördernde Objekt muss im Inland gelegen sein und dem/der Antragsteller:in als Hauptwohnsitz dienen.
Rückzahlung des Darlehens
Abhängig von der Höhe des Darlehens erfolgt die Rückzahlung in monatlichen Raten zwischen 50 und 300 Euro.
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Richtlinien