AK-Wohnbaudarlehen: Neue Richtlinien
Mit 1. September 2024 wurden die Richtlinien für die Vergabe eines Wohnbaudarlehens der Arbeiterkammer Kärnten geändert.
Arbeitnehmer:innen, die ein Haus bauen oder sanieren, in alternative Energieformen und Klimaschutzmaßnahmen investieren oder eine Gemeinde- /Genossenschaftswohnung beziehen, können bei der Arbeiterkammer Kärnten ein zinsenloses AK-Wohnbaudarlehen beantragen.
Seit 1. September 2024 gelten für das zinsenlose AK-Wohnbaudarlehen bei Investitionen in Wärmepumpen, Pellet- oder Hackschnitzelheizungen sowie Photovoltaikanlagen neue Richtlinien.
Mit den neuen Richtlinien ist sichergestellt, dass losgelöst von sich laufend ändernden Förderrichtlinien auf Bundes- und Landesebene, für die Mitglieder der Arbeiterkammer Kärnten ein in der Höhe vorhersagbares und fix ein planbares Darlehen angeboten wird.
Ziel der AK Kärnten ist es, ihre Mitglieder bei der Realisierung ihrer Wohnziele unbürokratisch und ohne zusätzliche finanzielle Belastungen durch Zinsen oder Spesen zu unterstützen.
Hinweis
Aufgrund der derzeit sehr hohen Anzahl von Darlehensanträgen kann es zu einer Verzögerung bei der Auszahlung des Darlehens kommen. Die Vergabe erfolgt nach Verfügbarkeit unserer Finanzmittel.
Abhängig von der Höhe des Darlehens erfolgt die Rückzahlung in monatlichen Raten zwischen 50 und 150 Euro.
Detaillierte Informationen entnehmen Sie bitte dem Richtlinienblatt.
Antrag zum Download
Richtlinien
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