1.9.2024

AK-Wohnbaudarlehen: "Schaffung von Wohnraum"

Arbeitnehmer:innen, die ein Haus bauen oder sanieren, in alternative Energieformen und Klimaschutzmaßnahmen investieren oder eine Gemeinde- /Genossenschaftswohnung beziehen, können bei der Arbeiterkammer Kärnten ein zinsenloses AK-Wohnbaudarlehen beantragen.

Seit 1. September 2024 gelten für das zinsenlose AK-Wohnbaudarlehen bei Investitionen in Wärmepumpen, Pellet- oder Hackschnitzelheizungen sowie Photovoltaikanlagen neue Richtlinien.

Mit den neuen Richtlinien ist sichergestellt, dass losgelöst von sich laufend ändernden Förderrichtlinien auf Bundes- und Landesebene, für die Mitglieder der Arbeiterkammer Kärnten ein in der Höhe vorhersagbares und fix ein planbares Darlehen angeboten wird.

Ziel der AK Kärnten ist es, ihre Mitglieder bei der Realisierung ihrer Wohnziele unbürokratisch und ohne zusätzliche finanzielle Belastungen durch Zinsen oder Spesen zu unterstützen.

Hinweis

Aufgrund der derzeit sehr hohen Anzahl von Darlehensanträgen kann es zu einer Verzögerung bei der Auszahlung des Darlehens kommen. Die Vergabe erfolgt nach Verfügbarkeit unserer Finanzmittel.

Konkret unterstützte Vorhaben

  • Sie bauen, kaufen oder erweitern ein Haus.
  • Sie schaffen eine Eigentums- oder Genossenschaftswohnung an.
  • Sie sanieren Wohnraum (Dach, Böden, sanitäre Anlagen, …)
     oder stellen einen Kanalanschluss her.
  • Sie investieren in den Klimaschutz (Vollwärmeschutz, Fenstertausch…).
  • Sie nutzen alternative Energieformen 

Voraussetzungen für das AK-Wohnbaudarlehen 

  • Sie müssen zum Zeitpunkt der Antragstellung bei der AK Kärnten umlagepflichtig sein (mind. 1 Jahr in den letzten sieben Jahren), geringfügig beschäftigt sein, oder sich in Karenz befinden. 
  • Voraussetzung für die Vergabe des Darlehens ist eine Bankgarantie oder die Eintragung eines Mitschuldners.
  • Das zu fördernde Objekt muss im Inland gelegen sein und dem/der Antragsteller:in als Hauptwohnsitz dienen.

Rückzahlung des Darlehens

Abhängig von der Höhe des Darlehens erfolgt die Rückzahlung in monatlichen Raten zwischen 50 und 150 Euro.

Detaillierte Informationen entnehmen Sie bitte dem Richtlinienblatt.

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Kontakt

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Förderungen für Arbeitnehmer:innen
Tel. : 050 477-4002
E-Mail: foerderungen@akktn.at

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