Das AK-Wohnbaudarlehen "Schaffung von Wohnraum"
Arbeitnehmer:innen, die ein Haus bauen oder sanieren, in alternative Energieformen und Klimaschutzmaßnahmen investieren oder eine Gemeinde- /Genossenschaftswohnung beziehen, können bei der Arbeiterkammer Kärnten ein zinsenloses AK-Wohnbaudarlehen von bis zu 6.000 Euro beantragen.
Jetzt neu: bis zu 8.000 Euro Darlehen
Seit 1. April 2026 kann für das zinsenlose AK-Wohnbaudarlehen bei Investitionen in
- Photovoltaikanlagen mit Wallbox oder
- beim Hausbau/ Hauskauf/ Zu- und Ausbau in Kombination mit dem Bau einer Brauchwasseranlage (Zisterne)
ein zinsenloses Wohnbaudarlehen in der Höhe von bis zu 8.000 Euro beantragt werden.
Durch die Erhöhung des Darlehens in nachhaltiges (Zu- und Aus) Bauen oder Sanieren wird den Mitgliedern der Arbeiterkammer Kärnten ein fix planbares Darlehen angeboten.
Ziel der AK Kärnten ist es, ihre Mitglieder bei der Realisierung ihrer Wohnziele unbürokratisch und ohne zusätzliche finanzielle Belastungen durch Zinsen oder Spesen zu unterstützen.
Hinweis
Aufgrund der derzeit sehr hohen Anzahl von Darlehensanträgen kann es zu einer Verzögerung bei der Auszahlung des Darlehens kommen. Die Vergabe erfolgt nach Verfügbarkeit unserer Finanzmittel.
Konkret unterstützte Vorhaben
- Sie bauen, kaufen oder erweitern ein Haus.
- Sie schaffen eine Eigentums- oder Genossenschaftswohnung an.
- Sie sanieren Wohnraum (Dach, Böden, sanitäre Anlagen, …)
oder stellen einen Kanalanschluss her. - Sie investieren in den Klimaschutz (Vollwärmeschutz, Fenstertausch…).
- Sie nutzen alternative Energieformen
Voraussetzungen für das AK-Wohnbaudarlehen
- Sie müssen zum Zeitpunkt der Antragstellung bei der AK Kärnten umlagepflichtig sein (mind. 1 Jahr in den letzten sieben Jahren), geringfügig beschäftigt sein, oder sich in Karenz befinden.
- Voraussetzung für die Vergabe des Darlehens ist eine Bankgarantie oder die Eintragung eines Mitschuldners.
- Das zu fördernde Objekt muss im Inland gelegen sein und dem/der Antragsteller:in als Hauptwohnsitz dienen.
Gewährung des Darlehens von max. 8.000 Euro
Antragsteller:innen wird ein Darlehen in Höhe von max. 8.000 Euro gewährt, wenn eine der folgenden Kombinationen im Verwendungszweck des Antrages Hausbau, Zu- und Ausbau, Haus-/Wohnungskauf oder Photovoltaikanlage/Stromspeicher gewählt wird:
- Photovoltaikanlage/Stromspeicher und Errichtung einer Wallbox für E-Autos im privaten Bereich
- Verwendungszweck „Haus“ und die Errichtung einer Brauchwasseranlage (Zisterne).
Rückzahlung des Darlehens
Abhängig von der Höhe des Darlehens erfolgt die Rückzahlung in monatlichen Raten zwischen 50 und 200 Euro.
Detaillierte Informationen entnehmen Sie bitte dem Richtlinienblatt.
Downloads
Antrag zum Download
Richtlinien