AK-Wohnbaudarlehen: Neue Richtlinien
Mit 1. September 2024 ändern sich die Richtlinien für die Vergabe eines Wohnbaudarlehens der Arbeiterkammer Kärnten.
Arbeitnehmer:innen, die ein Haus bauen oder sanieren, können für Investitionen in alternative Energieformen bei der Arbeiterkammer Kärnten ein zinsenloses Darlehen beantragen.
Seit 1. Juni 2023 gelten neue Richtlinien für das zinsenlose AK-Wohnbaudarlehen für Wärmepumpen, Pellet- oder Hackschnitzelheizungen und für Photovoltaikanlagen.
Um möglichst vielen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern das zinsenlose Wohnbaudarlehen ermöglichen zu können, wurde - entsprechend dem zur Verfügung gestellten zweckgebundenen Fondsvermögen – die Vergabe, wie auch die Förderrichtlinien, ab 1. Juni 2023 angepasst.
Damit ist auch gewährleistet, dass die AK Kärnten ihren Mitgliedern beim Ausstieg aus der fossilen Wärmeerzeugung und der Schaffung von alternativen Energieformen mit einem zinsenlosen Darlehen helfen kann.
Hinweis
Aufgrund der derzeit sehr hohen Anzahl von Darlehensanträgen kann es zu einer Verzögerung bei der Auszahlung des Darlehens kommen. Die Vergabe erfolgt nach Verfügbarkeit unserer Finanzmittel.
Abhängig von der Höhe des Darlehens erfolgt die Rückzahlung in monatlichen Raten zwischen 50 und 300 Euro.
Antrag zum Download
Richtlinien
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