Allgemeines zur Arbeitnehmerveranlagung
Welche Arten und Wege gibt es? Wann ist der "Steuerausgleich" freiwillig, wann verpflichtend? So holen Sie sich Ihr Geld vom Finanzamt zurück.
Sie wollen neben der Ausbildung Berufserfahrung sammeln? Sie brauchen Tipps für Bewerbung, Vorstellungsgespräch und Assessment Center? Oder suchen Sie ein Einmaleins des Arbeitsrechts für den ersten Job? Dann finden Sie hier zahlreiche Informationen, Tipps und hilfreiche Links!
Alle Infos für Lehrlinge und solche, die es werden wollen, finden Sie hier!
Sie wollen neben Schule bzw. Ausbildung bereits erste Berufserfahrung sammeln?
Tipp
Falls Sie bereits schlechte Erfahrungen mit Praktika gemacht haben, hilft die Watchlist Praktikum der Gewerkschaft GPA-djp.Der erste Schritt zum neuen Job: Machen Sie sich selbst fit für den Bewerbungsprozess. Ein interaktives Bewerbungstraining bietet etwa der Bewerbungscoach des AMS – mit Checklisten, Leitfäden, Musterbewerbungen und Co.
Auf geht’s: So erstellen Sie in drei Schritten aussagekräftige Bewerbungsunterlagen – passgenau für ausgeschriebene Stellen oder individuell für eine überzeugende Initiativbewerbung.
Gratulation, es hat geklappt: Sie wurden zu einem Bewerbungsgespräch eingeladen. Mit guter Vorbereitung und etwas Übung können Sie einen guten Eindruck hinterlassen – wir zeigen, wie!
Film: Was muss ich dem Arbeitgeber über mich preisgeben, was nicht?
Alle Infos über Ihr Recht auf Privatsphäre bei der Bewerbung und am Arbeitsplatz gibt es hier!
Eine der heikelsten Fragen beim Bewerbungsgespräch ist sicher die nach dem Gehaltswunsch. Informieren Sie sich am besten vorher, was für Ihre Position ein fairer Lohn bzw. ein faires Gehalt wäre. Zum Beispiel hier:
Der Mindestlohn bzw. das Mindestgehalt ist in Österreich in den Kollektivverträgen bzw. Mindestlohntarifen geregelt. Hier finden Sie die Kollektivvertragsinfos der Gewerkschaften.
Verkaufen Sie sich nicht zu billig: Orientierung über branchenübliche Löhne und Gehälter bei Ihrer Ausbildung und Ihrer Arbeitserfahrung bietet der Gehaltsrechner des Frauenministeriums.
Gerade am Anfang des Berufsleben kommen sie immer häufiger vor: so genannte „atypische“ Beschäftigungsverhältnisse wie der Werkvertrag oder der freie Dienstvertrag. Doch Achtung: Hier gelten im Arbeitsrecht und für Steuer und Sozialversicherung andere Regeln als bei einem normalen Arbeitsverhältnis!
Auch das trifft immer mehr Menschen: Was gilt, wenn zwei oder mehrere Arbeitsverhältnisse bzw. Werk- und freie Dienstverträge zusammenkommen, lesen Sie hier nach.
Muss ich einen Arbeitsvertrag bekommen? Was wird darin geregelt? Welche Bedeutung hat der Dienstzettel? Diese wichtigen Erstinformationen finden Sie hier!
All-In-Verträge, Rückerstattung von Ausbildungskosten und Co – manche Klauseln in Arbeitsverträgen bedeuten für ArbeitnehmerInnen unfaire Nachteile. Bei welchen Formulierungen Sie aufhorchen sollten, erfahren Sie hier!
Wer bei der Sozialversicherung vom Arbeitgeber falsch gemeldet wurde, zahlt drauf: Überprüfen Sie deshalb gleich bei Arbeitseinstieg, ob Sie mit dem richtigen Stundenausmaß und der richtigen Lohnhöhe angemeldet sind – hier gibt’s alle Infos.
In der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis jederzeit gelöst werden. Wie lange darf sie dauern? Wie viel Entgelt steht Ihnen zu? Was sind Ihre Rechte?
Ob ganz „normal“ 40 Stunden pro Woche oder Teilzeit: ArbeitgeberInnen und ArbeitnehmerInnen müssen sich bei Ruhepausen, Überstunden, Dienstverhinderungen und Co an ganz klare Regeln halten.
Ohne Arbeitszeitaufzeichnungen können Sie nicht kontrollieren, ob Ihre Mehr- und Überstunden ausgezahlt werden. Mit dem Zeitspeicher der AK können Sie auf Smartphone und Computer einfach Arbeitszeit und Pausen eingeben – jetzt auch als App!
In den ersten 6 Monaten wächst Ihr Urlaubsanspruch mit der Zeit, die Sie schon im Betrieb sind. Ab dem 7. Monat haben Sie Anspruch auf den gesamten Jahresurlaub von 5 Wochen!
Nach 2 Wochen in der Firma dürfen Sie sich maximal einen Urlaubstag nehmen, nach einem Monat zwei Urlaubstage usw.
Näheres dazu und alle Infos, wann und wie Sie Urlaub vereinbaren, finden Sie hier!
Darf ich im Krankenstand vor die Tür gehen? Was muss ich dem Chef melden? Antworten auf diese und andere Fragen zum Krankenstand gibt’s in diesem Film:
Hier gibt es alle Infos zum Krankenstand.
Wer seine Rechte nicht kennt, zahlt im Streitfall oft drauf. Wenn Sie unsicher sind, informieren Sie sich, bevor Sie etwas unterschreiben oder eine wichtige Entscheidung treffen: Fragen Sie unsere AK-ExpertInnen, wir beraten Sie gerne!
Der Probemonat ist überstanden und endlich ist es so weit: Das erste Geld kommt! Doch stimmt Ihre monatliche Lohnabrechnung auch? Informieren Sie sich, was drauf stehen sollte und wie Sie die einzelnen Posten zu verstehen haben.
Mit dem AK Brutto-Netto-Rechner können Sie unkompliziert ausrechnen, wie viel nach Abzug von Steuern und Abgaben tatsächlich auf Ihrem Konto landet.
Am Ende des Jahres heißt es unbedingt: ArbeitnehmerInnenveranlagung machen! So können Sie sich zu viel bezahlte Lohnsteuer vom Finanzamt zurückholen. Das zahlt sich besonders dann aus, wenn Sie nicht das ganze Jahr über gearbeitet haben oder viele Ausgaben im Zusammenhang mit dem Beruf abschreiben können (Fortbildung, Computer, Gewerkschaftsbeitrag usw.):
Hier gibt es Hilfe beim Ausfüllen der ArbeitnehmerInnenveranlagung! Auch die AK-SteuerexpertInnen beraten Sie gerne!
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