Probezeit - Ihre Rechte
Beim Eintritt in ein neues Unternehmen ist eine Probezeit üblich. Aber wie lange darf Sie dauern und welches Entgelt steht Ihnen in dieser Zeit zu?
Gratulation! Wenn Sie zu einem Bewerbungsgespräch eingeladen werden, haben Sie eine wichtige Hürde bereits überwunden.
An einem solchen Gespräch sind je nach Unternehmen und zu besetzender Stelle eine oder mehrere Personen (Personalchef:in, künftige Vorgesetzte, Betriebsrat/Betriebsrätin) beteiligt.
Im Bewerbungsgespräch geht es vor allen Dingen darum, Überzeugungsarbeit zu leisten.
Beantworten Sie für sich zunächst folgende Fragen:
Eine erste Kurzdarstellung, die Zusammenfassung Ihres Lebenslaufs, sollte nicht länger als eineinhalb Minuten dauern. Geben Sie darin einen kurzen Bericht über Ihre bisherigen Tätigkeiten und die Gründe Ihrer Beendigung.
Bezüglich der angebotenen Stelle ist es ratsam, Ihre Präsentation folgendermaßen zu gliedern:
Der Verlauf eines Bewerbungsgesprächs ist ebenso wie die schriftliche Bewerbung oft von gewissen Standards geprägt. Er ist häufig in etwa wie folgt strukturiert:
Bereiten Sie sich gut auf die Frage vor, welches Gehalt Sie erwarten. Auskünfte über übliche Gehälter erfahren Sie über die Berufsverbände. Informationen über die aktuellen Kollektivverträge erhalten Sie von Ihrer Gewerkschaft.
Bedanken Sie sich am Ende für das Gespräch und fragen Sie, wann mit einer Entscheidung zu rechnen ist.
Reflektieren Sie:
Falls Sie eine Absage erhalten, fragen Sie ruhig nach, woran es gelegen hat. Oft ergeben sich daraus nützliche Hinweise, was Sie beim nächsten Mal anders machen können, um schließlich die Stelle zu bekommen, die Sie sich wünschen.
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