Frühstarterbonus – Pensionszuschuss für Menschen, die früh zu arbeiten begonnen haben
Ende 2021 ist die Möglichkeit ausgelaufen, vor dem Regelpensionsalter ohne Abschläge in Pension zu gehen. Als Ersatz gibt es seit 1.1.2022 den Frühstarterbonus, also einen Zuschuss für Menschen, die schon sehr früh zu arbeiten begonnen haben.
Wer bekommt den Frühstarterbonus?
Sie erhalten einen Frühstarterbonus, wenn Sie ab Stichtag 1. Jänner 2022 in Pension gehen und folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Sie haben bereits zwischen dem 15. und 20. Geburtstag gearbeitet und in der Zeit mindestens 12 Beitragsmonate auf Grund einer Erwerbstätigkeit in der Pensionsversicherung erworben.
- Sie haben in Summe mindestens 300 Beitragsmonate (25 Jahre) auf Grund einer Erwerbstätigkeit im Laufe Ihres Arbeitslebens erworben.
Wie hoch ist der Frühstarterbonus?
Der Frühstarterbonus beträgt 1,07 Euro (2024) für jeden Beitragsmonat aufgrund einer Erwerbstätigkeit vor dem 20. Lebensjahr und ist daher mit maximal 64,20 Euro (2024) begrenzt. Dieser Betrag von 1,07 Euro (2024) wird jährlich aufgewertet.
Der Bonus wird bei Zuerkennung der Pension berechnet und wird Bestandteil der Pensionsleistung.
Wichtig
Es gibt eine „Wahrungsbestimmung“ für die auslaufende Regelung der Abschlagsfreiheit:
Wer am 31.12.2021 die Wartezeit für die Abschlagsfreiheit bereits erfüllt hatte, kann die abschlagsfreie Pension auch später in Anspruch nehmen. Damit werden Versicherte, die am 31.12.2021 die 45 Erwerbsjahre vorweisen konnten, nicht gezwungen frühestmöglich in Pension zu gehen.
So können Versicherte, die bis zum 31.12.2021 zwar die 45 Erwerbsjahre vorweisen, aber noch nicht das 62. Lebensjahr erreicht haben, auch nach Auslaufen der Regelung abschlagsfrei in Pension gehen.
Die abschlagsfreie Pension vor dem Regelpensionsalter schließt einen Anspruch auf den neuen Frühstarterbonus aus.