Sonnenschutz bei der Arbeit

Wer täglich stundenlang im Freien arbeitet, muss auf einen wirksamen Sonnenschutz achten. Während der Sonnenschutz im Urlaub am Strand inzwischen eine Selbstverständlichkeit ist, wird er bei der Arbeit im Freien vernachlässigt. Dabei steigt die Zahl der Hautkrebserkrankungen an. Jährlich trifft es rund 2.000 Menschen in Österreich. Schädlich an der Sonne sind vor allem die UV-A und UV-B-Strahlen. Dabei ist die Belastung durch Sonnenstrahlen nicht, wie viele glauben, von der Temperatur abhängig. Ende April ist sie genauso hoch wie Mitte August. Auch wenn der Himmel bewölkt ist, kommen Strahlen durch: Leichte Bewölkung schirmt nur 5 bis10 Prozent der UV-Strahlen ab, dichte Bewölkung bis zu 90 Prozent.

Schäden oft schon nach 20 Minuten

Akute Schäden wie Sonnenbrand können, je nach Hautempfindlichkeit, oft schon nach 20 Minuten eintreten. Noch Jahre später können Folgeschäden wie vorzeitige Hautalterung, aber auch Hautkrebs auftreten. Auch das Auge reagiert empfindlich auf zu viel Sonne. Die Folgen können etwa Hornhautentzündungen und Bindehautentzündungen sein. Achtung Hundstage: Wenn die Temperatur über 30 Grad klettert, nehmen Leistungsfähigkeit und Konzentration um 30 bis 70 Prozent ab. Es kann zu Sonnenstich, Hitzekollaps oder Hitzschlag kommen. Je nach Körperhaltung beim Arbeiten sind einige Körperregionen der Sonneneinstrahlung besonders ausgesetzt. Als besonders gefährdet gelten Schultern, Nacken und Kopf.

Arbeiten im Freien

Für Berufsgruppen welche aufgrund ihrer Tätigkeit den Großteil ihrer Arbeitszeit im Freien verbringen, sind Schutzmaßnahmen zu treffen. Hierbei handelt es sich beispielsweise um Bauarbeiter, Spengler, Straßenarbeiter, Gärtner, Forstarbeiter und Müllentsorger. Abhängig von ihrer Tätigkeit sind aber auch ihre Umgebung und die Materialen, mit denen sie arbeiten, zu beachten. Denn durch Reflexionen von Blechdächern, Fassaden, Styropor, Schnee kann sich die UV-Belastung enorm erhöhen. Auch die Körperhaltung bei der Ausübung der Arbeiten ist von enormer Bedeutung, da die Exposition der Körperregionen je nach Tätigkeit sehr unterschiedlich sein kann. Aus diesem Grund ist eine fachgerechte Evaluierung der Tätigkeiten notwendig um angemessene Schutzmaßnahmen treffen zu können.

Bewertung der UV-Belastung

Beim „UV-Index“ handelt es sich um eine international einheitliche Festlegung, welche die Intensität der UV-Strahlung in einer Skala zwischen 1 und 12 bzw. sogar darüber, angibt. Im Frühjahr erreicht der UV-Index bei wolkenlosem Himmel in Österreich (Flachland) einen Wert von bis zu 8, im Hochgebirge (über 2000 m) wurden Werte über 10 gemessen. Von April bis Anfang September ist bei nur leichter Bewölkung vor allem in den Mittagsstunden (11- 15 Uhr) mit einer hohen UV-Belastung (>5) zu rechnen.

Um Arbeitsplätze fundiert bewerten zu können, ist es möglich Tagesprognosen mit dem maximalen UV-Index unter www.uv-index.at abzurufen. Der Einsatz von UV-Sensorkarten ist wegen der ungenauen Ergebnisse nicht zu empfehlen. Eine praxistaugliche Möglichkeit zur Abschätzung der Notwendigkeit von Schutzmaßnahmen ist die „Schattenregel“. Auf ebenen Untergrund stehend ist dabei nur auf die Länge des eigenen Schattens zu achten. Ist der eigene Schatten kleiner oder gleich groß wie man selbst, sind Schutzmaßnahmen notwendig. In Österreich entspricht das etwa einem UV-Index 4 bis 5. Solange der Schatten länger als die Körpergröße ist, kann von einem UVI unter 4 ausgegangen werden.

Geeignete Schutzmaßnahmen

Um das tatsächliche Risiko einschätzen zu können, ist es notwendig, eine Bewertung der tatsächlichen Situation durchzuführen. Erst anschließend können Schutzmaßnahmen getroffen werden. Schutzmaßnahmen sind laut ArbeitnehmerInnenschutzgesetz in folgender Reihenfolge durchzuführen:

  • Technische Schutzmaßnahmen (zB. Arbeitsplatz beschatten durch Überdachung, Sonnensegel, Sonnenschirme, usw.)
  • Organisatorische Maßnahmen (zB. Arbeiten in Innenräumen zur Mittagszeit erledigen, Begrenzung der Expositionsdauer, Zusatzpausen, Arbeitsplatzwechsel, in der Mittagszeit Schatten aufsuchen, usw.)
  • Persönliche Schutzmaßnahmen (wie das Tragen von persönlicher Schutzausrüstung und geeigneter Arbeitskleidung, Kopfbedeckung – Helm mit Nackenschutz, UV-Schutzbrillen; Sonnenschutzmittel (Sonnencreme) verwenden, Körperteile welche nicht von Kleidung bedeckt sind mit Sonnencreme einreiben. Hierbei ist jedoch der Hauttyp (1 – 4), der UV-Index und der Lichtschutzfaktor der Sonnencreme zu beachten)

Die ideale Ausrüstung muss nicht nur Schutz gegen UV-Strahlung bieten, sondern soll auch praxistauglich und ergonomisch sein. In vielen Fällen wird eine Kombination von verschiedenen Schutzmaßnahmen notwendig sein. Bei körperbedeckender Kleidung ist auf Gewebedichte und Farbe achten. Auch Sonnenschutzbrillen gehören zum Standard bei Arbeiten im Freien, wobei der Seitenschutz sowie der Tragekomfort wichtig sind.

Gesetzliche Grundlagen

  • §  ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG)
  • § 10 Verordnung optische Strahlung (VOPST)

Kontakt

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Arbeitsrecht
Tel. : 050 477-1004
E-Mail: arbeitsrecht@akktn.at

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