FAQs zum Pensionskonto
Sie haben Fragen zum Pensionskonto oder zur Kontoerstgutschrift? Wir haben die wichtigsten Antworten für Sie zusammengetragen:
Woher kriege ich
Infos zu meinem Pensionskonto?
- Bei allgemeinen Fragen können Sie sich an die Pensionskonto-Hotline der PVA
wenden unter 050303-87000. Auskunftszeiten sind Mo-Do von 7.00 bis 15.30 Uhr
und Fr 7.00 bis 15 Uhr.
- Sie können dort auch anrufen, um bestimmte
Unterlagen von der PVA anzufordern, zum Beispiel Ihren
Versicherungsdatenauszug.
- Melden Sie jedoch unbedingt schriftlich, falls bei Ihnen Beitragszeiten fehlen, die Beitragsgrundlagen unrichtig sind oder Sie einen Bescheid wünschen! Hier finden Sie die Kontaktübersicht…
Wann und wo kann ich mich persönlich
beraten lassen?
- Sie können sich in den verschiedenen PVA-Landesstellen
beraten lassen.
- Darüber hinaus bietet die PVA Sprechstunden in ganz Österreich – hier finden Sie die Terminübersicht.
Achtung!
Bitte vergessen Sie nicht, einen amtlichen Lichtbildausweis zur Beratung mitzubringen. Die PVA-MitarbeiterInnen dürfen nur Auskunft über persönliche Daten geben, wenn Sie sich ausweisen können.
Wie lange kann ich Versicherungszeiten nachmelden?
Versicherungszeiten können jederzeit nachgemeldet werden. Die Auswirkungen einer Nachmeldung auf die Höhe der Kontoerstgutschrift sollten im Vorhinein von der PVA geprüft werden.
Wann muss ich Kindererziehungszeiten melden?
Ihre Kindererziehungszeiten scheinen nicht im Versicherungsdatenauszug auf? Dann sollten Sie das so rasch wie möglich bei der PVA melden! Fehlende Zeiten bedeuten nämlich: Ihre Pension fällt geringer aus.
TIPP
Stellen Sie einen „Antrag auf Datenergänzung“!
Muss ich Schul- und Studienzeiten nachkaufen?
Schul- und Studienzeiten können Sie jederzeit nachkaufen. Interessant ist ein Nachkauf dann, wenn Ihnen wenige Versicherungsmonate bis zum Pensionsantritt fehlen oder Sie Ihre Pension erhöhen möchten. Sie müssen beim Nachkauf mit Kosten in der Höhe von 1.292,76 Euro pro Monat rechnen. Abhängig von Ihrem Jahreseinkommen können Sie sich eventuell einen Teil davon mit der Arbeitnehmer:innenveranlagung als Steuergutschrift vom Finanzamt zurückholen.
TIPP
Ob sich ein Nachkauf finanziell wirklich auszahlt, sollten Sie vorab bei der PVA erfragen – die kann Ihnen eine Vergleichsberechnung machen.
Wie kann ich meine Beitragsgrundlagen überprüfen?
Sie müssen Ihre Beitragsgrundlagen zunächst bei der PVA anfordern. Das geht ganz formlos, auch per Telefon oder Mail. Sobald Ihr Pensionskonto freigeschaltet ist, können Sie Ihre Beitragsgrundlagen auch im elektronischen Pensionskonto einsehen und überprüfen. Dazu brauchen Sie allerdings eine Bürgerkarte oder eine Handysignatur.
Achtung
Ab Mitte des Jahres 2023 soll die ID-Austria als elektronischer Identitätsnachweis zukünftig die Handy-Signatur ersetzen. Mehr Informationen finden Sie hier.
Die Beitragsgrundlagen müssen mit Ihrem jeweiligen Bruttoentgelt übereinstimmen. Sollte das nicht der Fall sein, hat Sie der Arbeitgeber möglicherweise nicht oder falsch angemeldet.
Wo kann ich Bürgerkarte oder Handysignatur freischalten lassen?
In allen Dienststellen der PVA und in vielen Dienststellen der Österreichischen Gesundheitskasse.
TIPP
Bringen Sie zur Registrierung unbedingt einen Ausweis mit.
Wie kann ich meine Beitragszeiten überprüfen?
Um Ihre Beitragszeiten zu überprüfen, brauchen Sie eine detaillierte Aufstellung der Versicherungszeiten (= Versicherungsdatenauszug). Einen Versicherungsdatenauszug können Sie beim zuständigen Pensionsversicherungsträger schriftlich (= auch per E-Mail), telefonisch oder persönlich anfordern.
Wo kann ich einen Versicherungsdatenauszug anfordern?
Bitte wenden Sie sich an die PVA, und zwar
- persönlich
- telefonisch
- per Fax oder
- per Mail
Wo und wie kann ich unrichtige Beitragsgrundlagen melden?
Für unrichtige Beitragsgrundlagen ist die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) zuständig. Bitte geben Sie den Sachverhalt schriftlich (Mail, Brief) oder persönlich zu Protokoll. Ideal wäre, wenn Sie entsprechende Nachweise liefern können (Lohnzettel, Kontoauszüge etc.).
Meine Versicherungszeiten stimmen nicht, was tun?
Sollten bei Ihnen Zeiten fehlen oder falsch gemeldet sein, wenden Sie sich bitte an die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK). Bitte geben Sie den Sachverhalt schriftlich (Mail, Brief) oder persönlich zu Protokoll. Ideal wäre, wenn Sie entsprechende Nachweise liefern können (Lohnzettel, Kontoauszüge, Dienstverträge etc.).
Wie kann ich meine Kontoerstgutschrift überprüfen?
Wenn Sie Versicherungszeiten und Beitragsgrundlagen
überprüft haben und diese in Ordnung sind, können Sie davon ausgehen, dass
die Kontoerstgutschrift auch richtig berechnet ist. Die
Pensionsversicherungsträger setzen für die Berechnung ein geprüftes Programm
ein.
Wo und wie kann ich einen Bescheid verlangen?
Bitte wenden Sie sich schriftlich oder persönlich an die PVA.
Wie kann ich ein Widerspruchsverfahren einleiten?
Bitte wenden Sie sich schriftlich oder persönlich an die PVA.
Funktioniert das Pensionskonto wie ein Girokonto?
Nein, auf das Pensionskonto werden keine realen Geldbeträge eingezahlt
und es zeigt keinen Saldo an. Es weist aus, welchen Pensionswert die bereits
geleisteten Pensionsbeiträge nach aktuellem Stand haben.
Wann kann ich auf mein Geld am Pensionskonto zugreifen?
Auf dem Pensionskonto liegt kein angespartes Guthaben. Es zeigt nur die Leistung aus der Pensionsversicherung, die Sie bekommen würden, wenn Sie bereits eine reguläre Alterspension beantragen könnten. Eine Pension bekommen Sie erst, wenn Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Sie haben ausreichend Versicherungszeiten.
- Sie haben das gesetzliche Pensionsalter erreicht.
Falls Sie zu krank zum Arbeiten sind, gelten andere Regelungen.
Wie ist das Geld am Pensionskonto veranlagt?
Die Beiträge, die Sie in die Pensionsversicherung einzahlen, werden im Umlageverfahren für die Finanzierung von laufenden Pensionsleistungen verwendet. Derzeit Aktive zahlen also für Menschen, die derzeit im Ruhestand sind. Da kein Kapitalstock aufgebaut wird, wird auch kein Geld auf den Kapitalmärkten veranlagt. Das Umlagesystem der gesetzlichen Sozialversicherung hat sich als wesentlich robuster und krisensicherer erwiesen als kapitalmarktgedeckte Versicherungssysteme, die seit der Finanzkrise 2008 nur geringe Erträge und damit niedrige Leistungen erwirtschaftet haben.
Die Gutschriften am Pensionskonto werden dagegen jährlich aufgewertet!
Gibt es eine Kapitalgarantie für die eingebuchten Beträge?
Das Pensionskonto enthält kein Sparguthaben. Es gibt lediglich Auskunft über die garantierte Pensionsleistung. Da Sie Beiträge einzahlen, haben Sie Anspruch auf eine Pension in gesetzlichem Ausmaß – vorausgesetzt Sie haben die nötigen Versicherungszeiten und sind bereits im Pensionsalter.
Was ist der Unterschied zwischen Pensionskonto, Abfertigung neu (Mitarbeitervorsorgekassen) und Betriebspension?
Pensionskonto | Mitarbeitervorsorge „Abfertigung Neu“ | Betriebspension | |
---|---|---|---|
Beiträge – wer zahlt wie viel ein? |
Gesetzliche %-Sätze von Arbeitgeber (12,55%) & Arbeitnehmer (10,25%) |
nur Arbeitgeber, 1,53 % des Bruttogehalts | Arbeitgeber und Arbeitnehmer, auf Grundlage einer Vereinbarung |
Zweck | soziale Absicherung im Alter | ergänzendes Guthaben | Ergänzung der gesetzlichen Pension |
Veranlagung |
keine (dafür jährliche Aufwertung) |
Kapitalmarkt | Kapitalmarkt |
Leistungen | gesetzlich fixiert | abhängig von Veranlagungsergebnissen | abhängig von Veranlagungsergebnissen |
Was bedeutet Mindestversicherungszeit?
Das ist die Anzahl an Versicherungsmonaten, die Sie brauchen, um in Pension gehen zu können. Wenn Sie ab 1955 geborenen sind, können Sie in Alterspension gehen, wenn Sie am Stichtag mindestens 180 Versicherungsmonate (15 Jahre) erworben haben. Davon müssen Sie mindestens 84 Versicherungsmonate (7 Jahre) aufgrund einer Erwerbstätigkeit erworben haben.
Bitte beachten Sie: Selbst- und Weiterversicherungszeiten für die Pflege eines nahen Angehörigen ab der Pflegegeldstufe 3 und für die Pflege eines behinderten Kindes und Zeiten der Familienhospizkarenz gelten als Zeiten der Erwerbstätigkeit.
Wie hoch ist das Regelpensionsalter?
Das Regelpensionsalter ist für Männer 65 Jahre, für Frauen 60 Jahre. Für Frauen wird das Antrittsalter ab 1. Jänner 2024 stufenweise angehoben. Alle Frauen, die ab Juni 1968 auf die Welt gekommen sind, müssen bereits bis 65 arbeiten.
Ich habe zwei Jobs – zahle ich doppelt ins Pensionskonto ein?
Ja, wenn beide Dienstverhältnisse (einzeln oder gemeinsam) die monatliche Geringfügigkeitsgrenze übersteigen, werden von beiden Einkommen 1,78% Ihrem Pensionskonto gutgeschrieben.
Sind auch geringfügig Beschäftigte pensionsversichert?
Nein. Wenn Sie geringfügig verdienen, erwerben Sie keine Zeiten in der Pensionsversicherung und auch keine Gutschriften für das Pensionskonto. Sie können sich jedoch freiwillig selbstversichern. Erkundigen Sie sich dazu bei der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK), die auch die Beiträge zur Pensionsversicherung einhebt.
Ich bin angestellt und selbstständig - wie wirkt sich das aus?
- Wenn bei der Anstellung die Geringfügigkeitsgrenze monatlich überschritten wird, werden Gutschriften für das Pensionskonto
gutgeschrieben.
- Wenn das Einkommen aus der selbstständigen Tätigkeit die Versicherungsgrenze übersteigt, zahlen Sie Pensionsversicherungsbeiträge bei der SVA und bekommen dadurch ebenfalls Gutschriften für das Pensionskonto. Die Versicherungsgrenze liegt 2023 bei € 6.010,92 jährlich (Gewinn nach Abzug von Ausgaben, aber vor Steuer).
Ich bin in Bildungskarenz – bin ich trotzdem pensionsversichert?
Auch wenn Sie Weiterbildungsgeld bekommen, erwerben Sie Versicherungsmonate in der Pensionsversicherung und Gutschriften für das Pensionskonto. Gutgeschrieben bekommen Sie 1,78% von 70% der Bemessungsgrundlage des Arbeitslosengeldes.
Werden Zeiten der Kindererziehung angerechnet?
Ab der Geburt eines Kindes erwerben Sie bis zu 48 Monate Versicherungszeiten in der Pensionsversicherung. Für jedes dieser Monate werden Ihnen 1,78 % von 2.090,61 (gesetzlich festgelegte Beitragsgrundlage für 2023) auf Ihrem Pensionskonto gutgeschrieben. Dadurch erwerben Sie pro Jahr Kindererziehung einen Pensionsanspruch von monatlich ca. 32 Euro.
Werden meine Zeiten als Präsenz- oder Zivildiener angerechnet?
Wenn Sie Ihren Präsenz- oder Zivildienst absolvieren, erwerben Sie Zeiten in der Pensionsversicherung. Für jedes dieser Monate werden Ihnen 1,78 % von € € 2.090,61 (gesetzlich festgelegte Beitragsgrundlage für 2023) auf Ihr Pensionskonto gutgeschrieben.
Wem werden Zeiten der Kindererziehung angerechnet – Mutter oder Vater?
Die Kindererziehungszeiten werden dem Elternteil, angerechnet, der sich tatsächlich überwiegend um die Betreuung des Kindes gekümmert hat. Dies wird bei jenem Elternteil vermutet, der in diesem Zeitraum Kinderbetreuungsgeld bezogen hat oder in diesem Zeitraum nicht der Pflichtversicherung in der Pensionsversicherung unterlag. Waren beide Elternteile in der Pensionsversicherung pflichtversichert oder keiner der beiden, dann besteht die Vermutung, dass die Mutter überwiegend das Kind erzogen hat. Diese Vermutung kann widerlegt werden. Nähere Informationen dazu und zum Pensionssplitting finden Sie hier…
Ich bekomme Wochengeld – gibt es für diese Zeit Gutschriften fürs Pensionskonto?
Auch wenn Sie Wochengeld bekommen, erwerben Sie Pensionsversicherungszeiten. Für jeden Monat werden Ihnen 1,78 % des 30-fachen täglichen Wochengeldes auf das Pensionskonto gutgeschrieben.
Ein Beispiel
- tägliches Wochengeld = 33,33 Euro
- tägliches Wochengeld x 30 Tage = 1.000 Euro
- monatliche Gutschrift aufs Pensionskonto: 17,80 Euro
Bin ich pensionsversichert, wenn ich arbeitslos bin?
Auch wenn Sie Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe bekommen, erwerben Sie Versicherungszeiten in der Pensionsversicherung.
- Für die Monate, in denen
Sie Arbeitslosengeld bekommen, werden Ihnen 1,78% von 70 % Ihrer
Bemessungsgrundlage des täglichen Arbeitslosengeldes auf das Pensionskonto gutgeschrieben.
Die Bemessungsgrundlage orientiert sich an Ihrem früheren Brutto-Einkommen.
- Für die Monate, in denen Sie Notstandshilfe bekommen, gibt es 1,78 % von 64,4 % Ihrer Bemessungsgrundlage des täglichen
Arbeitslosengeldes. Dazu ein Beispiel, wieviel jemandem auf dem Pensionskonto gutgeschrieben wird, wenn die Person erst 1.000 Euro brutto verdient, später Arbeitslosengeld und schließlich Notstandshilfe bezieht.
Ihr Einkommen | Beitragsgrundlage für Pensionskonto | Zum Beispiel | Aufs Pensionskonto gehen pro Monat... |
---|---|---|---|
Lohn oder Gehalt | Ihr Bruttolohn | € 1.000 | 17,80 Euro |
Arbeitslosengeld | 70 % vom ehemaligen Bruttolohn (=1.000 Euro) | € 700 |
12,46 Euro |
Notstandshilfe | 64,4 % vom ehemaligen Bruttolohn (=1.000 Euro) | € 644 | 11,46 Euro |
Bin ich pensionsversichert, wenn ich Krankengeld beziehe?
Auch wenn Sie Krankengeld bekommen, sind Sie pensionsversichert. Für die Monate, in denen Sie Krankengeld bekommen, werden Ihnen 1,78 % des Einkommens vor dem Krankengeldbezug auf dem Pensionskonto gutgeschrieben.
Beispiel
- Einkommen vor dem Krankengeldbezug 1.000 Euro
- Monatliche Pensionsgutschrift = 17,80 Euro
Was ist, wenn ich zu krank zum Arbeiten bin?
Sollten Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten können, können Sie um eine Invaliditäts- oder Berufsunfähigkeitspension ansuchen. Liegt der Stichtag vor dem 60. Lebensjahr, ist die Anrechnung sogenannter Zurechnungsmonate vorgesehen, um die Pensionshöhe aufzubessern. Wurden bis zum Stichtag bereits 469 Versicherungsmonate oder mehr erworben, werden keine Zurechnungsmonate mehr berücksichtigt. Sollte Ihre Pension sehr gering ausfallen, wird unter bestimmten Voraussetzungen eine Ausgleichszulage zur Pension gezahlt („Mindestpension“). Der Ausgleichszulagenrichtsatz für Alleinstehende beträgt für das Jahr 2023 € 1.110,26 pro Monat bekommen.
Service
Hier finden Sie nähere Informationen
Ist meine Pension sicher?
Rund 5 Millionen Menschen haben im Jahr 2014 eine Mitteilung über ihre bisher erworbenen Pensionsansprüche erhalten (Kontoerstgutschrift). Rückwirkende Eingriffe in diese Beträge sind schwer vorstellbar, denn jede Pensionskürzung wäre in vollem Ausmaß sichtbar. Außerdem ist die Kontoerstgutschrift rechtlich verbindlich. Der Gesetzgeber kann auch aus diesem Grund nicht mehr so leicht wie bisher Pensionen durch eine Reform kürzen.
Selbstverständlich sind auch die Pensionen der Personen, die erst später zu arbeiten begonnen haben und daher noch keine Kontoerstgutschrift erhalten haben, sicher. Sie können mit der Handysignatur oder über FinanzOnline jederzeit Einsicht in Ihr Pensionskonto nehmen (www.neuespensionskonto.at)
Ein weiterer wichtiger Aspekt: Lassen sich die gesetzlichen Pensionen angesichts der demografischen Entwicklung langfristig und nachhaltig finanzieren? Immer wieder ziehen das „Pensionsexperten“ in Zweifel, die häufig aus dem Umfeld von Banken und Versicherungen kommen und Interesse daran haben, Geschäfte mit verunsicherten Menschen zu machen. Doch lassen Sie sich nicht kopfscheu machen: Langzeit-Rechnungen belegen, dass kein Grund zur Panik besteht. Nähere Informationen dazu finden Sie hier...