
Anteilige Pensionsanpassung –Aliquotierung
Die AK hat es lange gefordert. Im Frühjahr 2023 hat die Regierung die umstrittene anteilige Pensionsanpassung (Aliquotierung) bei der ersten Pensionsanpassung bei einem Pensionsantritt im Jahr 2023 und 2024 ausgesetzt.
Aliquotierung für 2 Jahre ausgesetzt
Die anteilige Pensionsanpassung (Aliquotierung) war für die Pensionsanpassung 2024 und 2025 ausgesetzt. Wer 2023 in Pension gegangen ist, hat ab Jänner 2024 die volle Pensionsanpassung erhalten. Egal, ob die Pension im Jänner oder im Dezember 2023 angetreten wurde.
Auch wer 2024 die Pension angetreten ist, hat im Jahr 2025 die volle Pensionsanpassung, unabhängig vom Monat des Pensionsantritts, erhalten. 200.000 Neupensionisti:nnen der Jahre 2023 und 2024 haben damit endlich Rechtssicherheit.
Anteilige Pensionsanpassung
Ab einem Pensionsantritt 2025 beträgt die erste Pensionsanpassung für alle – unabhängig vom Stichtag - nur die Hälfte des jeweiligen Anpassungsfaktors.
Tipps, wie Sie die Pension planen
- Planen Sie nicht nur Ihr Arbeitsleben. Überlegen Sie auch, was für Sie als Pension herauskommt. Dabei hilft Ihnen das Pensionskonto und der Pensionskonto-Rechner. Sie finden das unter www.neuespensionskonto.at
- Infos zur Pension und einen Pensionsantrittsrechner finden Sie auch auf der Internet-Seite der Pensionsversicherungsanstalt unter www.pv.at
- Infos und Tipps der AK zur Pensionsplanung finden Sie auf www.arbeiterkammer.at/pension.
- Der Online-Pensionsrechner der AK hilft Ihnen, Ihre Pensionshöhe abzuschätzen und kann auch die Auswirkungen von künftigen Kindererziehungszeiten, Teilzeitbeschäftigungen oder Lücken auf Ihre Pension zu berechnen. Den AK-Pensionsrechner finden Sie hier!