Ziele des Arbeit­nehm­er­Inn­en­schutzes

Unter dem Begriff „ArbeitnehmerInnenschutz“ versteht der Ge­setz­geb­er die Zielsetzung, das Leben, die Ge­sund­heit, die Integrität und Würde der ArbeitnehmerInnen bei Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit zu schützen.

Unter Gesundheit sind die physische und  die psychische Ge­sund­heit zu ver­stehen. Ebenso sind Maßnahmen zur Ver­hüt­ung von arbeitsbedingten Ge­fahr­en zu ergreifen. Grundlage bildet seit 1.1.1995 das Arbeit­nehmer­Innen­schutz­ge­setz.

Das grundlegende Ziel des modernen Arbeit­nehm­er­Innen­schutzes ist die Prä­vention. Also nicht erst handeln, wenn der Unfall geschehen ist oder arbeits­be­dingte Erkrankungen schon vorhanden sind, sondern schon vorher gezielte Maß­nahm­en setzen um die Eintrittswahrscheinlichkeit zu mini­mieren.

ArbeitnehmerInnenschutz umfasst technische, medizinische, ergonomische, psychologische und pädagogische Maßnahmen. Er besteht also aus der Ge­samt­heit aller Maßnahmen, die dazu beitragen, Leben und Gesundheit der arbeit­end­en Menschen zu schützen, ihre Arbeitskraft zu erhalten und die Arbeit menschengerecht zu gestalten.

Prävention

Mit Hilfe der „Arbeitsplatzevaluierung“ haben Arbeit­geber­Innen bestehende Ge­fahren zu ermitteln und zu beurteilen. Anschließend sind Maßnahmen zur Ge­fahr­en­ver­hüt­ung fest­zulegen. Damit diese Bemühungen effektive und nach­haltige Wirkungen zeigen, haben ArbeitgeberInnen eine geeignete Or­ga­ni­sa­ti­on bereitzustellen. Die interne Organisation des ArbeitnehmerInnenschutzes kann je nach Branche, Be­triebs­größe und vorhandener betrieblicher Or­ga­ni­sa­ti­ons­form oder bestehenden Strukturen sehr unterschiedlich gestaltet wer­den. ArbeitgeberInnen haben jedoch für die arbeits­medizinische, sicher­heits­tech­nische und bei Bedarf auch arbeits­psychologische Betreuung, unabhängig von der An­zahl der ArbeitnehmerInnen, zu sorgen.

Besondere Bedeutung bei der Umsetzung des Arbeit­nehm­er­Innen­schutzes im Betrieb kommt neben dem Arbeit­geber­Innen auch BetriebsrätInnen, Sicher­heits­ver­trau­ens­per­son­en, Sicherheitsfachkräften, ArbeitsmedizinerInnen und Arbeits- und OrganisationspsychologInnen zu.

Gesetzliche Grundlage

  • ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG)

Kontakt

Kontakt

Arbeitsrecht
Tel. : 050 477-1004
E-Mail: arbeitsrecht@akktn.at

Das könnte Sie auch interessieren

Arbeiter

Arbeitsstätten und Arbeitsplätze

Die wichtigsten Merkmale: Was sind die Unterschiede zwischen einer Arbeitsstätte, einem ständigen Arbeitsplatz und einem Arbeits- oder Betriebsraum?

Arbeitsplatz - Evaluierung

Arbeitgeber sind dem Schutz ihrer Beschäftigten verpflichtet: Um Unfällen vorzubeugen, müssen Gefahren am Arbeitsplatz ermittelt und beurteilt werden.

Portrait Arbeitsmittel

Arbeitsmittel

„Arbeitsmittel“ ist ein Sammelbegriff für Maschinen, Werkzeuge usw., die ArbeitnehmerInnen benutzen sollen. Sie müssen geprüft und gewartet werden!

  • © 2024 AK Kärnten | Bahnhofplatz 3, 9021 Klagenfurt am Wörthersee, +43 50 477

  • Impressum