Der Kollektiv­vertrag regelt An­sprüche, die nicht im Gesetz stehen

Viele Arbeitnehmer:innen glauben, Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld und jährliche Lohnerhöhungen seien gesetzlich garantiert. Sind sie aber nicht! Diese und andere wichtige Regelungen zugunsten der Arbeitnehmer:innen werden Jahr für Jahr in Kollektivverträgen (oder ähnlichen Normen) von den Gewerkschaften mit der Arbeitgeberseite ausgehandelt. In den Kollektivverträgen werden sowohl die Höhe als auch der Zahlungstermin für das Urlaubs- und Weihnachtsgeld geregelt.

Je höher der Anteil an Gewerkschaftsmitgliedern in einer Branche, desto besser sind die Kollektivverträge (KV).

Was ist ein Kollektiv­vertrag?

Ein Kollektivvertrag (KV) ist eine Vereinbarung, die die Gewerkschaft jährlich für alle Arbeitnehmer:innen einer bestimmten Branche mit der Arbeitgeberseite (Wirtschaftskammer) aushandelt. Die österreichischen Gewerkschaften schließen jährlich über 450 Kollektivverträge ab.

Ein Kollektivvertrag 

  • schafft gleiche Mindeststandards bei der Entlohnung und den Arbeitsbedingungen für alle Arbeitnehmer:innen einer Branche,

  • verhindert, dass die Arbeitnehmer:innen zu deren Nachteil gegeneinander ausgespielt werden können,

  • schafft ein größeres Machtgleichgewicht zwischen Arbeitnehmer:innen und Arbeitgebern und

  • sorgt für gleiche Wettbewerbsbedingungen zwischen den Unternehmen einer Branche.

Welcher Kollektiv­vertrag gilt?

Das Arbeitsverfassungsgesetz schreibt vor, dass der aktuelle Kollektivvertrag in jedem Betrieb zur Einsichtnahme aufliegen muss. Wo der Kollektivvertrag im Betrieb zu finden ist, steht im gesetzlich vorgeschriebenen Dienstzettel. Dort erfahren Sie auch, welcher Kollektivvertrag auf Ihr Dienstverhältnis angewendet wird.

Mindest­lohn

Es gibt selten einen gesetzlich garantierten Mindestlohn. Rechtsgültige Mindestlöhne der einzelnen Branchen werden aber von den Gewerkschaften für die Arbeitnehmer:innen mit den Arbeitgebern ausgehandelt. Die kollektivvertraglichen Mindestbestimmungen gelten für alle Arbeitnehmer:innen in der jeweiligen Branche. So werden die Arbeitnehmer:innen vor Ausbeutung und Lohndumping geschützt.

Unter­schiede zwischen Kollektiv­verträgen

Mitgliederstarke Gewerkschaften haben gegenüber den Arbeitgebern eine stärkere Verhandlungsposition und können daher vorteilhaftere Kollektivverträge für die Arbeitnehmer:innen in ihrer Branche aushandeln.

Links

Kontakt

Kontakt

Arbeitsrecht
Tel. : 050 477-1004
E-Mail: arbeitsrecht@akktn.at

Das könnte Sie auch interessieren

Weihnachtsgeld

Weihnachts- & Urlaubsgeld

Ob Sie Anspruch auf Urlaubs- und Weihnachtsgeld haben und wie viel Sie bekommen, regelt der Kollektivvertrag. Wissenswertes zu den Sonderzahlungen.

So viel Lohn steht mir zu

Wie ist der Mindestlohn geregelt? Welcher Kollektivvertrag gilt für mich? Bekomme ich eine jährliche Gehaltserhöhung und Sonderzahlungen?

Bekommen Sie Unterstützung bei der Gartenarbeit, dann bezahlen Sie Ihre Helfer mit Dienstleistungsschecks!

Dienstleistungs-Scheck

Mit Dienstleistungsschecks sind stundenweise Hilfen in privaten Haushalten unfallversichert. Wofür Sie sie brauchen und wie Sie sie verwenden können.

  • © 2024 AK Kärnten | Bahnhofplatz 3, 9021 Klagenfurt am Wörthersee, +43 50 477

  • Impressum