Behindertenvertrauensperson
Die Behindertenvertrauensperson vertritt die Interessen begünstigter behinderter Arbeitnehmer:innen im Betrieb
Arbeitnehmer:innen, die unter besonderem Kündigungsschutz stehen, können nur unter erschwerten Bedingungen gekündigt werden.
Beispielsweise nur mit Zustimmung des Gerichts oder des Behindertenausschusses des Sozialministeriumservice. Die Kündigungsschutzbestimmungen sind für die einzelnen geschützten Arbeitnehmer:innengruppen sehr unterschiedlich.
Unter besonderem Schutz stehen u. a. folgende Arbeitnehmer:innen:
© 2026 AK Kärnten | Bahnhofplatz 3, 9021 Klagenfurt am Wörthersee, +43 50 477