Behindertenvertrauensperson
Eine Behindertenvertrauensperson soll im Betrieb die Interessen der ArbeitnehmerInnen mit Behinderung vertreten. Was sind Aufgaben und Rechte?
Arbeitnehmer:innen, die unter besonderem Kündigungsschutz stehen, können nur unter erschwerten Bedingungen gekündigt werden.
Beispielsweise nur mit Zustimmung des Gerichts oder des Behindertenausschusses des Sozialministeriumservice. Die Kündigungsschutzbestimmungen sind für die einzelnen geschützten Arbeitnehmer:innengruppen sehr unterschiedlich.
Unter besonderem Schutz stehen u.a. folgende Arbeitnehmer:innen:
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