Überstunden
Sie bekommen mind. einen Zuschlag von 50 % für jede geleistete Überstunde – egal, ob die Überstunde bezahlt wird oder Zeitausgleich vereinbart wurde.
Bei Gleitzeit können Sie Beginn und Ende der täglichen Normalarbeitszeit innerhalb eines zeitlichen Rahmens frei gestalten.
Sie können also Ihre Normalarbeitszeit flexibel verteilen - und die darf seit 1.9.2018 bis zu 12 Stunden pro Tag dauern. Durch die flexible Gestaltung kann ein Zeitguthaben oder auch ein Zeitminus aufgebaut werden.
Sieht die Gleitzeitvereinbarung einen ganztägigen Verbrauch von Zeitguthaben vor und schließt den Verbrauch von Zeitguthaben in Zusammenhang mit der wöchentlichen Ruhezeit nicht aus, ist eine tägliche Normalarbeitszeit von bis zu 12 Stunden zulässig.
Sind diese Voraussetzungen nicht gegeben, ist nur eine Normalarbeitszeit von bis zu 10 Stunden/Tag zulässig.
Achtung!
Für Gleitzeitvereinbarungen vor dem 1.9.2018 gilt weiterhin eine Normalarbeitszeit von höchstens 10 Stunden/Tag. Es erfolgt keine automatische Erhöhung auf 12 Stunden/Tag.
Eine Erhöhung ist nur möglich, wenn die Betriebsvereinbarung bzw. die schriftliche Gleitzeitvereinbarung verändert wird.In Unternehmen mit Betriebsrat kann eine Gleitzeitvereinbarung nur durch eine Betriebsvereinbarung abgeschlossen werden. In Betrieben ohne Betriebsrat muss Gleitzeit schriftlich zwischen ArbeitnehmerIn und ArbeitgeberIn vereinbart werden.
Folgende Punkte muss eine Gleitzeitvereinbarung enthalten:
Achtung!
Wenn Sie Mehr-/Überstunden machen, müssen diese gesondert behandelt werden. Sie dürfen nicht mit dem Gleitzeitguthaben verwechselt werden.
Sollte es in Ihrem Betrieb trotz Gleitzeitvereinbarung keine Stechuhr oder kein elektronisches System zur Erfassung der Arbeitszeit geben, müssen Sie genaue Aufzeichnungen über Ihre tatsächliche Arbeitszeit führen, damit Sie am Ende der Gleitzeitperiode den Saldo ermitteln können!
Wenn ein notwendiger Arztbesuch außerhalb der Arbeitszeit nicht möglich ist und in die fiktive Normalarbeitszeit fällt, ist er ein Dienstverhinderungsgrund und damit Arbeitszeit. Der Gleitzeitrahmen hat bei Dienstverhinderungen keine Bedeutung.
Wichtig!
Während einer Dienstverhinderung muss der Arbeitgeber Arbeitnehmer:innen das volle Entgelt weiterzahlen.© 2024 AK Kärnten | Bahnhofplatz 3, 9021 Klagenfurt am Wörthersee, +43 50 477