Vertrags- bzw. Konventionalstrafe

Mit einer solchen Vertragsklausel verpflichten Sie sich als ArbeitnehmerIn, einen Geldbetrag (oft mehrere Monatsentgelte) zu bezahlen, wenn Sie vertragliche Pflichten verletzen. Diese Klausel heißt Vertrags- oder Konventionalstrafe.

In der Praxis wird häufig die Verletzung einer Konkurrenzklausel mit einer solchen Vertragsstrafe belegt. Es kommt aber auch vor, dass im Arbeitsvertrag eine Strafe für Fehler im Zusammenhang mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses angedroht wird. Und es kann auch generell der Verstoß gegen arbeitsvertragliche Verpflichtungen sanktioniert werden.

Vorsicht!

Befindet sich in Ihrem Arbeitsvertrag eine Vertrags- oder Konventionalstrafe, die Sie auf die Bezahlung eines bestimmten Betrages verpflichtet, wenn Sie sich nicht an die Bedingungen im Arbeitsvertrag halten, dann wird es richtig teuer!

Konventionalstrafen können nur im Nachhinein durch einen Richter gemäßigt, d.h. herabgesetzt, werden.

Die wichtigsten Empfehlungen

  • Lassen Sie sich nicht überrumpeln oder überreden, einen gerade erst vorgelegten Arbeitsvertrag sofort ungelesen zu unterschreiben!                         
  • Machen Sie sich bewusst, welche Verpflichtungen Sie einzugehen bereit sind, denn eine Unterschrift unter nachteilige Vertragsklauseln kann sehr wohl bindend sein und sich nachteilig auswirken.

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Arbeitsrecht
Tel. : 050 477-1004
E-Mail: arbeitsrecht@akktn.at

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