Abfertigungs­beiträge zusammen­legen

Wer in den letzten Jahren ein paar Mal den Job gewechselt hat, kann ein Lied davon singen: Jede Firma parkte die Beiträge für die Abfertigung in einer anderen Vorsorgekasse.

Von jeder Vorsorgekasse kommt einmal pro Jahr ein Brief mit Informationen zu den geleisteten Beiträgen, der bisher erworbenen Abfertigungsanwartschaft und den Anlageergebnissen. Bei den vielen Vorsorgekassen in Österreich kann die Papierflut ganz schön anwachsen. Das ist nicht nur lästig, es erschwert auch den Überblick.

Beiträge zusammen­führen

Arbeitnehmer:innen können jedoch die Abfertigungsbeiträge zusammenführen und der Vorsorgekasse des aktuellen Arbeitgebers übertragen.

Voraussetzung für eine Zusammen­führung

Die bislang geparkten Abfertigungsbeträge müssen schon mindestens 3 Jahre beitragsfrei in den Vorsorgekassen ruhen.

Wie funktioniert die Zu­sammen­führung?

Schicken Sie einen Antrag und eine Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises an Ihre Vorsorgekasse und nutzen Sie dazu unseren Musterbrief

Warum ist eine Zusammen­legung ratsam?

Es ist übersichtlicher, alle Abfertigungsbeiträge bei einer Vorsorgekasse zu haben. Arbeitnehmer:innen müssen sich allerdings nicht sorgen, dass ihre Beiträge verloren gehen oder „vergessen“ werden, wenn sie bei verschiedenen Vorsorgekassen liegen.

Downloads

Links

Kontakt

Kontakt

Arbeitsrecht
Tel. : 050 477-1004
E-Mail: arbeitsrecht@akktn.at

Das könnte Sie auch interessieren

Paar rechnet sich die Abfertigung aus

AK Abfertigungsrechner

Wie hoch ist die Abfertigung? Lohnt sich ein Umstieg ins neue System? Der Rechner gibt rasch und unkompliziert Aufschluss über Ihre Ansprüche.

Frau während eines Businessmeetings

Abfertigung neu

Für Arbeitsverträge, die ab dem 1.1.2003 abgeschlossen wurden: Wie das neue Abfertigungssystem funktioniert und welche Ansprüche Sie haben.

  • © 2024 AK Kärnten | Bahnhofplatz 3, 9021 Klagenfurt am Wörthersee, +43 50 477

  • Impressum