Sozialrecht/Pension
Die AK berät auch bei Fragen zur Alterspension. Überwiegend geht es um abgelehnte Pensionsansuchen oder eine nicht zuerkannte Invaliditäts- oder Berufsunfähigkeitspension.
In begründeten Fällen lässt die AK eine Ablehnung beim Sozialgericht überprüfen und übernimmt für die Betroffenen die kostenlose Vertretung.
Telefonische Auskunft
Montag bis Donnerstag, 7.30 bis 16.30 Uhr
Freitag, 7.30 bis 12 Uhr
Telefon: 050 477-1003
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Für eine erste Orientierung bieten wir Ihnen per E-Mail kurze und allgemeine Informationen an
In diesen Beratungszentren können Sie Termine vereinbaren