Sozialrecht/Pension

Die AK berät auch bei Fragen zur Alterspension. Überwiegend geht es um abgelehnte Pensionsansuchen oder eine nicht zuerkannte Invaliditäts- oder Berufsunfähigkeitspension.

In begründeten Fällen lässt die AK eine Ablehnung beim Sozialgericht überprüfen und übernimmt für die Betroffenen die kostenlose Vertretung.

Telefonische Auskunft

Montag bis Donnerstag, 7.30 bis 16.30 Uhr
Freitag, 7.30 bis 12 Uhr
Telefon: 050 477-1003

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