Krank im Urlaub.
© Adobe Stock

Kündigung im Krankenstand

Kündigung im Krankenstand: Ist das erlaubt? Leider ja. Ihr Arbeitgeber muss bei einer Kündigung keinen Grund angeben. Sind Sie betroffen und haben Fragen, dann melden Sie sich so rasch wie möglich bei ihrer Arbeiterkammer.

Chef muss keinen Kündigungsgrund angeben

Arbeitnehmer:innen sind während des Krankenstandes nicht vor dem Verlust des Arbeitsplatzes geschützt. Deshalb gehen auch viele Arbeitnehmer:innen krank arbeiten. Bei einer Kündigung im Krankenstand sind aber dieselben Kündigungsfristen und -termine einzuhalten, die sonst auch gelten.

Arbeitgeber muss Entgelt weiterbezahlen

Aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen müssen Arbeitgeber:innen bei einer Kündigung im Krankenstand das Entgelt im Krankenstand auch nach Ende des Arbeitsverhältnisses weiterbezahlen, sofern die Arbeitnehmer:innen noch einen An­spruch darauf haben.

Der Arbeitgeber muss auch bei einer ein­ver­nehm­lich­en Lösung das Entgelt nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses weit­erzahlen, wenn die einvernehmliche Lösung während oder im Hinblick auf einen Krankenstand erfolgt ist. 

  • © 2025 AK Kärnten | Bahnhofplatz 3, 9021 Klagenfurt am Wörthersee, +43 50 477

  • Impressum