Arbeitsverhältnis im Insolvenzfall
Was passiert mit Ihnen, wenn die Firma in Konkurs geht? Welche Varianten es nach einer Insolvenz gibt und was sie für die ArbeitnehmerInnen bedeuten.
Was tun, wenn ein Unternehmen insolvent wird? Was passiert mit den ArbeitnehmerInnen?
Die Arbeiterkammer bietet
kostenlose Beratung und Vertretung durch den Insolvenzschutzverband für
ArbeitnehmerInnen (ISA) an. Der ISA berät ArbeitnehmerInnen über die
Auswirkungen der Arbeitgeberinsolvenz auf das Arbeitsverhältnis.
Weiters berät er über die rechtliche Situation bei Weiterbeschäftigung
im insolventen Unternehmen und über die Möglichkeiten der Auflösung von
Arbeitsverhältnissen in der Insolvenz.
Die Vertretung durch den ISA umfasst die Berechnung der offenen
Forderungen (nach den vorhandenen Unterlagen bzw den Angaben der
ArbeitnehmerInnen). Der ISA übernimmt die Anmeldung der
Arbeitnehmerforderungen im gerichtlichen Insolvenzverfahren und die
Antragstellung für das Insolvenz-Entgelt bei der IEF-Service GmbH.
Der ISA interveniert in diesem Zusammenhang auch bei
InsolvenzverwalterInnen, ArbeitgeberInnen und Behörden. Die Vertretung
kann nur für Arbeitnehmer übernommen werden, die Mitglieder von
Arbeiterkammer oder Gewerkschaft sind. Die Vertretung ist kostenlos.
Der ISA wurde 1997 als gemeinsamer Verein von ÖGB und Arbeiterkammern
gegründet und ist seit 1999 als bevorrechteter Gläubigerschutzverband
tätig.
Mitglieder des ISA sind der ÖGB und die Kammern für Arbeiter und
Angestellte in jedem Bundesland. Durch die Vereinstätigkeit soll dazu
beigetragen werden, dass Insolvenzen für die gesamte Wirtschaft
Österreichs und damit für ArbeitnehmerInnen möglichst wenig schädliche
Auswirkungen entfalten. Arbeitsplatz- und Wertschöpfungsvernichtung
durch Insolvenzen sollen verhindert werden.
Wenn die Arbeiterkammer (oder die Gewerkschaft) Rechtsschutz für die Durchsetzung der arbeitsrechtlichen Ansprüche bei Arbeitgeberinsolvenz gewährt, kann der ISA für die betroffenen ArbeitnehmerInnen tätig werden. Wie der ISA die Daten verarbeitet, können Sie in der „Datenschutzinformation - ISA“ nachlesen.
Der ISA unterstützt bei konkreten Insolvenzen die ArbeitnehmerInnen, die
Mitglieder von Gewerkschaft oder Arbeiterkammer sind. Der ISA hat
Geschäftsstellen in allen Bundesländern.
7000 Eisenstadt, Wienerstraße 7
Tel. 02682-740-3931 (Fax-DW 3137)
E-Mail: insolvenzrecht@akbgld.at
9021 Klagenfurt, Bahnhofplatz 3
Tel. 050 477-1001
E-Mail: isa@akktn.at
3100 St. Pölten, AK-Platz 1
Tel. 05 7171
E-Mail: insolvenz@aknoe.at
4020 Linz, Volksgartenstraße 40
Tel. 050/6906-2364 Fax: 050/6906-2872
E-Mail: insolvenzrecht@akooe.at
5020 Salzburg, Markus-Sittikus-Str. 10
Tel. 0662-8687-307 Fax: 0662-8687-350
E-Mail: insolvenzschutz@ak-salzburg.at
ISA Büro Graz:
8020 Graz, Hans-Resel-Gasse 8-14
Tel. (05)7799-0 Fax: (05)7799-2369
E-Mail: isa@akstmk.at
ISA Büro Leoben:
8700 Leoben, Buchmüllerplatz 2
Tel. (05)7799-3951 Fax: (05)7799-3949
E-Mail: isa-leoben@akstmk.at
6020 Innsbruck, Maximilianstr. 7
Tel. 0512-5340-0 Fax: 0512-5340-1949
E-Mail: isa@ak-tirol.com
6800 Feldkirch, Widnau 4
Tel. 050-258-2100 Fax: 050-258-2101
E-Mail: insolvenzrecht@ak-vorarlberg.at
1040 Wien, Prinz-Eugen-Straße 20-22
Tel. 01-50165-1342 Fax: 01-50165-12718
E-Mail: isa@akwien.at
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