Sturz­ge­fahr im Be­trieb

Stürze sind die häufigsten Ursachen für einen Unfall bei der Arbeit. Mehr als ein Drittel aller Arbeitsunfälle passiert, weil jemand aus­ge­rutscht oder gestolpert ist – und zwar meistens einfach auf ebenem Boden.

­Der Arbeitgeber ist verpflichtet, Gefahren zu er­heben

Gegen Sturz und Fall kann Ihr Arbeitgeber einiges tun. Er ist verpflichtet, Ge­fahr­en im Betrieb regelmäßig zu erheben und nötigen Falls zu beseitigen. Und auch Sie selbst können sich schützen.

Eile bei der Arbeit ist eine der Hauptursachen dafür, dass jemand in der Firma zu Fall kommt: Die meisten Arbeitsunfälle durch „Sturz und Fall" passieren zwischen zehn und zwölf Uhr Vormittag und zwischen zwei und vier Uhr Nach­mittag – also dann, wenn das meiste zu tun ist. Lassen Sie sich also nicht allzu stark unter Druck setzen. Gehen Sie besser etwas langsamer.

Schlechte Schuhe können ebenfalls ein Grund sein, warum jemand bei der Arbeit ausrutschen oder stürzen kann. Schuhe mit rutschhemmenden Sohlen helfen gegen Ausrutschen auf glatten Böden. Besteht Rutschgefahr, muss Ihnen die Firma speziell geprüfte Schuhe zur Verfügung stellen. Das können Sicherheits-, oder Berufsschuhe sein. Diese gehören zur Kategorie der Persönlichen Schutzausrüstung (PSA) und weisen eine rutschhemmende Sohle auf. Und wenn Sie bei der Arbeit viel hin und her gehen müssen, sollten Sie nicht in Pantoffeln oder in Schuhen mit hohen Absätzen unterwegs sein.

Beispiele für Vorbeugung durch den Arbeitgeber

Die Gefahr des Stolperns oder Umknickens kann verringert werden. Beispiele für Vorbeugung durch den Arbeitgeber:

  • Bedien- oder Verkehrsflächen werden prinzipiell freigehalten, sind ohne Löcher oder Rillen.
  • Vertiefungen und Ablaufrinnen, Schläuche oder Kabel sind tritt- und kipp­sicher abgedeckt. Melden Sie Stolperstellen und Beinahestürze entweder dem Arbeitgeber, dem Betriebsrat, einer Sicherheitsvertrauensperson oder der Sicherheitsfachkraft.
  • Ausrutschen auf nassen Böden muss auch nicht sein. Beispiele für Vor­beug­ung: Die Bodenbeläge sind rutschhemmend. Undichte Stellen an Maschinen oder Anlagen sind abgedichtet. Es gibt Überdachungen gegen witter­ungs­be­dingte Glätte.

Kontakt

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Arbeitsrecht
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Arbeitgeber sind dem Schutz ihrer Beschäftigten verpflichtet: Um Unfällen vorzubeugen, müssen Gefahren am Arbeitsplatz ermittelt und beurteilt werden.

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