Arbeitslos: Was nun?
Die wichtigsten Infos über das richtige Vorgehen beim AMS, entscheidende Fristen und den Bezug des Arbeitslosengelds.
In jeder Stellenanzeige muss stehen, wie viel man im inserierten Job mindestens verdienen kann – egal, ob nach einer geringfügig beschäftigten Aushilfe gesucht wird oder es sich um eine unbefristete Stelle handelt. Das Mindestentgelt kann unterschiedlich geregelt sein, zum Beispiel durch Kollektivvertrag, Gesetz, Satzung oder Mindestlohntarif. In Bereichen, in denen es keinen Kollektivvertrag gibt, muss das Entgelt angegeben werden, das als Mindestgrundlage für die Vertragsverhandlung dienen soll.
Wissen ArbeitgeberIn (oder die Arbeitsvermittlungsfirma) bereits zum Zeitpunkt der Stellenausschreibung, dass für die ausgeschriebene Position z.B. auch Zulagen zustehen, muss auch das in den Inseratentext aufgenommen werden.
Ja. Bei ArbeitnehmerInnen in hohen Führungspositionen (z.B. GeschäftsführerInnen und Vorstandsmitglieder einer Kapitalgesellschaft) müssen keine Bezahlungsinformationen angegeben werden.
Die ausgeschriebene Entlohnung dient allerdings nur der Orientierung: Zusätzliche finanzielle Einstufungskriterien wie Berufserfahrung und Vordienstzeiten können Sie dem Inserat in der Regel nicht entnehmen. Ist die Berufserfahrung allerdings Voraussetzung für die ausgeschriebene Position, muss auch das klar in der angeführten Entlohnung enthalten sein.
Entspricht ein Inserat diesen Kriterien nicht, gibt es Sanktionen: Beim erstmaligen Verstoß gegen das Gebot der „diskriminierungsfreien Stellenausschreibung“ erfolgt eine Ermahnung durch die Bezirksverwaltungsbehörde. Im Wiederholungsfall wird eine Verwaltungsstrafe von bis zu 360 Euro verhängt.
Den Antrag auf Verhängung einer Strafe können StellenbewerberInnen oder die Gleichbehandlungsanwaltschaft stellen.
Tipp
In der Praxis hat sich eingebürgert, dass bei Stelleninseraten nur der geringstmögliche Verdienst angegeben wird. Doch was ist meine Arbeit wirklich wert - in meiner Branche, in meinem Bundesland, mit meiner Berufserfahrung? Was wäre eine faire Entlohnung? Der Gehaltsrechner bietet eine Orientierungsmöglichkeit.© 2024 AK Kärnten | Bahnhofplatz 3, 9021 Klagenfurt am Wörthersee, +43 50 477