Notstandshilfe
Wenn Ihr Arbeitslosengeld ausläuft und Sie keine Stelle finden, können Sie Notstandshilfe beantragen. Die wichtigsten Infos zu Höhe und Bedingungen.
Alle unselbstständigen Erwerbstätigen und freien DienstnehmerInnen haben bei Arbeitslosigkeit Anspruch auf Arbeitslosengeld. Allerdings nur, wenn ihr Einkommen über der Geringfügigkeitsgrenze von brutto 446,81 Euro (Stand 2019) lag.
Wie lange Sie Arbeitslosengeld bekommen können, hängt von folgenden Faktoren ab:
Wenn Sie zum ersten Mal Arbeitslosengeld beantragen und über 25 Jahre alt sind, müssen Sie innerhalb der letzten 24 Monate mindestens 52 Wochen arbeitslosenversicherungspflichtige Beschäftigungszeiten nachweisen können.
Wenn Sie bereits einmal Arbeitslosengeld bezogen haben, gilt ein Antrag auf Arbeitslosengeld als wiederholte Inanspruchnahme. In diesem Fall bekommen Sie Arbeitslosengeld, wenn Sie innerhalb der letzten 12 Monate insgesamt 28 Wochen an arbeitslosenversicherungspflichtiger Beschäftigung nachweisen können.
Stellen Sie Ihren Antrag auf Arbeitslosengeld am besten sofort und persönlich
beim Arbeitsmarktservice, denn das Arbeitslosengeld wird Ihnen frühestens mit
dem Tag der Antragstellung zuerkannt. Zuständig ist
jenes Arbeitsmarktservice, in dessen Bezirk Sie Ihren Wohnsitz bzw.
Ihren ständigen Aufenthalt haben. Wenn Sie den Antrag zurückbringen, müssen
Sie auch eine Arbeitsbescheinigung vorlegen, sofern Ihr Arbeitgeber die An-
und Abmeldung nicht elektronisch via Internet abwickelt (ELDA).
Hat man sich bereits vor Ende des Arbeitsverhältnisses beim AMS als Arbeitslose/r gemeldet, so hat man zehn Tage Zeit zur persönlichen Geltendmachung des Anspruchs.
Vom AMS erhalten Sie das Antragsformular. Darin finden Sie alle benötigten Dokumente aufgelistet.
In folgenden Situationen ruht der Anspruch auf Arbeitslosengeld, auch wenn Sie grundsätzlich Anspruch darauf haben und der Antrag rechtzeitig gestellt wurde.
Zum Beispiel:
Während des Ruhenszeitraumes erhalten Sie keine Leistung, d.h. der Beginn des Bezuges wird verschoben. Die Bezugsdauer wird aber nicht verkürzt. Wenn Sie also einen Anspruch auf Arbeitslosengeld im Ausmaß von 20 Wochen haben, beginnen diese 20 Wochen erst nach Ende des Ruhens zu laufen. Unter bestimmten Voraussetzungen besteht die Möglichkeit, Arbeitslosengeld als Vorschuss auf die Kündigungsentschädigung bzw. Urlaubsersatzleistung zu erhalten
Der Grundbetrag des Arbeitslosengeldes beträgt 55% des täglichen Nettoeinkommens, das sich aus der Beitragsgrundlage ergibt. Unter bestimmten Voraussetzungen bekommen Sie einen Ergänzungsbetrag, und zwar dann, wenn der Grundbetrag niedriger als der Ausgleichszulagenrichtsatz ist. Der Ergänzungsbetrag gebührt in der Höhe der Differenz zum Ausgleichszulagenrichtsatz, wobei der Grundbetrag und der Ergänzungsbetrag 60% des täglichen Nettoeinkommens nicht überschreiten dürfen.
Kinder werden beim Arbeitslosengeld berücksichtigt. Jede zuschlagsberechtigte Person bekommt einen Familienzuschlag, der täglich € 0,97 beträgt. Außerdem haben Sie unter Umständen Anspruch auf einen Ergänzungsbetrag, wenn der Grundbetrag unter dem Ausgleichszulagenrichtsatz liegt. Der Ergänzungsbetrag gebührt in der Höhe der Differenz zum Ausgleichszulagenrichtsatz, wobei der Grundbetrag, der Ergänzungsbetrag und die Familienzuschläge 80% des täglichen Nettoeinkommens nicht überschreiten dürfen.
Melden Sie dem AMS jede Erwerbstätigkeit. Tun Sie das nicht und werden Sie bei einer nicht gemeldeten Tätigkeit angetroffen, so wird unwiderlegbar angenommen, dass die Arbeit über der Geringfügigkeitsgrenze bezahlt wurde. Sie verlieren dadurch nicht nur das Arbeitslosengeld für die Dauer der Tätigkeit. Sie müssen sogar mit einer Rückforderung für zumindest 4 Wochen rechnen.
Sie können bis zur „Geringfügigkeitsgrenze“ dazu verdienen, ohne dass Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe gekürzt werden. 2019 beträgt diese Geringfügigkeitsgrenze 446,81 € brutto monatlich.
Sie erhalten das Arbeitslosengeld immer monatlich im Nachhinein, ca. um den 8. des Monats. Das AMS überweist Ihnen das Geld auf das Girokonto bzw. per Post. Dasselbe gilt für die Notstandshilfe.
Die Auszahlung einer Abfertigung hat keine Auswirkungen auf das Arbeitslosengeld.
Ihr Einkommen | Beitragsgrundlage für Pensionskonto | Zum Beispiel | Aufs Pensionskonto gehen pro Monat... |
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Lohn oder Gehalt | Ihr Bruttolohn | € 1.000 | 17,80 Euro |
Arbeitslosengeld | 70 % vom ehemaligen Bruttolohn (=1.000 Euro) | € 700 | 12,46 Euro |
Notstandshilfe | 64 % vom ehemaligen Bruttolohn (=1.000 Euro) | € 644 | 11,46 Euro |
Die Art, wie Sie Ihren Job beenden, beeinflusst den Beginn des Arbeitslosengeldbezugs: Eine "schuldhafte" Beendigung (fristlose Entlassung) oder freiwillige Lösung des (freien) Dienstverhältnisses führt dazu, dass Sie für die ersten vier Wochen (28 Tage) kein Arbeitslosengeld erhalten.
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