Probezeit - Ihre Rechte

Wer ein neues Arbeitsverhältnis beginnt, muss meist eine Probezeit absolvieren. In dieser Zeit kann das Arbeitsverhältnis jederzeit ohne Einhaltung einer Frist oder eines Termins aufgelöst werden. Es muss auch kein Grund für die Auflösung angegeben werden.

Wer die Probezeit festlegt

Arbeitgeber:in und Arbeitnehmer:in können die Probezeit miteinander vereinbaren. Oft ist auch die Probezeit in dem zur Anwendung kommenden Kollektivvertrag festgelegt.

Wie lange die Probezeit dauert

Die Probezeit von Arbeitnehmer:innen darf höchstens einen Monat betragen. Es gibt Kollektivverträge, die eine kürzere Probezeit vorsehen. In diesem Fall kann diese auch nicht durch Einzelvereinbarung verlängert werden. Der Kollektivvertrag muss im Betrieb an einem für Sie zugänglichen Ort aufliegen.

Lösung während der Probezeit

Wenn das Arbeitsverhältnis in der Probezeit gelöst wird, endet es mit dem Zugang der Erklärung. Die Auflösungserklärung muss dem Vertragspartner spätestens am letzten Tag der Probezeit zugehen. Ein Sonntag als letzter Tag verlängert die Frist nicht! Bei Beginn des Dienstverhältnisses am Monatsersten dauert die einmonatige Probezeit nur diesen Monat, zum Beispiel vom 1. April bis zum 30. April.

Welches Entgelt in der Probezeit zusteht

Ihnen steht das vereinbarte Entgelt und die Urlaubsersatzleistung bis zum Zeitpunkt der Lösung zu. Was Sonderzahlungen betrifft: Hier sind die Bestimmungen im Kollektivvertrag wesentlich. Wenn der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis während eines Krankenstandes in der Probezeit beendet, so muss das Entgelt nicht über den Zeitpunkt der Beendigung hinaus bezahlt werden, auch wenn Sie länger krank sind.

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Arbeitsrecht
Tel. : 050 477-1004
E-Mail: arbeitsrecht@akktn.at

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