Formulare "Steuer & Einkommen"
Beantragen Sie eine Veranlagung, auch, wenn Sie dazu nicht verpflichtet sind – meist gibt es Geld zurück! Mit direkten Links zu allen Formularen.
Die Arbeitnehmer (ANV) – oft „Steuerausgleich“ genannt – kann Ihnen eine Steuergutschrift bringen. Sie können die ANV über FinanzOnline oder mit Papierformularen einreichen.
Das wichtigste Formular ist L 1. Je nach Situation benötigen Sie zusätzliche Beilagen:
Diese Ausgaben werden dem Finanzamt automatisch übermittelt:
Sie müssen diese Beträge grundsätzlich nicht selbst eintragen.
Wo bekommen Sie die Formulare?
Die Formulare erhalten Sie:
Mit FinanzOnline können Sie Ihre ANV kostenlos und rund um die Uhr einreichen. Außerdem können Sie dort:
Achtung: Die Vorausberechnung ist nur eine Orientierung. Der endgültige Bescheid kann davon abweichen.
Seit 1. Oktober 2025 ist der Einstieg in FinanzOnline nur noch mit einem zweiten Sicherheitsfaktor möglich. Sie brauchen entweder:
Wenn Sie FinanzOnline nutzen, werden Bescheide grundsätzlich elektronisch unter „Nachrichten“ zugestellt. Mit der Hinterlegung beginnt die Beschwerdefrist zu laufen.
Unser Tipp: Hinterlegen Sie Ihre E-Mail-Adresse und aktivieren Sie die Benachrichtigung über neue Nachrichten.
Sie können in FinanzOnline auf die elektronische Zustellung verzichten. Dann erhalten Sie Ihre Bescheide weiterhin per Post.
Können Sie nicht mehr einsteigen und daher auch keinen Zustellungsverzicht erklären, können Sie sich mit dem Formular FON 3 vollständig von FinanzOnline abmelden. So vermeiden Sie, wichtige Fristen zu versäumen.
In bestimmten Fällen ist die Arbeitnehmer verpflichtend. Die Erklärung muss grundsätzlich bis zu folgenden Terminen eingereicht werden:
Liegt kein Pflichtveranlagungsgrund vor, können Sie freiwillig eine ANV beantragen. Dafür haben Sie fünf Jahre Zeit.
Die ANV für 2025 können Sie daher bis 31. Dezember 2030 einreichen. Das gilt auch, wenn das Finanzamt bereits eine automatische Veranlagung durchgeführt hat.
Ein Antrag lohnt sich besonders, wenn Sie:
Wichtig: Sobald Sie eine ANV einreichen, müssen Sie den Familienbonus Plus darin erneut beantragen – auch wenn er bereits bei der laufenden Lohnverrechnung berücksichtigt wurde.
Unter bestimmten Voraussetzungen führt das Finanzamt die ANV automatisch durch:
Auch nach einer automatischen Veranlagung können Sie innerhalb von fünf Jahren selbst eine ANV einreichen und zusätzliche Ausgaben geltend machen.
Wurde von Ihrem Lohn, Gehalt oder Ihrer Pension zwar Sozialversicherung, aber keine oder nur wenig Lohnsteuer abgezogen, können Sie eine Negativsteuer erhalten.
Die Höhe richtet sich unter anderem nach Ihren Sozialversicherungsbeiträgen. Bei Vorliegen der Voraussetzungen können auch folgende Beträge als Negativsteuer ausbezahlt werden:
Eine Einkommensteuererklärung müssen Sie grundsätzlich bis 30. April des Folgejahres auf Papier beziehungsweise bis 30. Juni über FinanzOnline einreichen.
Eine Erklärung ist insbesondere erforderlich, wenn:
Haben Sie mehrere lohn- oder einkommensteuerpflichtige Einkünfte und beträgt die errechnete Vorauszahlung mehr als 300 Euro pro Jahr, kann das Finanzamt Vorauszahlungen festsetzen.
Die Höhe steht im Vorauszahlungsbescheid. Der Jahresbetrag wird in vier Teilbeträgen vorgeschrieben.
Sind die Vorauszahlungen zu hoch, weil Sie im laufenden Jahr voraussichtlich weniger verdienen, können Sie eine Herabsetzung beantragen. Gegen den Vorauszahlungsbescheid können Sie innerhalb eines Monats ab Zustellung Beschwerde einlegen. Nutzen Sie dazu unseren Musterbrief.
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